Betreff
Planungsleistungen Erweiterung Buswendeplatz Akazienstraße;
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1997/2022
Aktenzeichen
III-13
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Planungsleistungen zur Erweiterung des Buswendeplatzes anhand der eingeholten Angebote kurzfristig zu beauftragen und den damit einhergehenden Förderantrag für das Jahr 2023 fristgerecht bei dem zuständigen Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) einzureichen.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Zuge der neuen Taktung von Buslinien wird der Buswendeplatz an der Akazienstraße seit einiger Zeit immer stärker frequentiert angefahren. Dadurch, dass die Haltestelle durch mehrere Linien gleichzeitig angefahren wird, welche die Haltestelle teilweise auch als Endhaltestelle für kurze Pausen nutzen, kommt es vermehrt zu Situationen, an denen mehrere Busse gleichzeitig an der Bushaltestelle halten. Immer wieder ist daher zu beobachten, dass Busse u.a. längere Zeit auf der Ofenerfelder Straße halten müssen, bis ein Bus aus dem Buswendeplatz ausfährt.

 

Am 25.01.2022 wurde auch im Rahmen der Berichterstattung der NWZ über die Situation an der Bushaltestelle an der Ofenerfelder Straße Ecke Akazienstraße berichtet. Im Zuge dieser Berichterstattung wurde seitens der Gemeinde Wiefelstede kurzfristig ein Ortstermin am 09.02.2022 an der Bushaltestelle organisiert, an dem Vertreter der VWG, des Schul- und Kulturamtes des Landkreises, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sowie der Gemeinde Wiefelstede teilgenommen haben.

Vor Ort wurde erörtert, inwiefern die Situation an der Haltestelle verbessert werden kann. Im Zuge dieser Beratungen wurde grundsätzlich festgehalten, dass die Situation bei bestehender Taktung nur durch das Schaffen weiterer Haltemöglichkeiten verbessert werden könnte.

 

Da sich die neben der Haltestelle befindliche Grünfläche ebenfalls im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede befindet, könnte die Möglichkeit bestehen, die Haltestelle im Bereich der Grünfläche um zwei weitere Haltepunkte zu erweitern. Ein von der VWG vorgelegter Plan, in dem mögliche weitere Haltepunkte als Skizze eingezeichnet sind, ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Anders als in der Skizze dargestellt, sollen die möglichen Haltepunkte nicht an der Fahrbahn, sondern auf dem jetzigen Grünstreifen in Form einer Haltebucht errichtet werden. Ob eine Erweiterung an dieser Stelle in diesem Rahmen umsetzbar ist, wäre im Zuge weiterer Planungen zu prüfen.

 

Eine mögliche Erweiterung könnte im Rahmen der Förderung des barrierefreien Ausbaus des ÖPNV mit einer Förderquote von 87,5 % gefördert werden. Förderanträge hierfür sind jedoch bis zum 31.05. d. Vorjahres bei der Förderstelle einzureichen. Bestandteil eines möglichen Förderantrages sind dabei u.a. auch Detailplanungen der neuen Haltestelle.

 

Mögliche Planungsleistungen für Vermessung, Sicherheitsaudit und Gestaltungsplanung sind daher kurzfristig zu vergeben, um Fristen für das Einreichen von Förderanträgen einhalten zu können.

 

Hinsichtlich der Kosten wurde seitens der Gemeinde Wiefelstede im Zuge des Ortstermins erklärt, dass die Gemeinde Wiefelstede nicht alleiniger Kostenträger sein kann und sich die weiteren Teilnehmer (VWG und Landkreis Ammerland) an den Kosten zu beteiligen haben.

 

Seitens der VWG und des Landkreises wurde vorgeschlagen die entsprechenden Angebote für die Vorplanungen einzuholen und im Anschluss eine Kostenaufteilung zu vereinbaren.

 

Um den Gefahrenschwerpunkt im Kreuzungsbereich Ofenerfelder Straße / Akazienstraße bis zur potentiellen Erweiterung des Buswendeplatzes zu entschärfen, wurde zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und der VWG vereinbart, dass eine temporäre Ersatzhaltestelle vor der Grünfläche gegenüber der Grundstücke Ofenerfelder Straße 52 D-G angelegt wird. der VWG wurde zudem zugesagt die Busfahrer:innen nochmals darauf hinzuweisen, nicht auf dem Geh- u. Fahrradweg zu halten.

  


Finanzierung:

 

Die Kosten der Planungsleitungen sind als außerplanmäßige Ausgabe bereit zu stellen. Bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03.2022 werden die entsprechenden Angebote verwaltungsseitig eingeholt und die außerplanmäßige Ausgabe förmlich für den Beschluss vorbereitet.

    


Anlagen: