hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den
Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 mit einer Gegenstimme
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 117 I, die Durchführung der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Bereits im Jahr 2017
hatte der Verwaltungsausschuss mit einer Gegenstimme die Einleitung des
Bauleitplanverfahrens für das Gelände beschlossen (sh. Vorlage B/0758/2017).
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
05.03.2021 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu
erstellenden Umweltbericht, bis zum 05.04.2021 gebeten.
Die
Öffentlichkeitsunterrichtung fand in der Zeit vom 10.03. – 06.04.2021 online
unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen
/ aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung war aufgrund des Lockdowns nicht möglich. Auf die
Öffentlichkeitsunterrichtung wurde durch Bekanntmachung in der NWZ am
10.03.2021 und auf der Homepage der Gemeinde in der Zeit vom 10.03.-06.04.2021
sowie durch eine Pressemitteilung hingewiesen.
Unter
den Unterlagen, die online eingesehen werden konnten, befanden sich eine
Schallimmissions- und eine Geruchsimmissionsprognose des Sachverständigenbüros
uppenkamp und partner. Gemäß Schalltechnischer Untersuchung werden die
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in einem kleinen Bereich an der südlichen
Plangebietsgrenze überschritten. Für diesen Bereich werden entsprechende
Vorkehrungen zum Lärmschutz festgesetzt. Gemäß Geruchsgutachten wird der
Immissionsrichtwert gemäß GIRL von 10 % der Jahresstunden im Plangebiet mit
max. 6 % unterschritten. Die Werte im Plangebiet liegen überwiegend zwischen 3
und 4 % der Jahresstunden. Bei den Begutachtungen wurde auch die Pumpstation
der EWE WASSER GmbH berücksichtigt.
Bei
dem Reiterhof handelt es sich um einen Pachtbetrieb. Das Pachtverhältnis begann
im Mai 2014. Der Pachtvertrag sieht vor, dass der Pächter bei Verkauf des
Pachtgegenstandes nach 12-monatiger Kündigungsfrist zurücktritt.
Eine
tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden
Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der
Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind
farblich gekennzeichnet.
Die
vorliegenden Gutachten können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://kombox.kdo.de/gm_wiefelstede/index.php/s/crHEgTErENqkpFf
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Anlagen: