Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht Straßensanierungen 2021 zur
Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im Jahr 2021 sollen ein Teilbereich des
Blohweges, der Haarenweg und ein Abschnitt der Straße Alter Kamp saniert
werden. Bei allen drei Abschnitten soll die vorhandene Asphaltdecke abgefräst
und dann durch eine neue Asphaltdeck- und Tragschicht erneuert werden.
Die Sanierung des Blohweges ist dabei in der
35. KW 2021 abgeschlossen worden. Die Straße ist mittlerweile wieder für den
Verkehr freigegeben. Im Zuge der Arbeiten am Blohweg kam zudem nochmals eine
Diskussion über das Geschwindigkeitsniveau am Blohweg auf. Diesbezüglich wurde
auch der Standort der OD-Tafel (Verkehrszeichen 310) am Blohweg durch die
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland überprüft. Folgendes Ergebnis
ergab sich aus der Überprüfung des Standortes der Ortsdurchfahrtstafel:
„Der Standort von Zeichen 310
(und 311) muss besonders sorgfältig gewählt werden. Die Zeichen markieren den
Bereich für die Gültigkeit der besonderen Verkehrsregeln für innerörtlichen
Verkehr. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wirksamkeit besonders hoch ist,
wenn sie an den Stellen angeordnet werden, an denen für die Kraftfahrer auch
aus anderen Informationsquellen (z. B. Bebauung, Straßenquerschnitt) erkennbar
ist, dass die geschlossene Ortschaft beginnt. Die Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) führt zu den Verkehrszeichen 310 und 311 aus,
dass die Zeichen in der Regel dort anzuordnen sind, wo ungeachtet einzelner
unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten
der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.
Für
die Gemeindestraße „Blohweg“ wird festgestellt, dass die geschlossene Bebauung
in Höhe des Wohnhauses „Lüschens Kamp“ Nr. 1 beginnt und sich das
Verkehrszeichen 310 (Beginn der geschlossenen Ortschaft) bereits in Höhe dieses
Wohnhauses befindet. Auch über die weiteren typischen Merkmale einer
Ortsdurchfahrt (Nebenanlage mit Hochbord, Straßenbeleuchtung) verfügt der
„Blohweg“ nicht. Der bestehende Standort der Ortstafel ist somit grundsätzlich
nicht zu beanstanden. Auch der Sichtbarkeitsgrundsatz ist gewahrt und sowohl
die Ortstafel als auch der Beginn der Tempo 30-Zone gut wahrnehmbar.“
Eine Anpassung der Beschilderung am Blohweg wird daher nicht vorgenommen.
Im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen
und das Geschwindigkeitsniveau in dem innerortsgelegenen Streckenabschnitt wurden in der Vergangenheit zudem
mehrere Verkehrserhebungen durchgeführt, deren Ergebnisse insgesamt unauffällig
sind. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der von der Gemeinde Wiefelstede in
Höhe der Hausnummer 8 im August 2021 durchgeführten Verkehrserhebung, bei der
ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 200 Fahrzeugen festgestellt wurde. Bei
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h konnte zudem ein V 85-Wert
von 29 km/h bzw. 31 km/h ermittelt werden. Der V 85-Wert ist dabei der
Geschwindigkeitswert, der von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten
wird. Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch das Geschwindigkeitsniveau befinden
sich in einem angemessenen Rahmen.
Die erneuten Hinwiese zur
Verkehrssituation nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden jedoch zum
Anlass genommen, um in naher Zukunft eine erneute Verkehrserhebung
durchzuführen. Auf Grundlage dieser Erhebungen werden weitere Maßnahmen mit der
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beraten werden.
Die Sanierung des Haarenweg und
des Alten Kamp ist derweil noch nicht angelaufen. Hier wurde zunächst mit der
bauausführenden Firma Koch vereinbart, die Sanierungen nach Abschluss der
Arbeiten an der Bremer Straße durchzuführen. Angedacht war daher die
Fertigstellung im September 2021. Leider musste der Baubeginn der genannten Maßnahmen
auf Ende September/ Anfang Oktober verschoben werden. Bei der obligatorischen
Bohrkernuntersuchung des Asphalts wurde festgestellt, dass die
Asphaltdeckschicht des Haarenweges und Blohweges teilweise über einen
PAK-Gehalt von mehr als 25 mg/kg PAK im Feststoff verfügt. Mit Bitumen
gebundene Straßenbaustoffe und Bitumengemische gelten bis zu einem Anteil von
25 mg/kg PAK im Feststoff in Niedersachsen als teerfrei. Bei Überschreitung
dieses Wertes muss davon ausgegangen werden, dass Straßenbaustoffe teer-/
pechhaltige Bindemittel enthalten. Diese Ausbaustoffe sind als gefährlicher
Abfall einzuordnen. Daher sind Teilmengen des anfallenden Asphaltfräsgutes zu
entsorgen und dürfen nicht, wie sonst üblich, der Verwertung zugeführt werden.
Hierfür hat die Gemeinde Wiefelstede einen Erzeugernachweis für den belasteten
Asphalt elektronisch abzugeben. Anschließend hat die Niedersächsische
Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH den Entsorgungsantrag zu
prüfen. Vor Abschluss der Prüfung des Antrages darf der belastete Asphalt nicht
auf einer entsprechenden Deponie abgelagert werden. Leider war eine Woche vor
geplantem Baubeginn am 06.09.2021 nicht vorauszusehen, ob der entsprechende
Antrag zur Entsorgung bis zum 06.09.2021 geprüft worden ist. Es hätte daher die
Möglichkeit bestanden, dass das Asphaltfräsgut am 06.09.2021 nicht hätte
abtransportiert werden können, da die zertifizierte Deponie das Fräsgut nicht
hätte annehmen dürfen. Eine Zwischenlagerung des belasteten Fräsgutes vor Ort
bis zur Abfuhr zur Deponie wäre ebenfalls abfallrechtlich nicht zulässig.
Durch die Verschiebung des
Baubeginns in die 39./40. KW 2021 konnte sichergestellt werden, dass die
Arbeiter der Fa. Koch frühzeitig einer anderen Baustelle zugeordnet werden
konnten. Noch kurzfristiger wäre eine Verschiebung des Baubeginns nicht möglich
gewesen. Somit wurde möglichen Kostenforderungen der Fa. Koch aufgrund der
nicht möglichen Ausführung der Arbeiten entgegengewirkt.
Zudem wurde in diesem Jahr wieder das Splitten verschiedener Abschnitte von Gemeindestraßen ausgeschrieben. Insgesamt handelt es sich um 25.000 m² Oberflächenbehandlung. Durch die Oberflächenbehandlung sollen kleine Risse in der Asphaltdecke verschlossen und so Frostaufbrüchen im Asphalt vorgebeugt werden. Ausgeschrieben wurden die Arbeiten im März 2021 für den Ausführungszeitraum Juli/August 2021. Im Juli wurde mit der bauausführenden Firma Middendorp die zu bearbeitenden Streckenabschnitte besprochen. In der 35.KW 2021 wurde jedoch durch die Firma Middendorp mitgeteilt, dass die Arbeiten erst im Zeitraum vom 11.10 – 15.10.2021 durchgeführt werden können. Terminverschiebungen aufgrund der Witterung sind hier jedoch möglich, da für das Verfahren der Oberflächenhandlung möglichst trockene Witterungsbedingungen vorherrschen sollten. Da die vereinbarten Fristen nicht eingehalten wurden, wurde der Fa. Middendorp eine Abhilfeaufforderung wegen unzureichender Förderung der Baumaßnahme gem. § 5 III VOB/B übersandt. In dieser wurde die Firma Middendrop zu einer Bauausführung bis zum 30.09.2021 aufgefordert, da im September 2021 erwartungsgemäß deutlich beständigere Witterungsbedingen als im Oktober zu erwarten sind.
Finanzierung:
Anlagen: