hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Spindelmähers
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Spindelmähers gem. § 5 Abs. 1 der
Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.100,00
€ (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 21.02.2021 einen
Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung eines
gebrauchten, vollständig überholten Spindelmähers. Die Kosten belaufen sich auf
3.450,00 € inkl. Mehrwertsteuer, seien aber eventuell noch verhandelbar. Mit
Email vom 17.02.2021 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang
bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine
Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne
hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Der Spindelmäher wurde durch den SVE Wiefelstede am 23.02.2021 für einen Betrag
in Höhe von 3.300,00 € beschafft.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2021 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
eines Spindelmähers ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass die Anschaffung des Spindelmähers der Sportplatzpflege und der
Entlastung des Bauhofes dient.
Verwaltungsseitig wird der Antrag des SVE Wiefelstede
e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.100,00 €
empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 1.100,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf
2022 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002,
berücksichtigt.
Anlagen: