Betreff
Sportförderungsprogramm 2022
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Schmalspurtreckers
Vorlage
B/1891/2021
Aktenzeichen
12003 SZ
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Schmalspurtreckers gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 3.333,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.06.2021 einen Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung eines Schmalspurtreckers. Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit E-Mail vom 05.10.2021 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

Verwaltungsseitig wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung in Höhe von max. 3.333,33 € zu gewähren.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2021 eingegangen

(X)

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)

(X)

 

Die Notwendigkeit der Beschaffung wird damit begründet, dass durch die Anschaffung des Schmalspurtreckers der Bauhof hinsichtlich der Pflegearbeiten entlastet werden könne. Neben den Mäharbeiten auf den Plätzen und den Nebenanlagen könne man auch die Unterhaltungspflege der Beachsportanlage, die Pflege der Sprunganlage sowie der Aschebahn gewährleisten.

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Schmalspurtreckers ist gemäß § 5  Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.333,33 € wurden im 1. Haushaltsplanentwurf 2022 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: