Vorschlag /
Empfehlung:
a.)
Zur
Vertretung der/des Ratsvorsitzenden werden 2 Stellvertreterinnen/Stellvertreter
bestimmt/gewählt.
b.)
Frau/Herr
……………………… wird zur/zum 1. stellvertretenden Ratsvorsitzenden bestimmt/gewählt.
Frau/Herr ……………………… wird zur/zum 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden
bestimmt/gewählt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Stellvertretung der Ratsvorsitzenden bzw.
des Ratsvorsitzenden. Dieser Beschluss kann durch Abstimmung nach § 66
NKomVG oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen. Dabei bestimmt der Rat auch,
wie viele Vertreter es geben soll und welche Reihenfolge für die Vertretung
gilt, sofern mehrere Vertreter/innen bestimmt werden.
Verwaltungsseitig vorgeschlagen wird hier, dass zur
Vertretung der/des Ratsvorsitzenden zwei
Stellvertreter/innen bestimmt werden. Anschließend erfolgt dann die
Abstimmung/Wahl der/des ersten stellvertretenden Ratsvorsitzenden und der/des
zweiten stellvertretenden Ratsvorsitzenden.