Betreff
123. Änderung des Flächennutzungsplanes (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147);
hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/1766/2021
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

  

a)    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)    Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 die 123. Änderung des Flächennutzungsplans, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.06.2020 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu erstellenden Umweltbericht, bis zum 13.07.2020 gebeten.

 

Die Öffentlichkeitsunterrichtung fand am 17.06.2020 in der Mensa der Oberschule Wiefelstede statt. Die Einladung hierzu erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 10.06.2020 und auf der Homepage der Gemeinde in der Zeit vom 10.06.-17.06.2020.

 

Die zeitliche Verzögerung resultiert insbesondere aus dem Abstimmungsbedarf mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Obwohl diese der geplanten Anbindung des Plangebietes an die Landesstraße durch zwei Planstraßen in einem Abstimmungsgespräch am 06.04.2018 zugestimmt hatte, wurde in der Stellungnahme vom 03.07.2020 der gutachterliche Nachweis der Notwendigkeit der geplanten Anbindungen gefordert (was im Übrigen gelungen ist). Eine Verkehrsprognose vom 04.08.2020, die auf Basis der Verkehrszahlen aus der offiziellen Verkehrsmengenkarte 2015 der  Landesverkehrsbehörde erstellt worden war, erwies sich im Nachhinein leider als falsch. Die im Verkehrsgutachten verwendeten Daten aus Verkehrserhebungen der letzten Jahre lagen um das Dreifache (!) höher. In den Planungen mussten somit trotz Verlegung der Ortsdurchfahrt nun doch Linksabbiegespuren berücksichtigt werden. Die geänderte Ausbauplanung wurde mit der Landesverkehrsbehörde abgestimmt.

 

Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind farblich gekennzeichnet.

 

Die vorliegenden Gutachten können unter folgendem Link eingesehen werden:

 

https://kombox.kdo.de/gm_wiefelstede/index.php/s/crHEgTErENqkpFf

 

Zu diesem TOP wird Frau Geelhaar, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, hinzugeladen.

 


Finanzierung:

   

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Anlagen: