Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2022 bis 2025
hier: 1. Entwurf
Vorlage
B/1861/2021
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2022 aus der Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1861/2021 zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung und die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einschl. der Finanzplanjahre 2023 bis 2025 wurde im Juni 2021 mit den Anforderungen der Mittelanmeldungen bei den Fachdiensten begonnen. Bis Mitte August haben die verschiedenen Fachdienste daraufhin die Mittelanmeldungen zusammengestellt und an den Fachdienst Finanzen und Schulen übermittelt. Die Mittelanmeldungen wurden seitens der Finanzverwaltung geprüft und für den ersten Haushaltsentwurf zusammengefasst.  Der heutige Stand der Haushaltsplanung mit einem Defizit für 2022  in Höhe von 3.462.900 € und einem kumulierten Defizit der Finanzplanjahre 2023 bis 2025 in Höhe von 4.738.000 € stellt somit einen Zwischenstand der Haushaltsplanung dar, welcher aus den vorgelegten Mittelanmeldungen resultiert.

 

Zu dem Stand der Haushaltsplanung ergeben sich folgende Anmerkungen:

 

Die Haushaltsplanung 2021 war seinerzeit geprägt von vielen Unsicherheiten und möglichen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Wie der Beratungsvorlage B/1860/2021 „Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2021“ zu entnehmen ist, sind die Auswirkungen derzeit insbesondere bei der Einkommenssteuer zu spüren. Hingegen hat sich die Gewerbesteuer  deutlich besser entwickelt als angenommen. Auch die Schlüsselzuweisungen werden die Erwartungen der Haushaltsplanung übertreffen. Insofern nimmt die Haushaltsausführung trotz der Corona-Pandemie einen erfreulichen Verlauf und das geplante Defizit in Höhe von    527.200 € dürfte am Jahresende ausgeglichen werden können.

 

Gleichwohl verbleiben auch für den Haushalt 2022 einige finanzielle Belastungen aus der Corona-Pandemie. Diese werden bei den nachfolgenden Positionen teilweise erläutert.

 

Anders als im Vorjahr konnte wieder auf die Orientierungsdaten zurückgegriffen werden, was eine deutlich größere Planungssicherheit verschafft.

Bei den Realsteuern wurden für die Ansätze 2022 das voraussichtliche Anordnungssoll 2022 zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 207.000 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurde auf das voraussichtliche Anordnungssoll 2022 eine jährliche Steigerung von 0,9 % eingeplant. Zugrunde gelegt wurden dabei die Orientierungsdaten. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich insgesamt ein Ansatz in Höhe von 2.529.200 €.

 

Die Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2022 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll 2022 in Höhe von insgesamt 6.090.000 € eingeplant. Die Gewerbesteuer 2022 liegt damit um rund 300.000 € unter dem Ansatz des Finanzplanjahres 2022 aus der Haushaltsplanung 2021. Für die Folgejahre wurden die Steigerungsraten gem. Orientierungsdaten berücksichtigt             (2023 = +8,4 % / 2024 = +7,1 % /  2025 = +4,5 %). Durch die hohen Steigerungsraten wird ab dem Jahr 2023 wieder das Niveau der Haushaltsplanung 2021 erreicht.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt in 2022 voraussichtlich 609.000 € (35 % der Gewerbesteuermessbeträge).

 

Die Vergnügungssteuer ist in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen zeitweisen Schließung der Spielstätten um bis zu 50 % eingebrochen. Seit Juni 2021 sind die Spielstätten wieder geöffnet. Derzeit betragen die monatlichen Erträge aus der Vergnügungssteuer rund 15.000 €. Entsprechend wurde für das Jahr 2022 ein Gesamtertrag in Höhe von 180.000 € eingeplant. Für die Folgejahre wurden Steigerungen von jährlich 10.000 € berücksichtigt. Am Ende des Finanzplanungszeitraumes wird dann planerisch in etwa wieder das Niveau aus der Zeit „vor Corona“ erreicht.

 

Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist unter anderem der Grundbetrag, der sich aus der zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse berechnet. In der finalen Haushaltsplanung 2021 wurde der vorläufige Grundbetrag trotz der Corona-Pandemie überraschend auf 1.180,50 € festgesetzt und lag damit um rund 18 € über dem Vorjahreswert. Der endgültige Grundbetrag 2021 ist dann im April 2021 nochmals um rund 7 € höher ausgefallen und erhöht sich folglich auf 1.187,78 €. Die Orientierungsdaten sehen für 2022 keine Veränderung des Grundbetrages vor, so dass der vorgenannte Wert auch für die Haushaltsplanung 2022 aufgenommen wurde.

Neben dem Grundbetrag fließt die Steuerkraft IV/2020 bis III/2021 in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein. Aufgrund der in diesem Zeitraum sehr hohen Gewerbesteuereinzahlungen in Höhe von rund 7.900.000 war eine deutlich höhere Steuereinnahmekraft zugrunde zu legen. Die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich folglich erheblich. Für das Finanzplanjahr 2022 aus dem  Haushalt 2021 war die Verwaltung insgesamt noch von Erträgen aus der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2.677.400 € ausgegangen. Diese reduzieren sich nunmehr auf 1.509.400 € im Jahr 2022. Der Ergebnishaushalt 2022 wird folglich um knapp 1.200.000 € durch Mindererträge belastet.

 

Die Einplanung der Einkommenssteuer wurde auf Basis der Steuerschätzung von Mai 2021 vorgenommen. Zu berücksichtigen war dabei ein deutlich geringeres Aufkommen bei der Einkommenssteuer. Für die Gemeinde war entsprechend ein Ertrag aus der Einkommenssteuer 2022 in Höhe von 8.026.800 € einzuplanen. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2022 aus dem Haushalt 2021 war die Erwartung daher um rund 600.000 € zu reduzieren.

 

Auch die Umsatzsteuer wurde auf Basis der Steuerschätzung von Mai 2021 eingeplant. Gegenüber der Planung für 2022 aus dem Haushalt 2021 ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Entsprechend wurden für 2022 Planansätze in Höhe von 1.046.600 € aufgenommen.

 

Gegenüber dem Finanzplanjahr 2022 aus der Haushaltsplanung 2021 ergeben sich insgesamt Minderträge in Höhe von rund 2.000.000 €, die im Wesentlichen aus den o.g. Positionen resultieren.

 

Aufwandsseitig ergeben sich gegenüber dem Finanzplanjahr 2022 aus der Haushaltsplanung 2021 insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von rund 760.000 €. Im Wesentlichen resultieren diese aus folgenden Positionen:

 

Die Personalaufwendungen wurden um rund 120.000 € höher eingeplant. Zum Tragen kommen hier insbesondere die Einplanung einer Stelle des Klimaschutzbeauftragten sowie diverse Stundenanpassungen in der Jugendpflege sowie in anderen Bereichen.

 

Der Defizitausgleich bei den Kindergärten beträgt im Jahr 2022 knapp 4.300.000 € und steigt im Berichtszeitraum auf knapp 4.600.000 € an.  Der Defizitausgleich ist weiterhin ein wesentlicher Aufwandsfaktor im Ergebnishaushalt der Gemeinde und macht inzwischen knapp 15 % der Gesamtaufwendungen aus. Die Aufwendungen waren weitestgehend bereits in der Haushaltsplanung 2021 enthalten, so dass die Kostensteigerung im Planjahr 2022 rund 50.000 € ausmacht.

 

Für die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen wurden aus den Fachdiensten rund  800.000 € mehr für das Haushaltsjahr 2022 angemeldet als für das Finanzplanjahr 2022 aus dem Haushaltsjahr 2021. Mehraufwendungen in Höhe von rund 200.000 € sind dabei insbesondere dem Bereich der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung zuzuordnen. Im Tiefbau sind derzeit Mehraufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung in Höhe von  500.000 € vorgesehen. Betroffen sind hierbei insbesondere die Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze sowie der Regenrückhaltebecken und Wasserläufe/Durchlässe.

 

Aufgrund des dargestellten Zwischenstandes im Ergebnishaushalt werden seitens der Verwaltung und seitens der Gremien insbesondere die Aufwandseinplanungen nochmals kritisch zu betrachten und auf Einsparungen hin zu überprüfen sein. Problematisch ist dabei, dass eine Vielzahl der Aufwendungen zu den Pflichtaufgaben zählen und folglich kaum zu beeinflussen sind. Im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke werden diverse Einsparungen bzw. Verschiebungen erfolgen müssen. Allerdings sind die Möglichkeiten auch in diesem Bereich begrenzt.  Der Bestand an Gebäuden wird stetig größer. Daraus resultiert ein stetig steigender Mehraufwand an Unterhaltungskosten. Alleine der Aufwand für regelmäßige Wartungen steigt ständig an und nimmt sowohl aus Kostensicht als auch aus zeitlicher Sicht einen großen Anteil im Gebäudemanagement ein. Hinzu kommt, dass die Gemeinde darauf zu achten hat, dass keine Substanzverluste an den gemeindlichen Gebäuden eintreten.

 

Ertragsseitig sind die o.g. Ertragspositionen ebenso nicht unmittelbar beeinflussbar, da Grundlage die Vorgaben des Finanzausgleichs bzw. die von außen eingebrachten Berechnungsgrundlagen sind. Auswirkungen auf die finale Haushaltsplanung im Ergebnishaushalt werden natürlich noch die Berechnungsgrößen des Finanzausgleichs haben. Diese werden voraussichtlich Mitte/Ende November vorliegen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist anzumerken, dass 2021 eine wesentliche Verbesserung der Haushaltsplanung dadurch erreicht werden konnte, dass eine allgemeine Zuweisung vom Landkreis in Höhe von 575.700 € einzuplanen war. Für 2022ff. ist eine solche Zuweisung derzeit nicht zu erwarten. 

 

Für die finale Haushaltsplanung ist abzusehen, dass sich ein erhebliches planerisches Defizit im Ergebnishaushalt ergeben wird. Ein fiktiver Haushaltsausgleich wird dadurch herzustellen sein, dass die vorhandene Überschussrücklage in Anspruch genommen werden kann.

Der diesbezüglich festgestellte Bestand zum 31.12.2016 beträgt rund 6.630.000 €. Mit den Abschlüssen 2017ff. wird sich dieser Bestand nochmals erhöhen.

 

Diese Form des Haushaltsausgleiches ist aber natürlich nicht dauerhaft durchzuhalten und gemeinsam werden Anstrengungen dahingehend unternommen werden müssen, um die finanzielle Situation verbessern und innerhalb der Haushaltsjahre einen Ausgleich herstellen zu können.

 

Der Saldo im Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit soll grundsätzlich mindestens so hoch sein, als dass die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden kann. Die Jahre 2022 und 2023 weisen jedoch negative Ergebnisse aus. Erst 2024 gelingt es wieder, einen Überschuss auszuweisen, welcher die ordentliche Tilgung deckt.

 

Die investiven Auszahlungen nehmen mit über 11.600.000 € erneut eine enorme Größenordnung ein. Auf den Hochbau entfallen rund 5.200.000 €. Wesentliche Positionen sind der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses „Wiefelstede-Süd“, der Neubau einer Kindertagesstätte in Metjendorf sowie die Sanierung des Mehrzweckgebäudes Gristede. Bei den Ausgaben für die Feuerwehr Wiefelstede-Süd handelt es sich bislang lediglich um eine „grobe“ Kostenschätzung. Eingeplant waren im Haushalt 2021 bereits Grunderwerbskosten und Planungskosten in Höhe von 265.000 €. Hinzu kommen nunmehr geschätzte Baukosten für 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 1.750.000 €. Sobald detaillierte Planungsergebnisse vorliegen, werden diese in die Haushaltsplanung übernommen.

 

Die geplanten Ausgaben im Tiefbau betragen insgesamt 2.262.000 € und sind insbesondere der Erschließung von Baugebieten zugeordnet. Enthalten ist außerdem die jährliche Straßensanierung in Höhe von 300.000 €. Im Planjahr 2024 wurden hierfür zusätzlich 390.000 € für die Sanierung der Klattenhofstraße eingeplant. Hierfür wurden bereits anteilige Sonderposten in Höhe von rund 220.000 € vereinnahmt.

 

Als investive Auszahlungen für 2022 wurden außerdem Ankaufskosten für den Erwerb von Wohnbauflächen in Höhe von 920.100 € eingeplant sowie für Gewerbeflächen in Höhe von  1.356.200 €. Einnahmeseitig stehen dementsprechende Verkaufserlöse gegenüber.

 

Die Einzelmaßnahmen ergeben sich aus dem beigefügten Investitionsprogramm.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die vorhandenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung zwischen 460.000 € und 410.000 € führen würde. Berücksichtigt ist dabei die außerordentliche Tilgung eines Darlehens zum 30.09.21. Im zweiten Haushaltsentwurf werden voraussichtlich eine Darlehensaufnahme sowie daraus resultierende Schuldendienstleistungen einzuplanen sein, damit die geplanten Investitionen finanziert werden können.

 

Ohne die oben genannten Schuldendienstleistungen und Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2022 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 9.539.800 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand (30.09.2021) rund 17.281.400 €  liquide Mittel abfließen, was haushaltspolitisch sehr bedenklich ist.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in der Verwaltung, den Fraktionen sowie in den Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses vorgestellt.