a) Aufstellungs-/Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Brink“ auf Grundlage des vorgestellten
Entwurfes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Darüber hinaus
beschließt der Verwaltungsausschuss die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am
08.03.2021 über die Ergebnisse der Überprüfung möglicher Nachverdichtungen in
dem Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Am Brink“ beraten und beschlossen, das
Planungsbüro NWP mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes zur Änderung des
Bebauungsplanes zu beauftragen. Als Ziel wurde hierbei eine nachbarschafts- und
strukturverträgliche Nachverdichtung definiert.
Der
Planentwurf wird in der Sitzung durch das Planungsbüro NWP vorgestellt.
Finanzierung:
Anlagen: