Betreff
Einsatz von Luftfilteranlagen in den Wiefelsteder Schulen;
hier: Antrag der CDU, Gemeindeverband Wiefelstede, vom 15.08.2021 und Maßnahmebeschluss für den Neueinbau einer RLT-Anlage in der Oberschule Wiefelstede
Vorlage
B/1915/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die in der Anlage 3 zur Beratungsvorlage B/1915/2021 dargestellten Räumlichkeiten der Oberschule Wiefelstede mit einer stationären Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) auszustatten (Neueinbau).

 

Der Neueinbau der RLT-Anlage mit Gesamtkosten in Höhe von bis zu 160.000,00 Euro erfolgt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und vorbehaltlich einer Zuwendung in Höhe von 80 % (= 128.000,00 Euro) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch die Bewilligungsbehörde. 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit E-Mail vom 15.08.2021 beantragt die CDU, Gemeindeverband Wiefelstede, die Prüfung zur Installation von Luftfilteranlagen in den Räumen der Wiefelsteder Schulen und Kindertagesstätten. Die E-Mail inkl. Anhang ist dieser Beratungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Zum Inhalt und zur Begründung des Antrags wird entsprechend auf diese Anlage verwiesen.

 

Rechtlich sind hierzu aktuell drei verschiedene Förderrichtlinien existent:

 

1.      „Land 1“

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen,

RdErl. d. MK v. 30. 8. 2021 - 22-81 308 - VORIS 22410 -, Nds. MBl. Nr. 36/2021 vom 08.09.2021, S. 1429-1494; Änderungserlass d, MK,  Nds. MBl._Nr. 45 2021 vom 10.11.202; S. 1660 ff.

 

2.      „Land 2“

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen,

RdErl. d. MK v. 29. 10. 2021 - 22-81 308 - VORIS 22410 -, Nds. MBl._Nr. 45 2021 vom 10.11.202; S. 1660 ff.

 

3.      „Bund“

Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren vom 01.09.2021, veröffentlicht im BAnz AT 09.09.2021 B2.

 

 

 

Einen Überblick über die verschiedenen Förderrichtlinien liefert die Anlage 2 dieser Beratungsvorlage.

 

Die Verwaltung hat zu dieser Thematik frühzeitig eine/n Fachplaner/in für Lüftungstechnik (TGA-Fachplaner/in) hinzugezogen. Zudem wurden entsprechende Begehungen der Schulen und Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Schulen und Kindertagesstätten mit ganz wenigen Ausnahmen durchweg über sehr gute Lüftungsmöglichkeiten verfügen und insoweit nach allen drei Förderrichtlinien keine Förderfähigkeit besteht.

 

Eine Ausnahme hiervon bilden einige innenliegende Fachräume in der Oberschule Wiefelstede. Nach Einschätzung der Verwaltung und der/des Fachplanerin/-planers wird es für diese Räumlichkeiten für erforderlich erachtet, einen entsprechenden Antrag auf Förderung zu stellen. Unter besonderer Beachtung der Nachhaltigkeit ist angedacht, in diesen Räumlichkeiten einen Neueinbau einer stationären Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) nach Maßgabe der o. g. Förderrichtlinie des Bundes (Nr. 3 – „Bund“) zu beantragen. Welche Räumlichkeiten hiervon betroffen sind, ergibt sich aus dem als Anlage 3 beifügten Raumplan.

 

Auf Basis einer Kostenschätzung sind hierfür Gesamtkosten i. H. v. 160.000,00 Euro zu veranschlagen. Im Falle einer Förderung durch den Bund könnten Fördergelder i. H. v. 128.000,00 Euro generiert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde würde sich insoweit auf 32.000,00 Euro belaufen.

 

Da in den übrigen Räumlichkeiten keine Förderfähigkeit besteht, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, auch keine weiteren Maßnahmen, insbesondere kein flächendeckender Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten, zu veranlassen. Dies entspricht im Übrigen auch dem einheitlichen Vorgehen im gesamten Landkreis Ammerland.

 

Der aktuelle Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schulen, Version 9.0, gültig ab 11.11.2021, enthält landesweit geltende Maßnahmen und Vorgaben, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Zum Thema Lüftung wird unter Ziff. 2.5 Folgendes nach wie vor verbindlich festgelegt: In Räumen mit Fensterlüftung ist das „20 – 5 – 20 - Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen.“ Der „Anhang Lüftung“ kategorisiert und konkretisiert das erforderliche Lüftungsverhalten entsprechend.

 

Insbesondere im Hinblick auf Raumluftfiltergeräte und Luftdesinfektionsgeräte wird dort unter Ziff. 4 klargestellt, dass diese Geräte nicht dafür ausgelegt sind, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen heranzuführen. „Soweit geeignete Geräte nach Prüfung der Notwendigkeit des Betriebs ausnahmsweise eingesetzt werden, ersetzen diese nicht die regelmäßige Lüftung. Dabei sind die Vorgaben unter Ziff. 1 „Fensterlüftung“ soweit wie möglich umzusetzen. Das 20 – 5 – 20 - Prinzip soll aber eingehalten werden.“

     


Finanzierung:

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden im zweiten Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Investitionsprogramm Gesamtkosten i. H. v. 160.000,00 Euro veranschlagt. Demgegenüber steht eine Einzahlung aus der Bundesförderung (Fördersatz = 80 %) i. H. v. 128.000,00 Euro.

 

 

 

     


Anlagen: