Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.2021 auf Erhöhung der
durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der
Gleichstellungsbeauftragten von 5,0 auf 7,5 Stunden inhaltlich in der nächsten
stattfindenden Sitzung des Finanzausschusses zu behandeln.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Schreiben vom 25.02.2021 beantragt die SPD-Fraktion die Erhöhung der
durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der
Gleichstellungsbeauf-tragten von 5,0 auf 7,5 Stunden. Entsprechende
Finanzmittel seien über den Stellenplan einzuplanen.
Der
Antrag ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Jedes
Mitglied der Vertretung (= Rat) hat nach § 56 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Recht, in der Vertretung und in den
Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen.
Das
Antragsrecht ist zeitlich nicht allein auf Anträge in der Sitzung der
Vertretung bzw. des Ausschusses beschränkt, sondern bezieht sich auf jede Phase
des Verfahrens. Zum Antragsrecht gehört auch, vom Hauptverwaltungsbeamten (=
Bürgermeister) die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung zu verlangen.
Damit korrespondiert auch, den Antrag sodann in der Sitzung einzubringen und
kurz zu begründen, warum sich das Gremium mit dem Antrag befassen soll. Äußerungen
zur Sache selbst und allgemeine politische Meinungsäußerungen in diesem
Zusammenhang sind nicht zulässig. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf sachliche
bzw. inhaltliche Befassung des Gremiums mit dem Antrag. Nach Einbringung und
Begründung kann das Gremium daher über den Antrag durch
Geschäftsordnungsbeschluss auch auf Absetzung/Nichtbefassung entscheiden
(vgl. Blum in Blum/Häusler/Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz –
Kommentar, 4. Aufl., Wiesbaden, 2017, Rn. 2 zu § 56).
Das
Antragsrecht kann durch Geschäftsordnungsrecht weiter konkretisiert (z. B.
Setzung von Fristen, nach deren Ablauf Anträge nicht mehr für die nächste
Sitzung berücksichtigt) werden (a.a.O., Rn. 4 zu § 56).
Solche
Konkretisierungen hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede diesbezüglich v. a. in
den §§ 5 – 9 der Geschäftsordnung für
den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach
besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Wiefelstede (im Folgenden: GO)
vorgenommen.
Gemäß
§ 5 Abs. 1 S. 1 GO müssen Anträge zur Aufnahme eines bestimmten
Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung schriftlich spätestens am 10. Tage
vor der jeweiligen Ratssitzung bei dem Bürgermeister eingegangen sein. Der
Rat entscheidet darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung
überwiesen werden sollen (§ 5 Abs. 2 S. 1 GO).
Darüber hinaus kann jedes Ratsmitglied während der Sitzung Anträge zur Geschäftsordnung stellen (§ 8 Abs. 1 GO, u. a. Nichtbefassung, Verweisung an einen anderen Ausschuss u. ä.).
Finanzierung:
Anlagen: