Betreff
Verkehrsproblematik Eichelhäherweg
Vorlage
B/1716/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung  die nachträgliche Anpassung des Eichelhäherweges mittels dreier, im Straßenverlauf angenordneten,  Beetanlagen im Rahmen der Finanzierbarkeit mit einem Kostenvolumen von 10.000,00 € im Jahr 2021 durchzuführen.

Andernfalls ist eine Mittelanmeldung für den Ergebnishaushalt 2022 vorzunehmen.

Die Pflege der Beetanlagen (bis auf die Straßenbäume) ist an die anliegenden Grundstückseigentümer zu übertragen.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag der Anwohner des Eichelhäherweges nicht zu entsprechen.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Anlieger der Gemeindestraße Eichelhäherweg haben in ihrem gemeinsamen Schreiben vom 17.09.2020 an die Gemeindeverwaltung nochmals die Verkehrsproblematik geschildert. Obwohl diese Straße durch die Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, werden hier erhöhte Geschwindigkeiten wahrgenommen.

Im Mai 2019 erfolgte auf Höhe des Grundstückes 14A eine sogenannte verdeckte Verkehrserhebung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises. Folgende Ergebnisse wurden hierbei ermittelt:

 

·         Fahrtrichtung „Buchfinkenweg“: Tägliches Verkehrsaufkommen = 272 Fahrzeuge (davon 110 Zweiräder), V 85-Wert = 25 km/h.

·         Fahrtrichtung „Rotkehlchenweg“: tägliches Verkehrsaufkommen = 257 Fahrzeuge (davon 69 Zweiräder), V 85-wert = 24 km/h.

 

Der V 85-Wert ist der Geschwindigkeitswert, der von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird. Gemäß Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde ist dieses Geschwindigkeitsniveau vergleichbar mit anderen verkehrsberuhigten Bereichen im Kreisgebiet.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde bestehen hier keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.

 

Bei dem Eichelhäherweg handelt es sich zudem um eine, als Gemeindestraße gewidmete, Verkehrsfläche, die grundsätzlich die Nutzung aller Verkehrsteilnehmer im Sinne des Gemeingebrauchs gestattet.

 

Ein Durchfahrtsverbot z.B. in Form eines Pollers ist aus straßenrechtlicher Sicht nicht gerechtfertigt. Eine Durchfahrtsunterbrechung würde zu einer Verlagerung der Verkehre auf andere Strecken führen. Die Verkehrsproblematik würde damit nicht gelöst, sondern lediglich auf andere Bereiche verlagert werden.

 

Sowohl aus verkehrsbehördlicher als auch aus polizeilicher Sicht würde eine Durchfahrtsunterbrechung z.B. durch einen Poller nicht mitgetragen werden. Eine bauliche Anpassung des Eichelhäherweges z.B. durch zusätzliche Beete würde mitgetragen werden, sofern eine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleiben würde.

 

Im Verlauf des Eichelhäherweges wurden im Zuge der Erschließung vier Beetanlagen errichtet. Durch den Fachdienst Straßen, Wege, Plätze wurde eine nachträgliche Anpassung des Eichelhäherweges durch Beetanlagen geprüft.

 

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ist die Anordnung von Beetanlagen (Versatzlänge) abhängig von der Ausbaubreite der Fahrbahn und der geplanten Versatztiefen (Tiefe der Beetanlagen).

 

Wie bereits beschrieben handelt es sich bei dem Eichelhäherweg um eine, als Gemeindestraße gewidmete, Verkehrsfläche, die grundsätzlich die Nutzung aller Verkehrsteilnehmer im Sinne des Gemeingebrauchs gestattet. Da für den Eichelhäherweg zudem keine Gewichtsbeschränkung gilt, muss bei der Anordnung der Beetanlagen von den sogenannten Schleppkurven größtmöglicher Fahrzeuge ausgegangen werden.

 

Bei einer Gesamtfahrbahnbreite des Eichelhäherweges von 6,00 m und bisherigen Einengungen (Beetanlagen) mit einer Versatztiefe von 3,00 m bleibt eine Fahrgassenbreite von 3,00 m. Dies hat zur Folge, dass die zusätzlichen Beetanlagen richtlinienkonform mit einer Versatzlänge von rd. 13,00 m auseinander liegen müssen, um den Verkehr nicht zu beinträchtigen.

 

Sofern eine Versatzlänge von 13,00 m berücksichtigt wird, kann der Eichelhäherweg mit drei zusätzlichen Beetanlagen zur Verkehrsberuhigung angepasst werden.

Diese können aufgrund vorhandener Zufahrten nur vor den Grundstücken Eichelhäherweg 3/5, 4 und 14A errichtet werden (sh. Übersichtsplan).

 

Einzelheiten sind mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises abzustimmen.

 

Die zusätzlichen Beetanlagen bedeuten zusätzlichen Pflegeaufwand für den gemeindlichen Bauhof. Aufgrund des Antrages durch die Anlieger des Eichelhäherweges sollte die Pflege der Beetanlagen (bis auf den Straßenbaum) auf die anliegenden Grundstücke übertragen werden.

Die Herrichtung der Beetanlagen, bis zur Bepflanzung des Straßenbaumes, würde durch die Gemeinde Wiefelstede erfolgen. Die übrige Anpflanzung kann in Anlehnung der anliegenden Grundstücke erfolgen.

 

Die Kosten für die nachträgliche Anpassung des Eichelhäherweges mit drei Beetanlagen werden vom Fachdienst Straßen, Wege, Plätze auf rd. 10.000,00 € geschätzt.

Diesbezüglich muss das Pflaster aufgenommen, geschnitten und teilweise neu verlegt werden, die Entwässerungsrinne muss inkl. Bordanlage um die Beetanlagen gelegt werden, ein Bodenaustausch muss innerhalb der Beetanlagen stattfinden und ein Straßenbaum muss gepflanzt werden.

 


Finanzierung:

  

Für die Anpassung des Eichelhäherweges wurden keine Haushaltsmittel für den Ergebnishaushalt 2021 angemeldet.

 

Die Haushaltsmittel i. H. v. 10.000,00 € müssten im Rahmen der Finanzierbarkeit im Jahr 2021 als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt oder im Rahmen der Haushaltsmittelanmeldung für den Ergebnishaushalt 2022 angemeldet werden.

 

Abschreibung:

 

Entfällt.

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

Unterhaltung:

 

Bewässerung des Baumes, Regelmäßige Baumkontrolle, spätere Rückschnittarbeiten

(ca. 400,00 € jährlich)

  


Anlagen: