Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 "Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede-Nord"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
B/1817/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede-Nord“.  Die Planentwürfe werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Zustimmung und zum Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgestellt.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Einzelhandelsunternehmen ALDI und EDEKA beabsichtigen bereits seit Jahren, ihre Märkte zukunftsfähig aufzustellen. Darüber hinaus wurde und wird der Wunsch aus der Bevölkerung an die Politik und die Verwaltung herangetragen, einen Drogeriemarkt in Wiefelstede anzusiedeln. In Metjendorf ist das durch die Ansiedelung des BUDNI-Martkes inzwischen gelungen; in Wiefelstede besteht dieses Angebot nach wie vor nicht.

 

Am 08.06.2021 haben Vertreter der EDEKA und der Immobilien Treuhandgesellschaft GmbH & Co. KG (ITG) aus Düsseldorf in einer nicht öffentlichen Ratsinformations-veranstaltung die Planungsabsichten für einen großflächigen Einzelhandelsstandort im Norden des Ortes Wiefelstede vorgestellt und dabei auf die, aus heutiger Sicht veränderten Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende Entwicklung des Einzelhandels, welche stark am Einkaufsverhalten und an den Wünschen der Kunden orientiert sind, hingewiesen.

Die Planungsabsichten der Einzelhandelsunternehmen und des Investors bilden diese in der Bevölkerung bestehenden Wünsche ab; zudem stärken sie den Einzelhandelsstandort Wiefelstede nachhaltig und stellen diesen zukunftssicher auf.  Die Ansiedlung eines Drogeriemarktes oder anderen Einzelhandels in einer Alleinlage scheitert an der fehlenden, aber notwendigen Bündelung von Angeboten.

Mit der Verlegung des EDEKA-Marktes aus der Ortsmitte wird zwar ein zentraler „Versorger“ dort verloren gehen, jedoch erhalten alle Kunden in angemessener Entfernung die Möglichkeit, ihren Einkauf zu tätigen, was die Darstellung der „Einzugsbereiche“ deutlich macht.

 

Der zu überplanende Bereich geht aus dem in der Anlage beigefügten Konzeptentwurf hervor. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um diesem Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll im Parallelverfahren die 136. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden (vgl. Beratungsvorlage B/1816/2021).

 

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede-Nord“ gefasst werden. Hiermit soll zunächst nur der Grundstein für die weitere, aufbauende Planung gelegt werden. Es erfolgt eine Vorstellung auf konzeptioneller Ebene. Die detaillierten Planentwürfe nebst ausführlicher Begründung werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Zuge der weiteren Planungen sind sodann auch die erforderlichen, weitergehenden Fachgutachten und Untersuchungen beizubringen, deren Ergebnisse ebenfalls vor der weiteren Beschlussfassung zum Verfahren vorgestellt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind hierbei folgende Gutachten und Fachbeiträge zu berücksichtigen:

 

-          Schallgutachten

-          Verkehrsgutachten

-          Entwässerungskonzept

-          Einzelhandelsgutachten (Verträglichkeitsuntersuchungen)

 

Ebenso ist das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Gemeinde Wiefelstede parallel zu diesen Planungen fortzuschreiben. In diesem Zusammenhang sind Aussagen zu bestehenden Standorten zu treffen und ggf. weitere Planänderungsverfahren durchzuführen. So z. B. für den Altstandort EDEKA, der einer adäquaten Nachnutzung zugeführt werden soll.

 

Zu diesem TOP werden Vertreter der Vorhabenträger und des beauftragten Planungsbüros Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH (instara GmbH) aus Bremen hinzugeladen.

 

     


Finanzierung:

 

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden von den Vorhabenträgern getragen. Hierzu ist noch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

     


Anlagen: