Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2021
Vorlage
B/1860/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/1860/2021 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

  


 

Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde in den Finanzausschusssitzungen regelmäßig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.  Dies hat zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.12.2020 stattgefunden, da der Finanzausschuss im Juni 2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen ist. In der beigefügten Tabelle sind neben den Ist-Beträgen auch die Erwartungen für das Jahr 2021 aufgeführt und werden nachstehend erläutert. Aufgeführt sind lediglich die wesentlichen Positionen.

 

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wurde in der Haushaltsplanung 2021 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 2.493.600 € geplant. Berücksichtigt wurde dabei auch ein leichter linearer Anstieg. Dieser ist aufgrund diverser Nachveranlagungen  größer ausgefallen, als angenommen, so dass die Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 41.400 € ausgeht.

 

Gewerbesteuer

In der Haushaltsplanung 2021 ist die Verwaltung von einem voraussichtlichen Anordnungssoll von 6.160.600 € ausgegangen. Trotz der vermuteten negativen finanziellen Corona-Auswirkungen sorgten diverse Nachveranlagungen in unterschiedlicher Größenordnung im Verlaufe des Jahres 2021 dafür, dass Mehrerträge in Höhe von      2.200.000 € generiert werden konnten. Die Verwaltung geht aufgrund vorsichtiger Planung zum  Jahresende von Gewerbesteuer-Erträgen in Höhe von 8.000.000 € aus. Entsprechend wären Mehrträge in Höhe von rund 1.839.400 € zu verzeichnen.

Aufwandsseitig führt diese Entwicklung gegenüber der Haushaltsplanung zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 183.900 €.

 

 

 

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungs- und Spielgerätesteuer wurde in die Haushaltsplanung 2021 mit 170.000 € eingeplant. Die Spielstätten hatten aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende Mai geschlossen, sodass in dieser Zeit keine Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nach der Öffnung der Spielstätten waren sehr schnell wieder hohe Umsätze zu verzeichnen. Bis Ende 2021 rechnet die Verwaltung mit Erträgen aus der Spielgerätesteuer in Höhe von rund 110.000 €, welches Mindererträge in Höhe von rund 60.000 € bedeuten würde.

 

Konzessionsabgaben Gas und Strom

Für die Konzessionsabgaben Gas und Strom liegt die endgültige Abrechnung 2019 vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden die Abschläge 2021 festgesetzt. Hier ergeben sich leichte Abweichungen in Höhe von 1.800 €.

 

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wurde auf Basis des Ergebnisses 2020 sowie einer 7,6 %-igen Steigerung gemäß Orientierungsdaten mit 8.121.700 € in den Haushalt 2021 eingeplant. Ab dem Haushaltsjahr 2021 werden anstatt der vier Abschlagszahlungen monatliche Zahlungen geleistet. Die endgültige Abrechnung erfolgt weiterhin am 01.02. des Folgejahres. Aufgrund dieser abgeänderten Vorgehensweise wurden die derzeitigen neun Zahlungen als Grundlage genommen und auf die zwölf Monate hochgerechnet. Berücksichtigt wurde außerdem eine negative Abrechnung zum 01.02.2022 in Höhe des Abrechnungsergebnisses des Vorjahres    (-162.102 €). Im Ergebnis geht die Verwaltung von Mindererträgen in Höhe von 461.700 € aus. Diese Prognose deckt sich letztlich in etwa mit der Steuerschätzung aus Mai 2021. Nicht abzuschätzen ist, aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte, ob und wie sich Sonderzahlungen auf die Einkommenssteuer auswirken.

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wurde für das Jahr 2021 mit einem Rückgang in Höhe von 5,7 % auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2020 geplant. Ebenso wie bei der Einkommenssteuer werden ab 2021 monatliche Zahlungen anstatt vier Abschlagszahlungen geleistet. Die bisher eingegangenen neun Zahlungen wurden ebenso auf 12 Monate hochgerechnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Zuweisung aus der Umsatzsteuer am Ende des Jahres in etwas dem Planansatz von 1.156.700 € entspricht.

 

Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage

Für die Schlüsselzuweisungen wurde im April der endgültige Grundbetrag 2021 in Höhe von 1.187,78 € festgelegt. Dieser lag damit um rund 7,28 € über dem vorläufigen Grundbetrag, der auch für die Haushaltsplanung zugrunde gelegt wurde. Der höhere Grundbetrag führt zu Mehrerträgen in Höhe von knapp 100.000 €.

 

Die Mehrerträge im Bereich der Schlüsselzuweisungen führen in diesem Zusammenhang zu Mehraufwendungen bei der Kreisumlage. Diese Mehraufwendungen betragen ca. 30.200 €.

 

Fazit

Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von rund 1.250.000 €.

 

Die oben dargestellten Entwicklungen basieren teilweise auf Prognosen. Abzuwarten bleibt, ob diese tatsächlich in den dargestellten Größenordnungen eintreten werden. Nach heutigen Erkenntnissen sollte es am Jahresende jedoch gelingen, das planerische Defizit in Höhe von 527.000 € vollständig auszugleichen.

 

 

 

Ablösung Darlehen

In die Haushaltsplanung 2021 wurde die Umschuldung oder Ablösung zweier Darlehen aufgenommen, zu denen die Zinsbindung am 30.09.2021 abläuft und die Zinsbelastung sehr hoch ist. Aufgrund des o.g. positiven Haushaltsverlaufes sowie der guten Kassenlage wurde vereinbart, die Restdarlehen in Höhe von rund 680.000 € zum 30.09.2021 abzulösen. Berücksichtigt wurde dabei ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen einer Prolongation des vorhandenen Darlehens und einer jetzigen Ablösung des Darlehens sowie einer bedarfsorientierten Aufnahme eines neuen Darlehens aus der Kreditermächtigung 2021 zu einem späteren Zeitpunkt.

 


 

Anlagen