hier: Antrag der CDU, Gemeindeverband Wiefelstede, vom 15.08.2021 und Maßnahmebeschluss für den Neueinbau einer RLT-Anlage in der Oberschule Wiefelstede
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, die in der Anlage 3 zur Beratungsvorlage B/1915/2021
dargestellten Räumlichkeiten der Oberschule Wiefelstede mit einer stationären
Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) auszustatten (Neueinbau).
Der Neueinbau der RLT-Anlage mit
Gesamtkosten in Höhe von bis zu 160.000,00 Euro erfolgt vorbehaltlich der
Finanzierbarkeit und vorbehaltlich einer Zuwendung in Höhe von 80 % (=
128.000,00 Euro) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch die
Bewilligungsbehörde.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
E-Mail vom 15.08.2021 beantragt die CDU, Gemeindeverband Wiefelstede, die Prüfung
zur Installation von Luftfilteranlagen in den Räumen der Wiefelsteder Schulen
und Kindertagesstätten. Die E-Mail inkl. Anhang ist dieser Beratungsvorlage als
Anlage 1 beigefügt. Zum Inhalt und zur Begründung des
Antrags wird entsprechend auf diese Anlage verwiesen.
Rechtlich
sind hierzu aktuell drei verschiedene Förderrichtlinien existent:
1.
„Land
1“
Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen,
RdErl. d. MK v. 30. 8. 2021
- 22-81 308 - VORIS 22410 -, Nds. MBl. Nr. 36/2021 vom 08.09.2021, S.
1429-1494; Änderungserlass d, MK, Nds. MBl._Nr. 45 2021 vom 10.11.202; S. 1660
ff.
2.
„Land
2“
Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen und
Kindertageseinrichtungen,
RdErl. d. MK v. 29. 10. 2021
- 22-81 308 - VORIS 22410 -, Nds. MBl._Nr. 45 2021 vom 10.11.202; S. 1660
ff.
3.
„Bund“
Richtlinie für die Bundesförderung
Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und
Zu-/Abluftventilatoren vom 01.09.2021, veröffentlicht im BAnz AT 09.09.2021
B2.
Einen
Überblick über die verschiedenen Förderrichtlinien liefert die Anlage 2 dieser Beratungsvorlage.
Die
Verwaltung hat zu dieser Thematik frühzeitig eine/n Fachplaner/in für
Lüftungstechnik (TGA-Fachplaner/in) hinzugezogen. Zudem wurden entsprechende
Begehungen der Schulen und Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede
durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Schulen und Kindertagesstätten
mit ganz wenigen Ausnahmen durchweg über sehr gute Lüftungsmöglichkeiten
verfügen und insoweit nach allen drei Förderrichtlinien keine Förderfähigkeit besteht.
Eine
Ausnahme hiervon bilden einige innenliegende Fachräume in der Oberschule
Wiefelstede. Nach Einschätzung der Verwaltung und der/des
Fachplanerin/-planers wird es für diese Räumlichkeiten für erforderlich
erachtet, einen entsprechenden Antrag auf Förderung zu stellen. Unter
besonderer Beachtung der Nachhaltigkeit ist angedacht, in diesen Räumlichkeiten
einen Neueinbau einer stationären Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage)
nach Maßgabe der o. g. Förderrichtlinie des Bundes (Nr. 3 – „Bund“) zu
beantragen. Welche Räumlichkeiten hiervon betroffen sind, ergibt sich aus
dem als Anlage
3 beifügten Raumplan.
Auf
Basis einer Kostenschätzung sind hierfür Gesamtkosten i. H. v. 160.000,00
Euro zu veranschlagen. Im Falle einer Förderung durch den Bund könnten Fördergelder
i. H. v. 128.000,00 Euro generiert werden. Der Eigenanteil der
Gemeinde würde sich insoweit auf 32.000,00 Euro belaufen.
Da
in den übrigen Räumlichkeiten keine Förderfähigkeit besteht, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, auch keine weiteren Maßnahmen, insbesondere
kein flächendeckender Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten, zu
veranlassen. Dies entspricht im Übrigen auch dem einheitlichen Vorgehen im
gesamten Landkreis Ammerland.
Der aktuelle Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schulen, Version 9.0, gültig ab 11.11.2021, enthält landesweit geltende Maßnahmen und Vorgaben, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Zum Thema Lüftung wird unter Ziff. 2.5 Folgendes nach wie vor verbindlich festgelegt: „In Räumen mit Fensterlüftung ist das „20 – 5 – 20 - Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen.“ Der „Anhang Lüftung“ kategorisiert und konkretisiert das erforderliche Lüftungsverhalten entsprechend.
Insbesondere im Hinblick auf
Raumluftfiltergeräte und Luftdesinfektionsgeräte wird dort unter Ziff. 4
klargestellt, dass diese Geräte nicht dafür ausgelegt sind, verbrauchte
Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen heranzuführen. „Soweit geeignete Geräte nach Prüfung der
Notwendigkeit des Betriebs ausnahmsweise eingesetzt werden, ersetzen diese
nicht die regelmäßige Lüftung. Dabei sind die Vorgaben unter Ziff. 1
„Fensterlüftung“ soweit wie möglich umzusetzen. Das 20 – 5 – 20 - Prinzip soll
aber eingehalten werden.“
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2022 wurden im zweiten Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Investitionsprogramm Gesamtkosten i. H. v. 160.000,00 Euro veranschlagt. Demgegenüber steht eine Einzahlung aus der Bundesförderung (Fördersatz = 80 %) i. H. v. 128.000,00 Euro.
Anlagen: