Betreff
21. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
B/1940/2021
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,47 Euro um 0,18 Euro auf 2,65 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2022 und

 

b)           die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1940/2021 beigefügte 21. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

 

 

Anlagen:


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und im Falle einer Änderung  per Satzungsbeschluss neu festgesetzt. Hintergrund der jährlichen Kalkulation ist insbesondere die Berücksichtigung folgender Faktoren:

 

Wesentlicher Kostenfaktor ist das zu zahlende Betreiberentgelt an die EWE. Dieses setzt sich aus den Kapitalkosten, Betriebskosten und dem Arbeitspreis zusammen. Die Verwaltung erhält hierfür jährlich Prognosen für die kommenden Jahre, die dann in die Gebührenkalkulation einfließen. Die entsprechenden Kostensteigerungen fließen so mit in die Berechnungen ein.

 

Neben dem Betreiberentgelt sind außerdem die Kosten der Abwasserabgabe sowie die Entschädigung an die Gemeinde Bad Zwischenahn für die dorthin eingeleiteten Abwässer zu berücksichtigen.

 

Für die Gebührenveranlagung werden die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde berücksichtigt. Diese werden sich von 9,84 € in 2021 auf 10,21 € in 2022 je Grundfall erhöhen. Je Änderungsfall erhöhen sich die Sätze von 17,76 € in 2021 auf 18,12 € in 2022.

 

Im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung betrug der Überschuss zum 31.12.2020 insgesamt 119.679,82 €. Für das Jahr 2021 ist abzusehen, dass die kalkulierten Erträge nicht erreicht werden können. Hintergrund sind diverse größere und kleinere Herabsetzungen von Abwassermengen. Diese betreffen teils auch die Veranlagungsjahre 2019 und 2020. Insgesamt ergeben sich voraussichtliche Mindererträge in Höhe von rund 80.000 €. Weiterhin sind Nachzahlungen bei dem Betreiberentgelt für 2020 in Höhe von rund 120.000 € und für 2021 in Höhe von 30.000 € zu erwarten. Das Jahresergebnis 2021 wird daher mit rund 235.000 € negativ ausfallen. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2021 weist somit ein voraussichtliches Defizit in Höhe von ca. 116.000 € aus. Aufgrund der Regelungen zur Gebührenbedarfsberechnung fließt das Defizit mit einem Drittel in die Gebührenkalkulation 2022 ein hebt in dieser Höhe den  Gebührenbedarf 2022 an. 

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,65 €. Dies bedeutet eine Erhöhung um 0,18 €.

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

Jahr

Veränderung

Gebührensatz je m³

2002-2003

 

2,15 €

2004

+ 0,10 €

2,25 €

2005

+ 0,04 €

2,29 €

2006

+ 0,04 €

2,33 €

2007

+ 0,03 €

2,36 €

2008-2011

+ 0,05 €

2,41 €

2012

+ 0,14 €

2,55 €

2013-2014

+ 0,03 €

2,58 €

2015

+ 0,06 €

2,64 €

2016

 - 0,05 €

2,59 €

2017

 - 0,09 €

2,50 €

2018 – 2019

                  - 0,14 €

2,36 €

2020

+ 0,03 €

2,39 €

2021

+ 0,08 €

2,47 €

Ab 2022

+ 0,18 €

2,65 €

 

Nachrichtlich die voraussichtlichen Abwassergebührensätze der Ammerland-Gemeinden zum Vergleich:

 

Gemeinde

Gebührensatz je m³

Gemeinde Apen

2,90 €

Gemeinde Bad Zwischenahn

2,00 €

Gemeinde Edewecht

1,75 €

Gemeinde Rastede

2,40 €

Stadt Westerstede

2,65 €