hier. Aufstellungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Einzelhandelsunternehmen ALDI und EDEKA beabsichtigen bereits seit Jahren, ihre
Märkte zukunftsfähig aufzustellen. Darüber hinaus wurde und wird der Wunsch aus
der Bevölkerung an die Politik und die Verwaltung herangetragen, einen
Drogeriemarkt in Wiefelstede anzusiedeln. In Metjendorf ist das durch die
Ansiedelung des BUDNI-Martkes inzwischen gelungen; in Wiefelstede besteht
dieses Angebot nach wie vor nicht.
Am
08.06.2021 haben Vertreter der EDEKA und der Immobilien Treuhandgesellschaft
GmbH & Co. KG (ITG) aus Düsseldorf in einer nicht öffentlichen
Ratsinformations-veranstaltung die Planungsabsichten für einen großflächigen
Einzelhandelsstandort im Norden des Ortes Wiefelstede vorgestellt und dabei auf
die, aus heutiger Sicht veränderten Rahmenbedingungen für eine zukunftsweisende
Entwicklung des Einzelhandels, welche stark am Einkaufsverhalten und an den
Wünschen der Kunden orientiert sind, hingewiesen.
Die
Planungsabsichten der Einzelhandelsunternehmen und des Investors bilden diese
in der Bevölkerung bestehenden Wünsche ab; zudem stärken sie den
Einzelhandelsstandort Wiefelstede nachhaltig und stellen diesen zukunftssicher
auf. Die Ansiedlung eines
Drogeriemarktes oder anderen Einzelhandels in einer Alleinlage scheitert an der
fehlenden, aber notwendigen Bündelung von Angeboten.
Mit
der Verlegung des EDEKA-Marktes aus der Ortsmitte wird zwar ein zentraler
„Versorger“ dort verloren gehen, jedoch erhalten alle Kunden in angemessener
Entfernung die Möglichkeit, ihren Einkauf zu tätigen, was die Darstellung der
„Einzugsbereiche“ deutlich macht.
Der
zu überplanende Bereich geht aus dem in der Anlage beigefügten Konzeptentwurf
hervor. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln. Um diesem Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll im
Parallelverfahren die 136. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt
werden (vgl. Beratungsvorlage B/1816/2021 und B/1929/2021).
In
der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 154
„Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede-Nord“ gefasst werden. Hiermit
soll zunächst nur der Grundstein für die weitere, aufbauende Planung gelegt
werden. Es erfolgt eine Vorstellung auf konzeptioneller Ebene. Die
detaillierten Planentwürfe nebst ausführlicher Begründung werden zu einem
späteren Zeitpunkt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im
Zuge der weiteren Planungen sind sodann auch die erforderlichen, weitergehenden
Fachgutachten und Untersuchungen beizubringen, deren Ergebnisse ebenfalls vor
der weiteren Beschlussfassung zum Verfahren vorgestellt werden. Nach
derzeitigem Kenntnisstand sind hierbei folgende Gutachten und Fachbeiträge zu
berücksichtigen:
-
Schallgutachten
-
Verkehrsgutachten
-
Entwässerungskonzept
-
Einzelhandelsgutachten
(Verträglichkeitsuntersuchungen)
Ebenso
ist das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Gemeinde Wiefelstede parallel zu
diesen Planungen fortzuschreiben. In diesem Zusammenhang sind Aussagen zu
bestehenden Standorten zu treffen und ggf. weitere Planänderungsverfahren
durchzuführen. So z. B. für den Altstandort EDEKA, der einer adäquaten
Nachnutzung zugeführt werden soll.
Die,
seitens der Verwaltung, vorgesehene öffentliche Beratung dieses Themas im Bau-
und Umweltausschuss am 13.07.2021 konnte nicht erfolgen, da die zugehörigen
Tagesordnungspunkte durch Mehrheitsbeschluss des Fachausschusses zu Beginn der
Sitzung von der Tagesordnung genommen wurden.
In
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.07.2021 wurde auf Antrag der
UWG-Fraktion die Verwaltung beauftragt, einen Gesprächskreis mit Vertretern der
Einzelhandelsmärkte und dem beauftragten Planungsbüro, sowie Vertretern des
HHW, der IHK, des Markant-Marktes (Fleischerei Eilers), den Fraktionssprechern
und dem Bürgermeister einzuberufen.
Dieser
Gesprächskreis hat am 08.09.2021 in Rabe´s Gasthof zusammengefunden. Dort wurde
seitens der Vorhabenträger die beabsichtigte Planung in Ihren Grundzügen
nochmals vorgestellt. In der sich anschließenden Aussprache wurden die
überwiegend bereits bekannten Fragestellungen besprochen und, soweit zum
jetzigen Zeitpunkt möglich, auch beantwortet. Jedoch wurde auch noch einmal
deutlich, dass zum Teil spezielle Fragestellungen erst im Rahmen eines
Bauleitplanverfahrens beantwortet werden können. Am Ende verständigten sich die
politischen Vertreter darauf, das Thema noch einmal zur Beratung mit in die
Fraktionen zu nehmen und dann zunächst im Verwaltungsausschusses über eine
mögliche Einleitung des Verfahrens zu beschließen. Der Verwaltungsausschuss hat
sodann in seiner Sitzung am 11.10.2021 beschlossen, den Tagesordnungspunkt im
nächstmöglichen Bau- und Umweltausschuss beraten zu lassen.
Zu
diesem TOP werden Vertreter der Vorhabenträger und des beauftragten
Planungsbüros Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH (instara GmbH) aus
Bremen hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Kosten des Verfahrens werden von den Vorhabenträgern getragen. Hierzu ist noch
ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen: