Vorschlag /
Empfehlung:
1) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
vorbehaltlich der Finanzierbarkeit
a) die Anschaffung eines HLF 20 für die
Ortswehr Wiefelstede sowie
b) die Anschaffung eines HLF 20 für die
Ortswehr Metjendorf.
2) Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, das Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Feuerwehren der Gemeinde
Wiefelstede auf Basis des Feuerwehrbedarfsplanes und den zu treffenden
organisatorischen Entscheidungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.08.2019, TOP 11, Beratungsvorlage B/1388/2019,
wurde die Verwaltung beauftragt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in
Auftrag zu geben.
Der
Feuerwehrbedarfsplan, erstellt durch das Brandschutz-Ingenieurbüro Fennen,
Saterland, wurde Mitte des Jahres 2020 unter Beteiligung der Feuerwehren und
der Verwaltung fertiggestellt und im Feuerwehrausschuss am 07.07.2020, TOP 8,
Beratungsvorlage B/1586/2020, öffentlich präsentiert.
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat
diesen Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung vom 21.09.2020, TOP 14,
Beratungsvorlage B/1586/2020, einstimmig beschlossen.
Auf
die Beratungsvorlagen und -ergebnisse der o. g. Sitzungen wird entsprechend
verwiesen.
Im
Nachgang dieser Beschlussfassung(en) fanden darüber hinaus bereits einige
Gespräche und Termine mit Teilnehmerinnen/Teilnehmern der Feuerwehr, der
Politik und der Verwaltung statt.
Die
wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche/Termine lauten wie folgt:
I.
Aktuell
verfügt die Gemeinde Wiefelstede auch auf Basis des Feuerwehrbedarfsplanes
bereits über eine leistungsfähige Feuerwehr. Ein sog. Organisationsverschulden
seitens der Gemeinde kann aktuell nicht festgestellt
werden.
II.
Gleichwohl
sind die im Feuerwehrbedarfsplan festgestellten Maßnahmen (siehe auch
Beratungsvorlage B/1586/2020) in den nächsten Jahren umzusetzen, um auch
künftig eine leistungsfähige Feuerwehr vorhalten zu können und das vom Rat der
Gemeinde am 21.09.2020 (s. o.) beschlossene Schutzziel vollumfänglich einhalten
zu können.
III. Es
kann ferner festgestellt werden, dass die Fortschreibung des gesamten
Fahrzeugbeschaffungskonzeptes erst erfolgen kann, sobald abschließende
Entscheidungen über die aus dem Feuerwehrbedarfsplan resultierenden möglichen
Fusion/Kooperationen der Ortswehren Metjendorf und Neuenkruge-Borbeck sowie der
Ortswehren Mollberg und Spohle getroffen worden sind.
IV. Zum
jetzigen Zeitpunkt werden gemäß des Feuerwehrbedarfsplanes, der geänderten
Alarm- und Ausrückeordung (AAO) und der bereits genannten Gespräche/Termine die
folgenden Maßnahmen/Anschaffungen in Bezug auf die Feuerwehrfahrzeuge als
prioritär angesehen:
1.
Umbau
und Aufrüstung des LF 10 der Ortswehr Gristede um einen Rettungssatz (siehe
gesonderte Beratungsvorlage B/1731/2021),
2.
Umbau
und Aufrüstung des LF 20/16 der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck um einen
Rettungssatz (siehe gesonderte Beratungsvorlage B/1731/2021),
3.
Beschaffung
eines HLF 20 für die Ortswehr Wiefelstede (möglichst im Jahr 2022),
4.
Beschaffung
eines HLF 20 für die Ortswehr Metjendorf (möglichst im Jahr 2023).
Die
Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Mollberg ist aufgrund der aktuell
bestehenden baulichen Gegebenheiten noch nicht möglich.
Auch
die Beschaffung eines GW-L2 für die Ortswehr Wiefelstede ist sowohl nach dem
Feuerwehrbedarfsplan als auch nach ausdrücklicher Empfehlung des Gutachters
nicht akut erforderlich.
Finanzierung:
Für die
Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Wiefelstede ist im
Haushaltsplan/Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe
von 480.000 Euro berücksichtigt (Inv.-Nr. 99.0202). Gleichzeitig ist für diese
Maßnahme eine Verpflichtungsermächtig (VE8) für das Haushaltsjahr 2021
berücksichtigt.
Die
Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Metjendorf ist im aktuellen
Haushaltsplan/Investitionsprogramm noch nicht enthalten und müsste daher im
Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022 ff. berücksichtigt
werden.
Anlagen: