Betreff
Annahme einer Sachspende für die Kindergärten in der Gemeinde Wiefelstede 2021
Vorlage
B/1797/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Sachspende „2.000 Corona-Lolli-Tests“ für die Kindergärten in der Gemeinde Wiefelstede im Wert von ca. 5.700,00 Euro anzunehmen.

 

 

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

In einer Gemeinschaftsaktion haben die Unternehmen Finkeisen Steuerberatung, Ulla Popken, August Brötje GmbH, sowie Müller & Egerer Bäckerei und Konditorei GmbH aus Rastede am 03.06.2021 den Kindergärten in den Gemeinden Rastede und Wiefelstede insgesamt 5.000 sogenannte Lolli-Tests für die Covid19-Testung für die Kindergartenkinder gespendet. Auf die Gemeinde Wiefelstede entfallen davon anteilig ca. 2000 Tests im Wert von ca. 5.700,00 Euro. . 

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.