hier: Aufstellungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort
Wiefelstede-Nord“. Die Planentwürfe
werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Zustimmung und zum Beschluss über die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vorgestellt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Einzelhandelsunternehmen ALDI und EDEKA beabsichtigen bereits seit Jahren, ihre
Märkte zukunftsfähig aufzustellen. Darüber hinaus wurde und wird der Wunsch aus
der Bevölkerung an die Politik und die Verwaltung herangetragen, einen
Drogeriemarkt in Wiefelstede anzusiedeln. In Metjendorf ist das durch die
Ansiedelung des BUDNI-Martkes inzwischen gelungen; in Wiefelstede besteht
dieses Angebot nach wie vor nicht.
Am
08.06.2021 haben Vertreter der EDEKA und der Immobilien Treuhandgesellschaft
GmbH & Co. KG (ITG) aus Düsseldorf in einer nicht öffentlichen
Ratsinformations-veranstaltung die Planungsabsichten für einen großflächigen
Einzelhandelsstandort im Norden des Ortes Wiefelstede vorgestellt und dabei auf
die, aus heutiger Sicht veränderten Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende
Entwicklung des Einzelhandels, welche stark am Einkaufsverhalten und an den
Wünschen der Kunden orientiert sind, hingewiesen.
Die
Planungsabsichten der Einzelhandelsunternehmen und des Investors bilden diese
in der Bevölkerung bestehenden Wünsche ab; zudem stärken sie den
Einzelhandelsstandort Wiefelstede nachhaltig und stellen diesen zukunftssicher
auf. Die Ansiedlung eines
Drogeriemarktes oder anderen Einzelhandels in einer Alleinlage scheitert an der
fehlenden, aber notwendigen Bündelung von Angeboten.
Mit
der Verlegung des EDEKA-Marktes aus der Ortsmitte wird zwar ein zentraler
„Versorger“ dort verloren gehen, jedoch erhalten alle Kunden in angemessener
Entfernung die Möglichkeit, ihren Einkauf zu tätigen, was die Darstellung der
„Einzugsbereiche“ deutlich macht.
Der
zu überplanende Bereich geht aus dem in der Anlage beigefügten Konzeptentwurf
hervor. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln. Um diesem Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll im
Parallelverfahren die 136. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt
werden (vgl. Beratungsvorlage B/1816/2021).
In
der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 154
„Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede-Nord“ gefasst werden. Hiermit
soll zunächst nur der Grundstein für die weitere, aufbauende Planung gelegt
werden. Es erfolgt eine Vorstellung auf konzeptioneller Ebene. Die
detaillierten Planentwürfe nebst ausführlicher Begründung werden zu einem
späteren Zeitpunkt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im
Zuge der weiteren Planungen sind sodann auch die erforderlichen, weitergehenden
Fachgutachten und Untersuchungen beizubringen, deren Ergebnisse ebenfalls vor
der weiteren Beschlussfassung zum Verfahren vorgestellt werden. Nach
derzeitigem Kenntnisstand sind hierbei folgende Gutachten und Fachbeiträge zu
berücksichtigen:
-
Schallgutachten
-
Verkehrsgutachten
-
Entwässerungskonzept
-
Einzelhandelsgutachten
(Verträglichkeitsuntersuchungen)
Ebenso
ist das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Gemeinde Wiefelstede parallel zu
diesen Planungen fortzuschreiben. In diesem Zusammenhang sind Aussagen zu
bestehenden Standorten zu treffen und ggf. weitere Planänderungsverfahren
durchzuführen. So z. B. für den Altstandort EDEKA, der einer adäquaten
Nachnutzung zugeführt werden soll.
Zu
diesem TOP werden Vertreter der Vorhabenträger und des beauftragten
Planungsbüros Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH (instara GmbH) aus
Bremen hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Kosten des Bauleitplanverfahrens werden von den Vorhabenträgern getragen.
Hierzu ist noch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen: