Betreff
Besetzung sonstiger Stellen
Vorlage
B/1879/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Wahl bzw. Benennung der jeweiligen Personen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Für die sonstigen Stellen (so genannte „unbesoldete Stellen“) erfolgt gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG eine entsprechende Besetzung. Auch hier gilt § 71 Abs. 2 bis 5 NKomVG. Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen. Beachtet werden muss auch § 138 NKomVG.

 

In folgende Gremien hat die Gemeinde Wiefelstede Vertreter/innen zu entsenden:

 

a)      Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft

Ein/e Vertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in sind zu wählen.

 

b)      Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft

Ein/e Vertreter/in ist zu wählen.

 

c)       Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft

Ein/e Vertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in sind zu wählen.

 

d)      Universitätsgesellschaft Oldenburg

Ein/e Vertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in sind zu wählen.

 

e)      Beirat der Verkehr und Wasser GmbH (VWG)

Gemäß § 4 des Vertrages mit der VWG wird der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm benannter Vertreter in den Beirat entsandt.

 

f)       Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wiefelstede

Hier sind zwei Personen zu benennen. Daneben ist der Bürgermeister Kraft vertraglicher Regelung benanntes beratendes Mitglied.

 

g)      Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen

Auch hier sind zwei Personen zu benennen. Der Bürgermeister ist hier ebenfalls Kraft vertraglicher Regelung benanntes beratendes Mitglied.

 

h)      Musikschule Ammerland e. V.

Hier ist eine Person aus dem Rat als Vertreter/in und eine Person aus dem Rat als Stellvertreter/in zu wählen. Daneben ist der Bürgermeister gemäß Satzung Mitglied der Mitgliederversammlung.

 

i)        BEP Bürger-Energiepark Ammerland-Oldenburg eG

Hier ist aktuell der Bürgermeister vertreten. Ein/e Vertreter/in ist neu zu wählen.

 

j)        Gesellschafterversammlung Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co KG (KNN)

Hier ist aktuell der Bürgermeister vertreten. Ein Vertreter/in ist neu zu wählen.

 

k)     Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB), Kreisverband Ammerland

Mitglieder sind der Bürgermeister kraft Amtes sowie ein/e Vertreter/in aus dem Rat.

 

l)        Verbandsversammlung OOWV

Der Bürgermeister ist gem. der Zweckverbandssatzung Mitglied der Verbandsversammlung. Darüber hinaus ist ein/e Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in aus dem Rat zu benennen.

 

m)   Mitgliedersammlung Kommunen für biologische Vielfalt e. V.

Hier sind ein/e Vertreter/in aus dem Rat sowie eine Stellvertretung zu wählen.