Vorschlag /
Empfehlung:
Wird
in der Sitzung erarbeitet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit Schreiben vom 28.02.2021
beantragt das Ratsmitglied René Schönwälder, Die Linke, den folgenden
Tagesordnungspunkt für die nächstmöglich stattfindende Sitzung des Schulausschusses
(Stand jetzt: 22.06.2021) und für die nächstmögliche darauf folgende Sitzung
des Rates (Stand jetzt: 19.07.2021) aufzunehmen:
„Entwicklung
eines Konzeptes zur Versorgung der gemeindeeigenen Einrichtungen und
Veranstaltungen mit Produkten landwirtschaftlicher Unternehmen, Fleischereien
und Bäckereien, möglichst mit Unternehmenssitz im Landkreis Ammerland,
bestenfalls in der Gemeinde Wiefelstede“.
Der Antrag ist dieser
Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Ein Antrag zu dieser
Thematik wurde vom antragstellenden Ratsmitglied bereits am 06.12.2019
gestellt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom 16.12.2019, TOP
11, wurde dieser Antrag seinerzeit an den Schulausschuss verwiesen, durch die
Verwaltung in Form der Erstellung der Beratungsvorlage B/1543/2020
begleitet und sodann inhaltlich in folgenden Sitzungen behandelt:
-
Schulausschuss
am 29.06.2020 und
-
Verwaltungsausschuss
am 13.07.2020.
Einzelheiten können der o.
g. Beratungsvorlage sowie den Niederschriften der o. g. Sitzungen entnommen
werden.
Jedes Mitglied der
Vertretung (= Rat) hat nach § 56 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) das Recht, in der Vertretung und in den Ausschüssen, denen es
angehört, Anträge zu stellen.
Das Antragsrecht ist
zeitlich nicht allein auf Anträge in der Sitzung der Vertretung bzw. des
Ausschusses beschränkt, sondern bezieht sich auf jede Phase des Verfahrens. Zum
Antragsrecht gehört auch, vom Hauptverwaltungsbeamten (= Bürgermeister) die Aufnahme
eines Antrags in die Tagesordnung zu verlangen. Damit korrespondiert auch,
den Antrag sodann in der Sitzung einzubringen und kurz zu begründen,
warum sich das Gremium mit dem Antrag befassen soll. Äußerungen zur Sache
selbst und allgemeine politische Meinungsäußerungen in diesem Zusammenhang sind
nicht zulässig. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf sachliche bzw.
inhaltliche Befassung des Gremiums mit dem Antrag. Nach Einbringung und
Begründung kann das Gremium daher über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss
auch auf Absetzung/Nichtbefassung entscheiden (vgl. Blum in
Blum/Häusler/Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – Kommentar, 4.
Aufl., Wiesbaden, 2017, Rn. 2 zu § 56).
Das Antragsrecht kann durch
Geschäftsordnungsrecht weiter konkretisiert (z. B. Setzung von Fristen, nach
deren Ablauf Anträge nicht mehr für die nächste Sitzung berücksichtigt) werden
(a.a.O., Rn. 4 zu § 56).
Solche Konkretisierungen hat
der Rat der Gemeinde Wiefelstede diesbezüglich v. a. in den §§ 5 – 9 der
Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften der Gemeinde Wiefelstede (im Folgenden: GO) vorgenommen.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 GO
müssen Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die
Tagesordnung schriftlich spätestens am 10. Tage vor der jeweiligen Ratssitzung
bei dem Bürgermeister eingegangen sein. Der Rat entscheidet darüber, welchem
Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen (§ 5 Abs. 2
S. 1 GO). Darüber hinaus kann jedes Ratsmitglied während der Sitzung Anträge
zur Geschäftsordnung stellen (§ 8 Abs. 1 GO, u. a. Nichtbefassung,
Verweisung an einen anderen Ausschuss u. ä.).
Finanzierung:
Anlagen: