hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 mit einer Gegenstimme
die 133. Änderung des Flächennutzungsplans, die Durchführung der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
05.03.2021 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu
erstellenden Umweltbericht, bis zum 05.04.2021 gebeten.
Die
Öffentlichkeitsunterrichtung fand in der Zeit vom 10.03. – 06.04.2021 online
unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen
/ aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung war aufgrund des Lockdowns nicht möglich. Auf die
Öffentlichkeitsunterrichtung wurde durch Bekanntmachung in der NWZ am
10.03.2021 und auf der Homepage der Gemeinde in der Zeit vom 10.03.-06.04.2021
und durch eine Pressemitteilung hingewiesen.
Unter
den Unterlagen, die online eingesehen werden konnten, befanden sich eine
Schallimmissions- und eine Geruchsimmissionsprognose des Sachverständigenbüros
uppenkamp und partner. Gemäß Schalltechnischer Untersuchung werden die
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in einem kleinen Bereich an der südlichen
Plangebietsgrenze überschritten. Für diesen Bereich werden entsprechende
Vorkehrungen zum Lärmschutz festgesetzt. Gemäß Geruchsgutachten wird der
Immissionsrichtwert gemäß GIRL von 10 % der Jahresstunden im
Plangebiet mit max. 6 % unterschritten. Die Werte im Plangebiet liegen
überwiegend zwischen 3 und 4 % der Jahresstunden. Bei den Begutachtungen wurde
auch die Pumpstation der EWE WASSER GmbH berücksichtigt.
Eine
tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden
Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der
Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind
farblich gekennzeichnet.
Die
vorliegenden Gutachten können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://kombox.kdo.de/gm_wiefelstede/index.php/s/crHEgTErENqkpFf
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
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Anlagen: