Betreff
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Vorlage
B/1874/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Zur/Zum stellvertretenden Bürgermeister/in wurden gem. § 81 Abs. 2 NKomVG folgende Beigeordnete gewählt:

 

-        Frau/Herr ………………………………………….,

-        Frau/Herr …………………………………………. sowie

-        Frau/Herr …………………………………………. .

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses sowie der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Bisher wurde der Bürgermeister durch drei stellvertretende Bürgermeister/innen vertreten. Eine  Reihenfolge für die Vertretung war nicht bestimmt. Aus der Sicht der Verwaltung sollte dies auch für die Wahlperiode 2021-2026 gelten, da sich sowohl die Anzahl der Stellvertreter/innen sowie das Fehlen einer konkreten Reihenfolge in der letzten Wahlperiode bewährt haben.

     


  


Anlagen: