Betreff
Festlegung der Anzahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss
Vorlage
B/1871/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, dass die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss gemäß § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026 von 6 auf 8 erhöht wird.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In § 74 Abs. 1 NKomVG wird die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses geregelt.

 

Dieser besteht aus

1.       dem Bürgermeister,

2.       Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordneten),

3.       Abgeordneten mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (sog. Grundmandatsinhaber/innen).

 

Da der Rat der Gemeinde Wiefelstede 32 Abgeordnete (vgl. § 46 Abs. 1 S. 1 NKomVG) hat, hat der Verwaltungsausschuss gem. § 74 Abs. 2. S. 1 NKomVG 6 Beigeordnete.

 

Der Rat kann für die Dauer der Wahlperiode jedoch beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht (§ 71 Abs. 2 S. 2 NKomVG).

 

Sofern dies beantragt wird, könnte der Beschluss wie folgt lauten: