Betreff
Impulspapier Wirtschaft und Handel in der Gemeinde Wiefelstede;
hier: Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder vom 28.02.2021
Vorlage
B/1924/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt das Impulspapier Wirtschaft und Handel in der Gemeinde Wiefelstede von Ratsmitglied René Schönwälder zur Kenntnis.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Schreiben vom 28.02.2021 beantragt das Ratsmitglied René Schönwälder, den o. g. Tagesordnungspunkt auf die nächstmögliche Sitzung des Finanzausschusses und für die nächstmögliche darauffolgende Sitzung des Rates aufzunehmen. Der Antrag ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

In Absprache mit Herrn Schönwälder wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses (jetzt: Finanz- und Wirtschaftsausschusses) nach der konstituierenden Sitzung des Rates vom 01.11.2021 genommen.

 

Inhaltlich wird zunächst auf diesen Antrag verwiesen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den im Antrag unter den Nrn. 1 bis 7 genannten Punkten:

 

Zu 1.):

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer wurden zuletzt im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 angepasst. In den Folgejahren wurden diese nicht verändert und gleichbleibend vom Rat beschlossen.

 

Im Rahmen der haushaltspolitischen Beratungen sowie bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sollte es nach wie vor grundsätzlich das Ziel sein, möglichst im Rahmen der Aufwendungen zu einem gesetzeskonformen Haushaltsausgleich zu kommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 hat sich mit Vorlage des ersten Haushaltsentwurfes ein erhebliches Defizit im Ergebnishaushalt abgezeichnet. Das Defizit lag bei 3.462.900 Euro.

 

Auch nach Ausschöpfung weiterer aufwandsseitiger Einsparpotenziale sowie im Rahmen der begründeten Anhebung des Haushaltsansatzes für die Gewerbesteuer resultiert im zweiten Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2022 ein erheblicher Fehlbedarf, mit der Folge, dass erneut nur ein sog. faktischer Haushaltsausgleich durch Inanspruchnahme der vorhandenen Überschussrücklage herzustellen ist. Für die Planjahre 2023 bis 2025 zeichnen sich aktuell ebenfalls z. T. erhebliche Defizite ab.

 

Sicherlich sind weder Verwaltung noch die politischen Gremien aktuell bestrebt, Anpassungen der Hebesätze zu veranlassen. Gleichwohl wird bei gleichbleibender defizitärer Haushaltslage in den nächsten Jahren durchaus über eine ertragsseitige Anpassung, insbesondere durch Anpassung der Hebesätze, nachzudenken sein. 

 

Zu 2.):

Die Weiterentwicklung des Einzelhandels wird bereits seit einiger Zeit in Gremiensitzungen und Arbeitskreissitzungen diskutiert und z. T. medial begleitet. Auch in der Folgezeit wird dieses Thema weiterhin in den Gremien behandelt und dabei auch von diversen Akteuren begleitet.

 

Zu 3.):

Die Bauleitplanung wird, gerade im Hinblick auf die Ansiedlung von Gewerbe und die Schaffung von Wohnraum, inhaltlich vordringlich vom Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss behandelt.

 

Zu 4.):

Die Verwaltung wird zunächst damit zu tun haben, den eigenen Internetauftritt zu optimieren und den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ab dem 01.01.2023 zu genügen. Ein wie im Antrag vorgeschlagenes Portfolio vorzuhalten und sodann stetig aktuell halten zu können, wird aus der Sicht der Verwaltung nur schwerlich umzusetzen sein. Für ein solches Projekt wären erhebliche personelle, finanzielle und terminliche Ressourcen zu binden, welche aktuell nicht vorhanden sind.

 

Zu 5.):

Auch dieser Punkt wird bereits seit geraumer mit allen Beteiligten erörtert. Ein konkretes Ergebnis hierzu liegt aktuell noch nicht vor.

 

Zu 6.):

Dieser Punkt wurde bereits im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom 01.11.2021 behandelt. Im Ergebnis besteht für die Legislaturperiode von 2021 bis 2026 ein Finanz- und Wirtschaftsausschuss.

 

Zu 7.):

Diese Thematik wird inhaltlich vordringlich vom Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss zu behandeln sein. Die seit jeher in Wiefelstede bestehende Streulage der Einzelhandelsgeschäfte hat dazu geführt, dass der Strukturwandel im Einzelhandel sich hier „schleichend“ entwickelt hat. Das Einkaufsverhalten der Bevölkerung und die Marktbedingungen (Online-Handel, großes Angebot im gut zu erreichenden Oberzentrum Oldenburg) haben dazu geführt, dass sich das ursprünglich breite Angebot deutlich reduziert hat. Eine Flächenrentabilität von Einzelhandelsgeschäften wird sich dabei nach Auffassung der Verwaltung erst ab bestimmten Größen oder aber in konzentrierten Angeboten erreichen lassen.

    


Finanzierung:

 

./. 

 

 

 

 

 

   


Anlagen: