Betreff
133. Änderung des Flächennutzungsplanes (parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 I);
hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/1769/2021
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

  

a)    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)    Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 mit einer Gegenstimme die 133. Änderung des Flächennutzungsplans, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.03.2021 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu erstellenden Umweltbericht, bis zum 05.04.2021 gebeten.

 

Die Öffentlichkeitsunterrichtung fand in der Zeit vom 10.03. – 06.04.2021 online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung war aufgrund des Lockdowns nicht möglich. Auf die Öffentlichkeitsunterrichtung wurde durch Bekanntmachung in der NWZ am 10.03.2021 und auf der Homepage der Gemeinde in der Zeit vom 10.03.-06.04.2021 und durch eine Pressemitteilung hingewiesen.

 

Unter den Unterlagen, die online eingesehen werden konnten, befanden sich eine Schallimmissions- und eine Geruchsimmissionsprognose des Sachverständigenbüros uppenkamp und partner. Gemäß Schalltechnischer Untersuchung werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in einem kleinen Bereich an der südlichen Plangebietsgrenze überschritten. Für diesen Bereich werden entsprechende Vorkehrungen zum Lärmschutz festgesetzt. Gemäß Geruchsgutachten wird der Immissionsrichtwert gemäß GIRL von 10 % der Jahresstunden im Plangebiet mit max. 6 % unterschritten. Die Werte im Plangebiet liegen überwiegend zwischen 3 und 4 % der Jahresstunden. Bei den Begutachtungen wurde auch die Pumpstation der EWE WASSER GmbH berücksichtigt.

 

Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind farblich gekennzeichnet.

 

Die vorliegenden Gutachten können unter folgendem Link eingesehen werden:

 

https://kombox.kdo.de/gm_wiefelstede/index.php/s/crHEgTErENqkpFf

 

Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.

 


Finanzierung:

   

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Anlagen: