a) Aufstellungs-/Änderungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede-Hörne, Kuhhornsweg“
auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB. Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am
08.03.2021 über die Ergebnisse der Überprüfung möglicher Nachverdichtungen in
dem Bebauungsplangebiet Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede-Hörne, Kuhhornsweg“
beraten und beschlossen, das Planungsbüro NWP mit der Ausarbeitung eines
Planentwurfes zur Änderung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Als Ziel wurde hierbei
eine nachbarschafts- und strukturverträgliche Nachverdichtung definiert.
Der
Planentwurf wird in der Sitzung durch das Planungsbüro NWP vorgestellt.
Finanzierung:
Anlagen: