Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
aus der Beratungsvorlage B/1860/2021 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge
und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2021 zur
Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde in den
Finanzausschusssitzungen regelmäßig über den Verlauf der Haushaltsausführung im
Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und
Gewerbesteuerumlage. Dies hat zuletzt in der Sitzung des
Finanzausschusses am 08.12.2020 stattgefunden, da der Finanzausschuss im Juni
2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen ist. In der beigefügten Tabelle sind neben den
Ist-Beträgen auch die Erwartungen für das Jahr 2021 aufgeführt und werden
nachstehend erläutert. Aufgeführt sind lediglich die wesentlichen Positionen.
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B wurde in der Haushaltsplanung 2021 mit dem
voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 2.493.600 € geplant.
Berücksichtigt wurde dabei auch ein leichter linearer Anstieg. Dieser ist
aufgrund diverser Nachveranlagungen
größer ausgefallen, als angenommen, so dass die Verwaltung zum
Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 41.400 € ausgeht.
Gewerbesteuer
In
der Haushaltsplanung 2021 ist die Verwaltung von einem voraussichtlichen
Anordnungssoll von 6.160.600 € ausgegangen. Trotz der vermuteten negativen
finanziellen Corona-Auswirkungen sorgten diverse Nachveranlagungen in
unterschiedlicher Größenordnung im Verlaufe des Jahres 2021 dafür, dass
Mehrerträge in Höhe von 2.200.000 €
generiert werden konnten. Die Verwaltung geht aufgrund vorsichtiger Planung
zum Jahresende von Gewerbesteuer-Erträgen
in Höhe von 8.000.000 € aus. Entsprechend wären Mehrträge in Höhe von
rund 1.839.400 € zu verzeichnen.
Aufwandsseitig
führt diese Entwicklung gegenüber der Haushaltsplanung zu Mehraufwendungen
bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 183.900 €.
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungs- und Spielgerätesteuer wurde in die
Haushaltsplanung 2021 mit 170.000 € eingeplant. Die Spielstätten hatten
aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende Mai geschlossen, sodass in dieser Zeit
keine Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nach der Öffnung der Spielstätten
waren sehr schnell wieder hohe Umsätze zu verzeichnen. Bis Ende 2021 rechnet
die Verwaltung mit Erträgen aus der
Spielgerätesteuer in Höhe von rund 110.000 €, welches Mindererträge in Höhe von rund 60.000 € bedeuten würde.
Konzessionsabgaben Gas und Strom
Für die Konzessionsabgaben Gas und Strom liegt die
endgültige Abrechnung 2019 vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden die
Abschläge 2021 festgesetzt. Hier ergeben sich leichte Abweichungen in Höhe von 1.800 €.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wurde auf Basis des Ergebnisses 2020 sowie einer 7,6 %-igen Steigerung gemäß Orientierungsdaten mit 8.121.700 € in den Haushalt 2021 eingeplant. Ab dem Haushaltsjahr 2021 werden anstatt der vier Abschlagszahlungen monatliche Zahlungen geleistet. Die endgültige Abrechnung erfolgt weiterhin am 01.02. des Folgejahres. Aufgrund dieser abgeänderten Vorgehensweise wurden die derzeitigen neun Zahlungen als Grundlage genommen und auf die zwölf Monate hochgerechnet. Berücksichtigt wurde außerdem eine negative Abrechnung zum 01.02.2022 in Höhe des Abrechnungsergebnisses des Vorjahres (-162.102 €). Im Ergebnis geht die Verwaltung von Mindererträgen in Höhe von 461.700 € aus. Diese Prognose deckt sich letztlich in etwa mit der Steuerschätzung aus Mai 2021. Nicht abzuschätzen ist, aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte, ob und wie sich Sonderzahlungen auf die Einkommenssteuer auswirken.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wurde für das Jahr 2021 mit einem Rückgang in Höhe von 5,7 % auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2020 geplant. Ebenso wie bei der Einkommenssteuer werden ab 2021 monatliche Zahlungen anstatt vier Abschlagszahlungen geleistet. Die bisher eingegangenen neun Zahlungen wurden ebenso auf 12 Monate hochgerechnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Zuweisung aus der Umsatzsteuer am Ende des Jahres in etwas dem Planansatz von 1.156.700 € entspricht.
Schlüsselzuweisungen und
Kreisumlage
Für die Schlüsselzuweisungen wurde im April der endgültige
Grundbetrag 2021 in Höhe von 1.187,78 € festgelegt. Dieser lag damit um rund
7,28 € über dem vorläufigen Grundbetrag, der auch
für die Haushaltsplanung zugrunde gelegt wurde. Der
höhere Grundbetrag führt zu Mehrerträgen in Höhe von knapp 100.000 €.
Die Mehrerträge im Bereich der Schlüsselzuweisungen führen in diesem
Zusammenhang zu Mehraufwendungen bei der Kreisumlage. Diese Mehraufwendungen
betragen ca. 30.200 €.
Fazit
Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von rund 1.250.000 €.
Die oben dargestellten Entwicklungen basieren teilweise auf Prognosen. Abzuwarten bleibt, ob diese tatsächlich in den dargestellten Größenordnungen eintreten werden. Nach heutigen Erkenntnissen sollte es am Jahresende jedoch gelingen, das planerische Defizit in Höhe von 527.000 € vollständig auszugleichen.
Ablösung Darlehen
In die Haushaltsplanung 2021 wurde die Umschuldung oder Ablösung zweier
Darlehen aufgenommen, zu denen die Zinsbindung am 30.09.2021 abläuft und die
Zinsbelastung sehr hoch ist. Aufgrund des o.g. positiven Haushaltsverlaufes
sowie der guten Kassenlage wurde vereinbart, die Restdarlehen in
Höhe von rund 680.000 € zum 30.09.2021 abzulösen. Berücksichtigt wurde
dabei ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen einer Prolongation des
vorhandenen Darlehens und einer jetzigen Ablösung des Darlehens sowie einer
bedarfsorientierten Aufnahme eines neuen Darlehens aus der Kreditermächtigung
2021 zu einem späteren Zeitpunkt.
Anlagen