Vorschlag /
Empfehlung:
1. Zum Antrag zu Nr. 1 bestätigt der
Verwaltungsausschuss den vom Rat am 22.06.2020 zum inhaltsgleichen Antrag vom
06.12.2019 gefassten Beschluss:
a) Der Verwaltungsausschuss des Rates der
Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag des Ratsherrn René Schönwälder zur
Festsetzung einer Quotenregelung zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus ab.
b) Zukünftig soll verstärkt die Ausweisung von
Grundstücken für den sozialen Mietwohnungsbau für jedes neue Baugebiet als
Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebietsstrukturen
und des direkten Umfeldes vorgenommen werden.
2. Zum Antrag zu Nr. 2 beschließt der
Verwaltungsausschuss auf ein Konzeptvergabeverfahren mit zugehörigem
Kriterienkatalog zu verzichten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
Ausarbeitung einer Richtlinie über die Vergabe von Mietwohnbaugrundstücken
durch die Festschreibung und entsprechende Bepunktung von Mietpreisbindungen
einen Anreiz zum Neubau von preisgünstigem Wohnraum zu schaffen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
mit Schreiben vom 28.02.2021, von Ratsmitglied René Schönwälder gestellten
Anträge
1.
„Dem
bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde Wiefelstede mehr Raum verschaffen“
2.
„Erarbeitung
eines Konzeptvergabeverfahrens mit einem zugehörigen Kriterienkatalog für die
Errichtung von mehr bezahlbaren Wohnraum“
wurden
in der Sitzung des Gemeinderates am 19.04.2021 gem. Geschäftsordnung behandelt
und zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen (sh.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 19.04.2021 zu TOP 10 und 11).
Da
beide Anträge in einem direkten Zusammenhang zueinander stehen und die gleiche
Zielsetzung verfolgen, erscheint eine zusammenfassende Beratung angezeigt. Dies
verdeutlichen auch die übereinstimmenden Begründungen des Antragstellers.
Der
Antrag zu Nr. 1 ist inhaltlich gleichlautend mit dem in der Sitzung des Bau-
und Umweltausschusses am 15.06.2020 beratenen Antrag des Ratsmitglieds René
Schönwälder vom 06.12.2019 (sh. Niederschrift der Fachausschuss-Sitzung vom
15.06.2020 unter TOP 15, hierzu Beratungsvorlage Nr. B/1565/2020). Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede hat sich in seiner Sitzung am 22.06.2020 mehrheitlich
gegen die Festsetzung einer Quotenregelung zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus
ausgesprochen. Gleichzeitig hat der Rat aber auch beschlossen, zukünftig verstärkt die Ausweisung von
Grundstücken für den sozialen Mietwohnungsbau für jedes neue Baugebiet als
Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gebietsstrukturen
und des direkten Umfeldes vorzunehmen .
Hinsichtlich
des Antrages zu Nr. 2 sieht die Verwaltung das Konzeptvergabeverfahren tatsächlich
als ein mögliches Mittel zur Einflussnahme auf den Neubau preisgünstiger
Wohnungen. Jedoch besteht die Gefahr, dass aufgrund nicht unerheblicher
Vorleistungen, z. B. für
Planungskosten, der Kreis der Bewerber auf wenige Großinvestoren beschränkt
wird.
Aus
diesem Grunde hat die Verwaltung bereits einen ersten Entwurf für eine
„Richtlinie über die Vergabe von Mietwohnbaugrundstücken“, welche eine
Bepunktung nach verschiedenen Kriterien vorsieht, zur Beratung an die
Fraktionen gegeben. Neben der Bewertung
der zeitlichen Bindung des Investors an das Mietobjekt und der Energieeffizienz
der Gebäude, sollen Punkte in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohnungen mit
Mietpreisbindung und des maximal zu erzielenden Mietzinses je qm vergeben
werden. So sollen Wohnungen für den freien Wohnungsmarkt ohne Mietpreisbindung
mit 0 Punkten und Wohnungen mit einer Mietpreisbindung je nach festgesetztem
Mietzins mit bis zu 30 Punkten (je Wohnung) bewertet werden.
Aus
Sicht der Verwaltung wird hierdurch der Anreiz geschaffen, mindestens einen
Teil der neu entstehenden Mietwohnungen zu sozial verträglichen Konditionen
anzubieten; wobei dem Investor die Möglichkeit einer „Mischkalkulation“ bleibt,
um die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit seines Vorhabens darstellen zu
können.
Finanzierung:
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Anlagen: