Betreff
Splitten von Gemeindestraßen 2022; hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1981/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt das Splitten der in der anl. Auflistung aufge-führten Strecken in 2022 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 50.000,00 € und beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten entsprechend der Vergabedienstanweisung auszuschreiben.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

In der Gemeinde Wiefelstede werden jährlich einzelne bituminöse Straßen bzw. Straßenab-schnitte gesplittet. Zweck dieser Reparaturarbeiten ist die Abdichtung kleiner Risse in den Straßen, um das Eindringen von Niederschlägen und damit das Wegbrechen von Teilen der Asphaltoberfläche durch Frosteinwirkung zu verhindern.

 

Die Nutzungsdauer der gemeindlichen Straßen soll durch die Unterhaltungsmaßnahmen erhöht werden; das „Splitten“ ist jedoch keine Ersatzmaßnahme für die Neuherstellung einer Straße.

 

Wie in den vergangenen Jahren sollen die Oberflächenreparaturen auch in den Folgejahren auf verschiedenen Straßenabschnitten (rd. 25.000 m² jährlich) mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt rd. 50.000,00 €/Jahr durchgeführt werden.

 

Festgelegt werden die zu splittenden Straßenabschnitte jeweils nach dem Winter in Absprache mit dem Bauhofleiter unter Zugrundelegung der Ergebnisse der durchgeführten Straßen-kontrollen.

In 2022 ist es vorgesehen, Teilstrecken der Straßen Wemkenstraße, Breedenweg, Wehrkamp, Am Südkamp, Feuerweg, Hullenhauser Straße, Dobbenweg und Grüner Weg zu splitten (sh. anl. Auflistung).

 

Nach vorheriger Säuberung der Straßenabschnitte werden diese mit einer Bitumenemulsion versehen und anschließend abgesplittet.

 

Informationshalber wird mitgeteilt, dass in 2021 das Splitten von Streckenabschnitten der Gemeindestraßen Leher Damm, Mollberger Weg, Hoogenweg, Alter Damm, Nordpol, Wemkendorfer Weg, Feldtange, Garnholter Straße,  Alter Mühlenweg und Kornweg beauftragt wurde, die Ausführung der Arbeiten aber witterungsbedingt auf 2022 verschoben werden musste (voraussichtlicher Ausführungszeitraum 01.04. – 30.06.2022).

 

 

 

 

     


Finanzierung:

Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2022 wurde für die Jahre 2022 ff für das Splitten der Gemeindestraßen jährlich ein Betrag in Höhe von 50.000,00 € eingeplant unter:

 

Kostenstelle:               30400              Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:              541101            Bau und Unterhaltung von befestigten Straßen

Sachkonto:                 4212000          Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens

 

    


Anlagen: