hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Erstellung eines Baumkatasters für die Gemeinde Wiefelstede und beauftragt die
Verwaltung die Ersterfassung und Erstellung des Baumkatasters auszuschreiben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Baumkontrolle
und Baumpflege sind wichtige Bestandteile der Verkehrssicherungspflicht.
Eine
gesetzliche Regelung oder Definition der Verkehrssicherungspflicht existiert
nicht. Der Begriff wurde durch die Rechtsprechung ausgehend vom allgemeinen
Schädigungsverbot des § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
entwickelt.
Nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine
Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die
notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer
möglichst zu verhindern.
In
der Gemeinde Wiefelstede wurden die Baumkontrollen bisher anlassbezogen bzw. im
Zuge der jährlichen Rückschnitt- und Pflegemaßnahmen an den Bäumen im Zeitraum
von Anfang Oktober bis Ende Februar
durchgeführt. Hier ist nach Auffassung der Verwaltung eine organisierte und
rechtssichere Durchführung einschl. einer entsprechenden Dokumentation der
Kontrollen erforderlich.
Im
Rahmen der Organisationsuntersuchung des Bauhofes im Jahre 2021 hat sich die
Fa. OptiSo Schubert & Partner PartG aus Braunschweig unter anderem auch mit
der Überprüfung der Baumkontrollen in der Gemeinde Wiefelstede befasst. Dabei
kommt die OptiSo zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde Wiefelstede den
Personalbestand auf dem Bauhof um zwei Vollzeitstellen erweitern müsste, um die
Baumkontrollen ordnungsgemäß durchführen zu können. Hinzu käme die Anschaffung
von zusätzlichen Fahrzeugen und weiteren Gerätschaften, damit die
Baumkontrolleure Ihre Aufgabe wahrnehmen können. Alternativ empfiehlt die OptiSo die jährlichen
Baumkontrollen extern zu vergeben.
Hierzu
hat die Gemeindeverwaltung bereits im letzten Jahr ein Richtpreisangebot (sh.
Anlage) eines Baumsachverständigenbüros eingeholt, um im Rahmen der
Haushaltsplanung Mittel für die Erstellung eines Baumkatasters und die
Durchführung der jährlichen Baumkontrollen einzuplanen. Für die Erstellung des
Baumkatasters stehen im Haushalt 2022 50.000,00 EUR zur Verfügung. Die
jährlichen Kontrollen werden den Haushalt der Folgejahre voraussichtlich mit
rd. 30.000,00 EUR belasten.
Aufgrund
der aktuellen Wertgrenzen und der Vergabedienstanweisung der Gemeinde
Wiefelstede beabsichtigt die Verwaltung die Ersterfassung und somit die
Erstellung des Baumkatasters beschränkt auszuschreiben.
Zu
diesem Zwecke sollen mehrere Baumsachverständigenbüros zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden.
Die
jährlichen Regelkontrollen sollen ab dem nächsten Jahr im Haushalt eingeplant
werden und im kommenden Jahr ausgeschrieben werden.
Auf
diese Weise wird der Bauhof entlastet und eine rechtssichere Baumkontrolle in
der Gemeinde Wiefelstede eingeführt. So kann die Gemeinde Wiefelstede den Ihr
obliegenden Pflichten aus der Verkehrssicherungspflicht genügen.
Finanzierung:
Für die
Erstellung des Baumkatasters stehen im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von
50.000,00 EUR bei 30400/541101/4212000 zur Verfügung
Anlagen: