Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses:
a) Festlegung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze;
b) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
B/1872/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt:

 

a) Bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses mit 8 Beigeordneten ergibt sich die folgende Sitzverteilung:

 

-          CDU                             3

-          SPD-Fraktion +       3

-          UWG                          1

-          GRÜNE                       1

-          FDP                              (1 beratendes Mitglied)

 

 

b) Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

-          Bürgermeister Jörg Pieper (Vorsitzender)

-         

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-         

-         

-         

-         

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Nach § 71 Abs. 4 NKomVG stellt der Rat die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

a)      Festlegung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze:
Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage hat der Gesetzgeber zum 01.11.2021 in § 71 Abs. 2 NKomVG eine Rechtsänderung dahingehend vorgenommen, dass die Sitzverteilung nicht mehr nach dem herkömmlichen Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer erfolgt, sondern nach d’Hondt (sog. Höchstzahlverfahren). Nach dieser Berechnungsweise werden die Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los. Das Los zieht die/der Vorsitzende des Rates.

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist (§ 71 Abs. 3 NKomVG)

 

Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass der Verwaltungsausschuss auch weiterhin 8 Beigeordnete haben wird. Insoweit ergibt sich für die Wahlperiode von 2021-2026 die folgende Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede:

 

 

 

 

 

Fraktion

Sitze

Bemerkungen

CDU

3

 

SPD-Fraktion +

3

 

UWG

1

 

GRÜNE

1

 

FDP

0

Möglichkeit zur Entsendung eines beratenden Mitglieds

 

Nach dieser Berechnung ergeben sich keine gleichen Höchstzahlen. Die FDP-Fraktion ist nach § 71 Abs. 3 NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.

 

Die konkrete Berechnung nach dem Verfahren nach d’Hondt können der Anlage entnommen werden.

 

Die o. g. Berechnungen/Sitzverteilungen setzen voraus, dass keine Gruppen gebildet werden und der Rat nicht einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen wird (vgl. § 71 Abs. 10 NKomVG). Bei einer evtl. Gruppenbildung oder einem einstimmig beschlossenen abweichenden Berechnungsverfahren können sich insoweit andere Zahlen ergeben.

 

 

b)      Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses:

 

Nach der Feststellung der Sitzverteilung werden gem. § 75 Abs. 1 NKomVG die Beigeordneten sowie die Mitglieder mit beratender Stimme (sog. Grundmandatsinhaber/innen)  des Verwaltungsausschusses vom Rat bestimmt.

 

Die Benennung erfolgt durch die Fraktionen und Gruppen. Der Rat stellt die Zusammensetzung sodann durch Beschluss fest.

     


  


Anlagen: