Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Wiefelstede über die
Vergabe von Wohnbau-Grundstücken in der Fassung wie der Einladung zum Bau-
Umwelt und Klimaausschuss am 21.02.2022 vom 11.01.2022.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, die Richtlinie über die Vergabe von Mietwohn-Grundstücken in der
Fassung die der Einladung zum Bau- Umwelt- und Klimaausschuss am 21.02.2022
beigefügten Fassung vom 11.01.2022
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 eine neue
Richtlinie über die Vergabe von Wohnbau-Grundstücken in Neubaugebieten in der
Gemeinde Wiefelstede beschlossen. Angewandt wurde diese Richtlinie erstmals bei
der Vergabe der Grundstücke für das Bebauungsgebiet Heidkamp-Nord. Bei der
Beschlussfassung über die Richtlinie wurde vereinbart, über die Fortführung der
Ursprungsrichtlinie bzw. über notwendige oder wünschenswerte Veränderungen
erneut zu beraten. Die Verwaltung hatte daraufhin aufgrund der gemachten
Erfahrungen, wie auch aufgrund eingegangener Hinweise aus dem politischen Raum,
den als Anlage beigefügten neuen Entwurf für die Vergabe von
Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Wiefelstede entworfen. Die neu zu
beschließende geänderte Richtlinie soll bei der nächsten Wohnbauplatzvergabe
Verwendung finden. Grundsätzlich wird hier zukünftig bei der Vergabe zwischen
Wohnbau-Grundstücken in den Grundzentren Wiefelstede und
Heidkamp/Metjendorf/Ofenerfeld auf der einen und den Außenbezirken auf der
andren Seite zu unterscheiden sein. Die grundsätzliche Entwicklung von Baugebieten
für den allgemeinen Wohnungsmarkt soll nach den gesetzlichen Bestimmungen des
Baugesetzbuches in den Grundzentren einer Gemeinde stattfinden. Die hier
angebotenen Grundstücke stehen somit dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur
Verfügung. Anders verhält es sich bei den Wohnbaugrundstücken, die in den
kleinen Orten entwickelt werden. Nach den Vorschriften des BauGB’s soll den
kleineren Orten eine eigene Entwicklung ermöglicht werden. Dieses bedeutet
wiederrum, dass die in den kleineren Orten zur Verfügung gestellten
Wohnbaugrundstücken nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt
werden sollten. Zum Zuge sollten die Bauplatzbewerber kommen, die im
Einzugsbereich der neuen Bauflächen ihren Wohnsitz haben oder gehabt haben. Ob
eine in der Nähe befindliche Arbeitsstelle bei der Grundstücksvergabe ebenfalls
zu berücksichtigen ist, ist noch gesondert festzustellen.
Die
für das Wohnbaugebiet Heidkamp-Nord angewandte Richtlinie war nach Auffassung
der Verwaltung grundsätzlich praktikabel und könnte wie vorgeschlagen
fortgeschrieben werden.
Für die Vergabe von Mietwohn-Grundstücken hat es in der Vergangenheit in der Gemeinde Wiefelstede keinerlei Regelungen gegeben. Die Entscheidung über die Bauplatzvergabe ist jeweils nach Delegation durch den Rat und durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde erfolgt. Das nicht Vorhandensein entsprechender Rahmenbedingungen für die Vergabe von Mietwohn-Grundstücken führte in der Vergangenheit bereits zu Unstimmigkeiten, sodass auch hierfür eine Richtlinie entworfen wurde, die als Anlage ebenfalls beigefügt ist. Der seinerzeit von der Verwaltung erstellte Entwurf wurde nach Hinweisen aus dem politischen Raum überarbeitet und wird jetzt zur Diskussion gestellt, damit auch bei der nächsten Vergabe von Mietgrundstücken diese angewendet werden kann.
Finanzierung:
Anlagen: