Betreff
Erschließung BPL 65/I - Holtwiese;
hier Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1853/2021
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das Wohngebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 65/I – Erweiterung Holtwiese in Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd.  351.500,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und Planungskosten) in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen.

 

Die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem Kostenvolumen von rd. 56.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH, Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Verbreiterung des bestehenden Teilbereiches der Gemeindestraße „Holtwiese“ zum Erschließungsgebiet BPL 65/I -  Erweiterung Holtwiese zum Endausbau in 2023 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 33.000,00 €.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

    

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65/I „Wiefelstede – Borbeck, Erweiterung Holtwiese“ beschlossen.

 

Der Satzungsbeschluss wurde durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2020 gefasst.

 

Durch das Ing.-Büro Heinzelmann, Wangerlandstraße 8, 26215 Wiefelstede wurde die Ausführungsplanung erstellt sowie die Kosten für die Erschließung ermittelt, die in den Anlagen einzeln ersichtlich sind.

 

Die Erweiterung der Holtwiese soll, wie im anliegenden Gestaltungsplan abgebildet, als verkehrsberuhigter Bereich in Pflasterbauweise erfolgen. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine Breite von 7,00 m. Innerhalb dieser Verkehrsfläche sind Straßenbeete zur Beruhigung des Verkehrs vorgesehen.

 

Der Baustellenverkehr wird bis zum Endausbau mit Hilfe einer Baustraße über die nordwestlich gelegene landwirtschafte Nutzfläche verlaufen, sodass bis zur Fertigstellung des Erschließungsgebietes kein zusätzlicher Verkehr durch den vorhandenen Teilbereich der Holtwiese läuft.

 

Die Ausschreibung soll zum Herbst/Winter 2021 auf den Weg gebracht werden, um dann im Frühjahr 2022 mit den Erschließungsarbeiten beginnen zu können.

 

In der Straßenverkehrsausschusssitzung vom 29.06.2021 wurden die, durch das Ing.-Büro Heinzelmann erstellten Planunterlagen bereits durch den Inhaber des Ingenieurbüros - Herrn Klockgether - ausführlich erläutert.

 

Hinsichtlich der Lage der Baustellenzufahrt wurden verwaltungsseitig Gespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr (NLStBV) geführt. Seitens der NLStBV wurde, aufgrund des dichten Baumbestandes und der eingeschränkten Sichtverhältnisse, keine Genehmigung einer neuen Baustellenzufahrt im Bereich der Grundstücke 3 und 4 in Aussicht gestellt. Hierbei wurde auf die weiter nördlich gelegene Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen verwiesen. Diese kann mit Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis als Baustellenzufahrt genutzt werden. Die Sondernutzungserlaubnis der NLStBV soll in Kürze  bei der Gemeinde Wiefelstede eingehen.

 

Auch der Flächeneigentümer, zu dessen Fläche die vorhandene Zufahrt führt, hat einer Überwegung für die Dauer der Bauzeit zugestimmt.

 

Ebenso wurde verwaltungsseitig mit dem Pächter der anliegenden Weidefläche gesprochen und gemeinsam eine für beide Seiten tragbare Lösung für eine Zuwegung für den Baustellenverkehr gefunden (sh. Anlage Ausführung Baustraße).

 

Durch das Ingenieurbüro Heinzelmann wurden daraufhin die Planungen zur Lage der Baustraße überarbeitet. Hinsichtlich einer möglichst geringen Einschränkung für den Pächter der Weidefläche und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wird die neu geplante Baustraße zunächst über das Grundstück Nr. 3 des Neubaugebietes führen. Eine Bebauung könnte dort somit erst erfolgen, wenn alle übrigen Grundstücke bebaut sind und die Baustraße auf dem Grundstück zurückgebaut ist. Das Grundstück selbst könnte für die Bauphase dann weiterhin über die Baustraße angefahren werden.  

 

Die Kosten für die Baustraße werden sich, inkl. Rückbau, auf rd. 39.000,00 € belaufen.

 

Bezüglich der Verbreiterung der bestehenden Straße „Holtwiese“ ist verwaltungsseitig in Absprache mit dem Landkreis Ammerland geprüft und festgestellt worden, dass eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 nicht erforderlich wird. Gem. § 125 Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen.   Insofern ist die Verbreiterung der Gemeindestraße „Holtwiese“ unter den geltenden Vorschriften des Bebauungsplanes Nr. 65 möglich, ohne eine Änderung des Bebauungsplanes vornehmen zu müssen.

 

  


Finanzierung:

 

Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Zuge der Haushaltsmittelanmeldung 2021 im Finanzhaushalt 2021 eingeplant und stehen zur Verfügung unter:

 

Ersterschließung 2021:

 

Straßenbau: 108.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0962002

Kostenträger:   541101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0033               

 

Regenwasserkanal: 69.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0342002

Kostenträger:   538201  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0015

 

Regenrückhaltung: 36.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0342012

Kostenträger:   552101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0014

 

Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0963002

Kostenträger:   545201  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0030

 

 

Endausbau 2023: (Verpflichtungsermächtigungen in 2021 für 2023)

 

Straßenendausbau: 38.500,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0962002

Kostenträger:   541101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0033 (VE 5)  

 

Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0963002

Kostenträger:   545201  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0030 (VE 6)

 

Straßenausbau Holtwiese 2023:

 

Straßenbau: 33.000,00 €

 

Kostenstelle:     30400                    bil. Zugangskonto:                          0350002

Kostenträger:   541101  Finanzrechnungskonto:               7872000

Inv.-Nr.:              19.0036

 

   


Anlagen: