hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Tennisplatz-Saugwalze.
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
über die Einzelförderung an den TV Metjendorf 04 e. V. in Höhe von 457,45 € auf
Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Tennisplatz-Saugwalze zur
Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der TV
Metjendorf e.V. beantragt mit E-Mail vom 14.06.2021 einen Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur
Beschaffung einer Tennisplatz-Saugwalze. Die Kosten belaufen sich auf der
Grundlage eines Angebotes auf 1.372,34 €
inkl. Mehrwertsteuer.
Mit E-Mail vom
16.06.2021 wurde dem TV Metjendorf e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt,
dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer
vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Verwaltungsseitig
wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen
Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem TV Metjendorf e.V. einen Zuschuss
im Rahmen einer Drittelförderung in
Höhe von max. 457,45 € zu gewähren.
Beurteilung nach
den Sportförderungsrichtlinien:
1.) |
Der Antrag ist
fristgerecht bis zum 30.06.2021 eingegangen |
(X) |
2.) |
Antragssteller ist
Mitglied im Kreissportbund |
(X) |
3.) |
Der Antragsgegenstand
dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig |
(X) |
4.) |
Kein nachträglicher
Zuschussantrag |
(X) |
5.) |
Anschaffungswert gemäß § 5
Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) |
(X) |
Die Notwendigkeit der Beschaffung wird damit
begründet, dass durch die Anschaffung der Tennisplatz-Saugwalze die
regelmäßigen Herrichtungsarbeiten verbessert würden.
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
einer Tennisplatz-Saugwalze ist gemäß § 5
Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der
Zuschussbetrag nach dem Verwaltungsvorschlag die Fördergrenze von 600,00 €
nicht übersteigt, wäre gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien keine
Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 457,45 € wurden im 1.
Haushaltsplanentwurf 2022 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: