Betreff
Straßensanierungen 2021; hier: Sachstandsbericht
Vorlage
B/1859/2021
Aktenzeichen
III-13
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht Straßensanierungen 2021 zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Im Jahr 2021 sollen ein Teilbereich des Blohweges, der Haarenweg und ein Abschnitt der Straße Alter Kamp saniert werden. Bei allen drei Abschnitten soll die vorhandene Asphaltdecke abgefräst und dann durch eine neue Asphaltdeck- und Tragschicht erneuert werden.

 

Die Sanierung des Blohweges ist dabei in der 35. KW 2021 abgeschlossen worden. Die Straße ist mittlerweile wieder für den Verkehr freigegeben. Im Zuge der Arbeiten am Blohweg kam zudem nochmals eine Diskussion über das Geschwindigkeitsniveau am Blohweg auf. Diesbezüglich wurde auch der Standort der OD-Tafel (Verkehrszeichen 310) am Blohweg durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland überprüft. Folgendes Ergebnis ergab sich aus der Überprüfung des Standortes der Ortsdurchfahrtstafel:

 

„Der Standort von Zeichen 310 (und 311) muss besonders sorgfältig gewählt werden. Die Zeichen markieren den Bereich für die Gültigkeit der besonderen Verkehrsregeln für innerörtlichen Verkehr. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wirksamkeit besonders hoch ist, wenn sie an den Stellen angeordnet werden, an denen für die Kraftfahrer auch aus anderen Informationsquellen (z. B. Bebauung, Straßenquerschnitt) erkennbar ist, dass die geschlossene Ortschaft beginnt. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) führt zu den Verkehrszeichen 310 und 311 aus, dass die Zeichen in der Regel dort anzuordnen sind, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.

 

Für die Gemeindestraße „Blohweg“ wird festgestellt, dass die geschlossene Bebauung in Höhe des Wohnhauses „Lüschens Kamp“ Nr. 1 beginnt und sich das Verkehrszeichen 310 (Beginn der geschlossenen Ortschaft) bereits in Höhe dieses Wohnhauses befindet. Auch über die weiteren typischen Merkmale einer Ortsdurchfahrt (Nebenanlage mit Hochbord, Straßenbeleuchtung) verfügt der „Blohweg“ nicht. Der bestehende Standort der Ortstafel ist somit grundsätzlich nicht zu beanstanden. Auch der Sichtbarkeitsgrundsatz ist gewahrt und sowohl die Ortstafel als auch der Beginn der Tempo 30-Zone gut wahrnehmbar.“

 

Eine Anpassung der Beschilderung am Blohweg wird daher nicht vorgenommen. Im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen und das Geschwindigkeitsniveau in dem innerortsgelegenen Streckenabschnitt wurden in der Vergangenheit zudem mehrere Verkehrserhebungen durchgeführt, deren Ergebnisse insgesamt unauffällig sind. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der von der Gemeinde Wiefelstede in Höhe der Hausnummer 8 im August 2021 durchgeführten Verkehrserhebung, bei der ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 200 Fahrzeugen festgestellt wurde. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h konnte zudem ein V 85-Wert von 29 km/h bzw. 31 km/h ermittelt werden. Der V 85-Wert ist dabei der Geschwindigkeitswert, der von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird. Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch das Geschwindigkeitsniveau befinden sich in einem angemessenen Rahmen.

 

Die erneuten Hinwiese zur Verkehrssituation nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden jedoch zum Anlass genommen, um in naher Zukunft eine erneute Verkehrserhebung durchzuführen. Auf Grundlage dieser Erhebungen werden weitere Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beraten werden.

 

Die Sanierung des Haarenweg und des Alten Kamp ist derweil noch nicht angelaufen. Hier wurde zunächst mit der bauausführenden Firma Koch vereinbart, die Sanierungen nach Abschluss der Arbeiten an der Bremer Straße durchzuführen. Angedacht war daher die Fertigstellung im September 2021. Leider musste der Baubeginn der genannten Maßnahmen auf Ende September/ Anfang Oktober verschoben werden. Bei der obligatorischen Bohrkernuntersuchung des Asphalts wurde festgestellt, dass die Asphaltdeckschicht des Haarenweges und Blohweges teilweise über einen PAK-Gehalt von mehr als 25 mg/kg PAK im Feststoff verfügt. Mit Bitumen gebundene Straßenbaustoffe und Bitumengemische gelten bis zu einem Anteil von 25 mg/kg PAK im Feststoff in Niedersachsen als teerfrei. Bei Überschreitung dieses Wertes muss davon ausgegangen werden, dass Straßenbaustoffe teer-/ pechhaltige Bindemittel enthalten. Diese Ausbaustoffe sind als gefährlicher Abfall einzuordnen. Daher sind Teilmengen des anfallenden Asphaltfräsgutes zu entsorgen und dürfen nicht, wie sonst üblich, der Verwertung zugeführt werden. Hierfür hat die Gemeinde Wiefelstede einen Erzeugernachweis für den belasteten Asphalt elektronisch abzugeben. Anschließend hat die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH den Entsorgungsantrag zu prüfen. Vor Abschluss der Prüfung des Antrages darf der belastete Asphalt nicht auf einer entsprechenden Deponie abgelagert werden. Leider war eine Woche vor geplantem Baubeginn am 06.09.2021 nicht vorauszusehen, ob der entsprechende Antrag zur Entsorgung bis zum 06.09.2021 geprüft worden ist. Es hätte daher die Möglichkeit bestanden, dass das Asphaltfräsgut am 06.09.2021 nicht hätte abtransportiert werden können, da die zertifizierte Deponie das Fräsgut nicht hätte annehmen dürfen. Eine Zwischenlagerung des belasteten Fräsgutes vor Ort bis zur Abfuhr zur Deponie wäre ebenfalls abfallrechtlich nicht zulässig.

 

Durch die Verschiebung des Baubeginns in die 39./40. KW 2021 konnte sichergestellt werden, dass die Arbeiter der Fa. Koch frühzeitig einer anderen Baustelle zugeordnet werden konnten. Noch kurzfristiger wäre eine Verschiebung des Baubeginns nicht möglich gewesen. Somit wurde möglichen Kostenforderungen der Fa. Koch aufgrund der nicht möglichen Ausführung der Arbeiten entgegengewirkt.

 

Zudem wurde in diesem Jahr wieder das Splitten verschiedener Abschnitte von Gemeindestraßen ausgeschrieben. Insgesamt handelt es sich um 25.000 m² Oberflächenbehandlung. Durch die Oberflächenbehandlung sollen kleine Risse in der Asphaltdecke verschlossen und so Frostaufbrüchen im Asphalt vorgebeugt werden. Ausgeschrieben wurden die Arbeiten im März 2021 für den Ausführungszeitraum Juli/August 2021. Im Juli wurde mit der bauausführenden Firma Middendorp die zu bearbeitenden Streckenabschnitte besprochen. In der 35.KW 2021 wurde jedoch durch die Firma Middendorp mitgeteilt, dass die Arbeiten erst im Zeitraum vom 11.10 – 15.10.2021 durchgeführt werden können. Terminverschiebungen aufgrund der Witterung sind hier jedoch möglich, da für das Verfahren der Oberflächenhandlung möglichst trockene Witterungsbedingungen vorherrschen sollten. Da die vereinbarten Fristen nicht eingehalten wurden, wurde der Fa. Middendorp eine Abhilfeaufforderung wegen unzureichender Förderung der Baumaßnahme gem. § 5 III VOB/B übersandt. In dieser wurde die Firma Middendrop zu einer Bauausführung bis zum 30.09.2021 aufgefordert, da im September 2021 erwartungsgemäß deutlich beständigere Witterungsbedingen als im Oktober zu erwarten sind.     


Finanzierung:

     


Anlagen: