Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt das
Splitten der in der anl. Auflistung aufge-führten Strecken in 2022 mit einem
Kostenvolumen in Höhe von 50.000,00 € und beauftragt die Verwaltung, die
Arbeiten entsprechend der Vergabedienstanweisung auszuschreiben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Gemeinde Wiefelstede werden jährlich einzelne bituminöse Straßen bzw. Straßenab-schnitte
gesplittet. Zweck dieser Reparaturarbeiten ist die Abdichtung kleiner Risse in
den Straßen, um das Eindringen von Niederschlägen und damit das Wegbrechen von
Teilen der Asphaltoberfläche durch Frosteinwirkung zu verhindern.
Die
Nutzungsdauer der gemeindlichen Straßen soll durch die Unterhaltungsmaßnahmen
erhöht werden; das „Splitten“ ist jedoch keine Ersatzmaßnahme für die
Neuherstellung einer Straße.
Wie
in den vergangenen Jahren sollen die Oberflächenreparaturen auch in den
Folgejahren auf verschiedenen Straßenabschnitten (rd. 25.000 m² jährlich) mit
einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt rd. 50.000,00 €/Jahr durchgeführt
werden.
Festgelegt
werden die zu splittenden Straßenabschnitte jeweils nach dem Winter in
Absprache mit dem Bauhofleiter unter Zugrundelegung der Ergebnisse der
durchgeführten Straßen-kontrollen.
In
2022 ist es vorgesehen, Teilstrecken der Straßen Wemkenstraße, Breedenweg,
Wehrkamp, Am Südkamp, Feuerweg, Hullenhauser Straße, Dobbenweg und Grüner Weg
zu splitten (sh. anl. Auflistung).
Nach
vorheriger Säuberung der Straßenabschnitte werden diese mit einer
Bitumenemulsion versehen und anschließend abgesplittet.
Informationshalber
wird mitgeteilt, dass in 2021 das Splitten von Streckenabschnitten der
Gemeindestraßen Leher Damm, Mollberger Weg, Hoogenweg, Alter Damm, Nordpol,
Wemkendorfer Weg, Feldtange, Garnholter Straße,
Alter Mühlenweg und Kornweg beauftragt wurde, die Ausführung der
Arbeiten aber witterungsbedingt auf 2022 verschoben werden musste
(voraussichtlicher Ausführungszeitraum 01.04. – 30.06.2022).
Finanzierung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2022 wurde für die Jahre 2022 ff für
das Splitten der Gemeindestraßen jährlich ein Betrag in Höhe von 50.000,00 €
eingeplant unter:
Kostenstelle: 30400 Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger:
541101 Bau und Unterhaltung von befestigten Straßen
Sachkonto: 4212000 Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens
Anlagen: