Betreff
Sportförderungsprogramm 2022
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Spindelmähers
Vorlage
B/1773/2021
Aktenzeichen
12003 SZ
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Spindelmähers gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.100,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 21.02.2021 einen Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung eines gebrauchten, vollständig überholten Spindelmähers. Die Kosten belaufen sich auf 3.450,00 € inkl. Mehrwertsteuer, seien aber eventuell noch verhandelbar. Mit Email vom 17.02.2021 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können. Der Spindelmäher wurde durch den SVE Wiefelstede am 23.02.2021 für einen Betrag in Höhe von 3.300,00 € beschafft.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2021 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Spindelmähers ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass die Anschaffung des Spindelmähers der Sportplatzpflege und der Entlastung des Bauhofes dient.

 

 

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag des SVE Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.100,00 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.100,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: