Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beauftragt die Verwaltung
die nachträgliche Anpassung des Eichelhäherweges mittels dreier, im
Straßenverlauf angenordneten,
Beetanlagen im Rahmen der Finanzierbarkeit mit einem Kostenvolumen von
10.000,00 € im Jahr 2021 durchzuführen.
Andernfalls ist eine Mittelanmeldung für
den Ergebnishaushalt 2022 vorzunehmen.
Die Pflege der Beetanlagen (bis auf die
Straßenbäume) ist an die anliegenden Grundstückseigentümer zu übertragen.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Antrag der Anwohner des Eichelhäherweges nicht zu entsprechen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Anlieger der Gemeindestraße Eichelhäherweg haben in ihrem gemeinsamen Schreiben
vom 17.09.2020 an die Gemeindeverwaltung nochmals die Verkehrsproblematik
geschildert. Obwohl diese Straße durch die Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, werden hier erhöhte
Geschwindigkeiten wahrgenommen.
Im
Mai 2019 erfolgte auf Höhe des Grundstückes 14A eine sogenannte verdeckte
Verkehrserhebung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises. Folgende
Ergebnisse wurden hierbei ermittelt:
·
Fahrtrichtung
„Buchfinkenweg“: Tägliches Verkehrsaufkommen = 272 Fahrzeuge (davon 110
Zweiräder), V 85-Wert = 25 km/h.
·
Fahrtrichtung
„Rotkehlchenweg“: tägliches Verkehrsaufkommen = 257 Fahrzeuge (davon 69
Zweiräder), V 85-wert = 24 km/h.
Der
V 85-Wert ist der Geschwindigkeitswert, der von 85 % der Verkehrsteilnehmer
nicht überschritten wird. Gemäß Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde ist
dieses Geschwindigkeitsniveau vergleichbar mit anderen verkehrsberuhigten
Bereichen im Kreisgebiet.
Aus
Sicht der Straßenverkehrsbehörde bestehen hier keine weiteren
Handlungsmöglichkeiten.
Bei
dem Eichelhäherweg handelt es sich zudem um eine, als Gemeindestraße gewidmete,
Verkehrsfläche, die grundsätzlich die Nutzung aller Verkehrsteilnehmer im Sinne
des Gemeingebrauchs gestattet.
Ein
Durchfahrtsverbot z.B. in Form eines Pollers ist aus straßenrechtlicher Sicht
nicht gerechtfertigt. Eine Durchfahrtsunterbrechung würde zu einer Verlagerung
der Verkehre auf andere Strecken führen. Die Verkehrsproblematik würde damit
nicht gelöst, sondern lediglich auf andere Bereiche verlagert werden.
Sowohl
aus verkehrsbehördlicher als auch aus polizeilicher Sicht würde eine
Durchfahrtsunterbrechung z.B. durch einen Poller nicht mitgetragen werden. Eine
bauliche Anpassung des Eichelhäherweges z.B. durch zusätzliche Beete würde
mitgetragen werden, sofern eine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleiben
würde.
Im
Verlauf des Eichelhäherweges wurden im Zuge der Erschließung vier Beetanlagen
errichtet. Durch den Fachdienst Straßen, Wege, Plätze wurde eine nachträgliche
Anpassung des Eichelhäherweges durch Beetanlagen geprüft.
Gemäß
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ist die Anordnung von
Beetanlagen (Versatzlänge) abhängig von der Ausbaubreite der Fahrbahn und der
geplanten Versatztiefen (Tiefe der Beetanlagen).
Wie
bereits beschrieben handelt es sich bei dem Eichelhäherweg um eine, als
Gemeindestraße gewidmete, Verkehrsfläche, die grundsätzlich die Nutzung aller
Verkehrsteilnehmer im Sinne des Gemeingebrauchs gestattet. Da für den
Eichelhäherweg zudem keine Gewichtsbeschränkung gilt, muss bei der Anordnung
der Beetanlagen von den sogenannten Schleppkurven größtmöglicher Fahrzeuge
ausgegangen werden.
Bei
einer Gesamtfahrbahnbreite des Eichelhäherweges von 6,00 m und bisherigen
Einengungen (Beetanlagen) mit einer Versatztiefe von 3,00 m bleibt eine
Fahrgassenbreite von 3,00 m. Dies hat zur Folge, dass die zusätzlichen
Beetanlagen richtlinienkonform mit einer Versatzlänge von rd. 13,00 m
auseinander liegen müssen, um den Verkehr nicht zu beinträchtigen.
Sofern
eine Versatzlänge von 13,00 m berücksichtigt wird, kann der Eichelhäherweg mit
drei zusätzlichen Beetanlagen zur Verkehrsberuhigung angepasst werden.
Diese
können aufgrund vorhandener Zufahrten nur vor den Grundstücken Eichelhäherweg
3/5, 4 und 14A errichtet werden (sh. Übersichtsplan).
Einzelheiten
sind mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises abzustimmen.
Die
zusätzlichen Beetanlagen bedeuten zusätzlichen Pflegeaufwand für den
gemeindlichen Bauhof. Aufgrund des Antrages durch die Anlieger des
Eichelhäherweges sollte die Pflege der Beetanlagen (bis auf den Straßenbaum)
auf die anliegenden Grundstücke übertragen werden.
Die
Herrichtung der Beetanlagen, bis zur Bepflanzung des Straßenbaumes, würde durch
die Gemeinde Wiefelstede erfolgen. Die übrige Anpflanzung kann in Anlehnung der
anliegenden Grundstücke erfolgen.
Die
Kosten für die nachträgliche Anpassung des Eichelhäherweges mit drei
Beetanlagen werden vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze auf rd. 10.000,00 €
geschätzt.
Diesbezüglich
muss das Pflaster aufgenommen, geschnitten und teilweise neu verlegt werden,
die Entwässerungsrinne muss inkl. Bordanlage um die Beetanlagen gelegt werden,
ein Bodenaustausch muss innerhalb der Beetanlagen stattfinden und ein
Straßenbaum muss gepflanzt werden.
Finanzierung:
Für die
Anpassung des Eichelhäherweges wurden keine Haushaltsmittel für den
Ergebnishaushalt 2021 angemeldet.
Die
Haushaltsmittel i. H. v. 10.000,00 € müssten im Rahmen der Finanzierbarkeit im
Jahr 2021 als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt oder im Rahmen der
Haushaltsmittelanmeldung für den Ergebnishaushalt 2022 angemeldet werden.
Abschreibung:
Entfällt.
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltung:
Bewässerung
des Baumes, Regelmäßige Baumkontrolle, spätere Rückschnittarbeiten
(ca.
400,00 € jährlich)
Anlagen: