Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, die bisherige Geschäftsordnung für den Rat, für den
Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse
und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Wiefelstede
vom 01.11.2016 bis zur Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung
fortgelten zu lassen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere
Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das
Abstimmungsverfahren enthalten.
Verwaltungsseitig
wird aktuell ein Entwurf einer neuen Geschäftsordnung erarbeitet. Dieser soll
dem Rat der Gemeinde Wiefelstede in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Damit
für Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der konstituierenden Sitzung sowie für
sich bis zur nächsten Sitzung des Rates anschließende Sitzungen der Ausschüsse
eine entsprechende Regelung besteht, wird vorgeschlagen, die bisherige
Geschäftsordnung für den Rat, für den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse
und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Wiefelstede
vorläufig fortgelten zu lassen.