Betreff
Anträge des Ratsmitglieds René Schönwälder, Die Linke, vom 28.02.2021: "Dem bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde Wiefelstede mehr Raum verschaffen" und "Erarbeitung eines Konzeptvergabeverfahrens mit einem zugehörigen Kriterienkatalog für die Errichtung von mehr bezahlbaren Wohnraum"
Vorlage
B/1792/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Zum Antrag zu Nr. 1 bestätigt der Verwaltungsausschuss den vom Rat am 22.06.2020 zum inhaltsgleichen Antrag vom 06.12.2019 gefassten Beschluss:

a)      Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag des Ratsherrn René Schönwälder zur Festsetzung einer Quotenregelung zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus ab.

b)     Zukünftig soll verstärkt die Ausweisung von Grundstücken für den sozialen Mietwohnungsbau für jedes neue Baugebiet als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebietsstrukturen und des direkten Umfeldes vorgenommen werden.

 

2.      Zum Antrag zu Nr. 2 beschließt der Verwaltungsausschuss auf ein Konzeptvergabeverfahren mit zugehörigem Kriterienkatalog zu verzichten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Ausarbeitung einer Richtlinie über die Vergabe von Mietwohnbaugrundstücken durch die Festschreibung und entsprechende Bepunktung von Mietpreisbindungen einen Anreiz zum Neubau von preisgünstigem Wohnraum zu schaffen.

  

 

 

 

 

 

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die mit Schreiben vom 28.02.2021, von Ratsmitglied René Schönwälder gestellten Anträge

 

1.      „Dem bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde Wiefelstede mehr Raum verschaffen“

 

2.      „Erarbeitung eines Konzeptvergabeverfahrens mit einem zugehörigen Kriterienkatalog für die Errichtung von mehr bezahlbaren Wohnraum“

 

wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 19.04.2021 gem. Geschäftsordnung behandelt und zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen (sh. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 19.04.2021 zu TOP 10 und 11).

 

Da beide Anträge in einem direkten Zusammenhang zueinander stehen und die gleiche Zielsetzung verfolgen, erscheint eine zusammenfassende Beratung angezeigt. Dies verdeutlichen auch die übereinstimmenden Begründungen des Antragstellers.

 

Der Antrag zu Nr. 1 ist inhaltlich gleichlautend mit dem in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2020 beratenen Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder vom 06.12.2019 (sh. Niederschrift der Fachausschuss-Sitzung vom 15.06.2020 unter TOP 15, hierzu Beratungsvorlage Nr. B/1565/2020). Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat sich in seiner Sitzung am 22.06.2020 mehrheitlich gegen die Festsetzung einer Quotenregelung zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus ausgesprochen. Gleichzeitig hat der Rat aber auch beschlossen, zukünftig verstärkt die Ausweisung von Grundstücken für den sozialen Mietwohnungsbau für jedes neue Baugebiet als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebietsstrukturen und des direkten Umfeldes vorzunehmen .

 

 

 

Hinsichtlich des Antrages zu Nr. 2 sieht die Verwaltung das Konzeptvergabeverfahren tatsächlich als ein mögliches Mittel zur Einflussnahme auf den Neubau preisgünstiger Wohnungen. Jedoch besteht die Gefahr, dass aufgrund nicht unerheblicher Vorleistungen,     z. B. für Planungskosten, der Kreis der Bewerber auf wenige Großinvestoren beschränkt wird.

 

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung bereits einen ersten Entwurf für eine „Richtlinie über die Vergabe von Mietwohnbaugrundstücken“, welche eine Bepunktung nach verschiedenen Kriterien vorsieht, zur Beratung an die Fraktionen gegeben.  Neben der Bewertung der zeitlichen Bindung des Investors an das Mietobjekt und der Energieeffizienz der Gebäude, sollen Punkte in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohnungen mit Mietpreisbindung und des maximal zu erzielenden Mietzinses je qm vergeben werden. So sollen Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt ohne Mietpreisbindung mit 0 Punkten und Wohnungen mit einer Mietpreisbindung je nach festgesetztem Mietzins mit bis zu 30 Punkten (je Wohnung) bewertet werden. 

 

Aus Sicht der Verwaltung wird hierdurch der Anreiz geschaffen, mindestens einen Teil der neu entstehenden Mietwohnungen zu sozial verträglichen Konditionen anzubieten; wobei dem Investor die Möglichkeit einer „Mischkalkulation“ bleibt, um die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit seines Vorhabens darstellen zu können.

 

    


Finanzierung:

--

 

     


Anlagen: