Betreff
17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/1941/2021
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1941/2021 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2022,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr ab dem 01.01.2022 von bisher 12,67 Euro auf 36,42 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2022 auf 21,36 € festzusetzen und

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1941/2021 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 

Anlagen:


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fäkalschlammbeseitigung zählt ebenso wie die zentrale Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich folglich kostendeckend über die Gebühreneinnahmen. Die Gebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert.

 

Zu den wesentlichen Kosten gehören insbesondere die Abfuhrkosten. Die Abfuhr wurde im Jahr 2018 neu ausgeschrieben und für den Zeitraum der Jahre von 2019 bis 2022 vergeben. Weitere Kosten fallen für die Fäkalschlammbehandlung in der Abwasserreinigungsanlage der EWE sowie für die Bearbeitung der Vorgänge in der Verwaltung an.

 

Im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung betrug der Überschuss zum 31.12.2020 insgesamt 7.886,11 €. Das Jahr 2021 wird voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von rund 6.200 € abschließen. Hintergrund sind diverse Nachzahlungen an die EWE für Anlieferungen aus Hauskläranlagen für die Jahre 2019 und 2020. Außerdem wurden die kalkulierten Erträge aufgrund geringerer Abfuhrmengen nicht erreicht. Durch das vorgenannten Defizit verringert sich der kumulierte Überschuss zum 31.12.21 auf rund 1.600 €.

 

Aufgrund der Regelungen der Gebührenbedarfsberechnung sind Überschüsse je 1/3 auf die folgenden Jahre anzurechnen und verringern dort den Gebührenbedarf. Zuzuordnen sind die Überschüsse dabei der Grundgebühr. Aufgrund des deutlich geringeren zuzurechnenden Gebührenüberschusses erhöht sich die Grundgebühr um 23,75 € auf nunmehr 36,42 €. Die Zusatzgebühr je Kubikmeter eingesammeltem Klärschlamm bleibt unverändert bei 21,36 € je 0,5 cbm.

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

  2,45 €

2003

43,30 €

  4,43 €

2004

41,12 €

  4,48 €

2005

41,37 €

  7,30 €

2006

49,78 €

  7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

2017

21,36 €

18,92 €

2018

26,44 €

19,02 €

2019

40,35 €

21,35 €

2020

28,13 €

21,35 €

2021

12,67 €

21,36 €

Ab 2022

36,42 €

21,36 €