Betreff
Wahl der Vertreterinnen/Vertreter der/des Ratsvorsitzenden
Vorlage
B/1868/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a.)    Zur Vertretung der/des Ratsvorsitzenden werden 2 Stellvertreterinnen/Stellvertreter bestimmt/gewählt.

 

b.)   Frau/Herr ……………………… wird zur/zum 1. stellvertretenden Ratsvorsitzenden bestimmt/gewählt.

Frau/Herr ……………………… wird zur/zum 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden bestimmt/gewählt.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Stellvertretung der Ratsvorsitzenden bzw. des Ratsvorsitzenden. Dieser Beschluss kann durch Abstimmung nach § 66 NKomVG oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen. Dabei bestimmt der Rat auch, wie viele Vertreter es geben soll und welche Reihenfolge für die Vertretung gilt, sofern mehrere Vertreter/innen bestimmt werden.

 

Verwaltungsseitig vorgeschlagen wird hier, dass zur Vertretung der/des Ratsvorsitzenden zwei Stellvertreter/innen bestimmt werden. Anschließend erfolgt dann die Abstimmung/Wahl der/des ersten stellvertretenden Ratsvorsitzenden und der/des zweiten stellvertretenden Ratsvorsitzenden.