Betreff
Erstellung eines Baumkatasters für die Gemeinde Wiefelstede
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1974/2022
Aktenzeichen
III-0
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Erstellung eines Baumkatasters für die Gemeinde Wiefelstede und beauftragt die Verwaltung die Ersterfassung und Erstellung des Baumkatasters auszuschreiben.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Baumkontrolle und Baumpflege sind wichtige Bestandteile der Verkehrssicherungspflicht.

 

Eine gesetzliche Regelung oder Definition der Verkehrssicherungspflicht existiert nicht. Der Begriff wurde durch die Rechtsprechung ausgehend vom allgemeinen Schädigungsverbot des § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entwickelt.

 

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

 

In der Gemeinde Wiefelstede wurden die Baumkontrollen bisher anlassbezogen bzw. im Zuge der jährlichen Rückschnitt- und Pflegemaßnahmen an den Bäumen im Zeitraum von Anfang  Oktober bis Ende Februar durchgeführt. Hier ist nach Auffassung der Verwaltung eine organisierte und rechtssichere Durchführung einschl. einer entsprechenden Dokumentation der Kontrollen erforderlich.

 

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung des Bauhofes im Jahre 2021 hat sich die Fa. OptiSo Schubert & Partner PartG aus Braunschweig unter anderem auch mit der Überprüfung der Baumkontrollen in der Gemeinde Wiefelstede befasst. Dabei kommt die OptiSo zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde Wiefelstede den Personalbestand auf dem Bauhof um zwei Vollzeitstellen erweitern müsste, um die Baumkontrollen ordnungsgemäß durchführen zu können. Hinzu käme die Anschaffung von zusätzlichen Fahrzeugen und weiteren Gerätschaften, damit die Baumkontrolleure Ihre Aufgabe wahrnehmen können.  Alternativ empfiehlt die OptiSo die jährlichen Baumkontrollen extern zu vergeben.

 

Hierzu hat die Gemeindeverwaltung bereits im letzten Jahr ein Richtpreisangebot (sh. Anlage) eines Baumsachverständigenbüros eingeholt, um im Rahmen der Haushaltsplanung Mittel für die Erstellung eines Baumkatasters und die Durchführung der jährlichen Baumkontrollen einzuplanen. Für die Erstellung des Baumkatasters stehen im Haushalt 2022 50.000,00 EUR zur Verfügung. Die jährlichen Kontrollen werden den Haushalt der Folgejahre voraussichtlich mit rd. 30.000,00 EUR belasten.

 

Aufgrund der aktuellen Wertgrenzen und der Vergabedienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede beabsichtigt die Verwaltung die Ersterfassung und somit die Erstellung des Baumkatasters beschränkt auszuschreiben.

 

Zu diesem Zwecke sollen mehrere Baumsachverständigenbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

 

Die jährlichen Regelkontrollen sollen ab dem nächsten Jahr im Haushalt eingeplant werden und im kommenden Jahr ausgeschrieben werden.

 

Auf diese Weise wird der Bauhof entlastet und eine rechtssichere Baumkontrolle in der Gemeinde Wiefelstede eingeführt. So kann die Gemeinde Wiefelstede den Ihr obliegenden Pflichten aus der Verkehrssicherungspflicht genügen.

 

     


Finanzierung:

 

Für die Erstellung des Baumkatasters stehen im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR bei 30400/541101/4212000 zur Verfügung

 

     


Anlagen: