hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung die Planungsleistungen zur Erweiterung des Buswendeplatzes anhand
der eingeholten Angebote kurzfristig zu beauftragen und den damit
einhergehenden Förderantrag für das Jahr 2023 fristgerecht bei dem zuständigen
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN) einzureichen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Zuge der neuen Taktung von Buslinien wird der Buswendeplatz an der
Akazienstraße seit einiger Zeit immer stärker frequentiert angefahren. Dadurch,
dass die Haltestelle durch mehrere Linien gleichzeitig angefahren wird, welche
die Haltestelle teilweise auch als Endhaltestelle für kurze Pausen nutzen,
kommt es vermehrt zu Situationen, an denen mehrere Busse gleichzeitig an der
Bushaltestelle halten. Immer wieder ist daher zu beobachten, dass Busse u.a.
längere Zeit auf der Ofenerfelder Straße halten müssen, bis ein Bus aus dem
Buswendeplatz ausfährt.
Am
25.01.2022 wurde auch im Rahmen der Berichterstattung der NWZ über die
Situation an der Bushaltestelle an der Ofenerfelder Straße Ecke Akazienstraße
berichtet. Im Zuge dieser Berichterstattung wurde seitens der Gemeinde
Wiefelstede kurzfristig ein Ortstermin am 09.02.2022 an der Bushaltestelle
organisiert, an dem Vertreter der VWG, des Schul- und Kulturamtes des
Landkreises, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sowie der Gemeinde
Wiefelstede teilgenommen haben.
Vor
Ort wurde erörtert, inwiefern die Situation an der Haltestelle verbessert
werden kann. Im Zuge dieser Beratungen wurde grundsätzlich festgehalten, dass
die Situation bei bestehender Taktung nur durch das Schaffen weiterer
Haltemöglichkeiten verbessert werden könnte.
Da
sich die neben der Haltestelle befindliche Grünfläche ebenfalls im Eigentum der
Gemeinde Wiefelstede befindet, könnte die Möglichkeit bestehen, die Haltestelle
im Bereich der Grünfläche um zwei weitere Haltepunkte zu erweitern. Ein von der
VWG vorgelegter Plan, in dem mögliche weitere Haltepunkte als Skizze
eingezeichnet sind, ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Anders
als in der Skizze dargestellt, sollen die möglichen Haltepunkte nicht an der
Fahrbahn, sondern auf dem jetzigen Grünstreifen in Form einer Haltebucht
errichtet werden. Ob eine Erweiterung an dieser Stelle in diesem Rahmen
umsetzbar ist, wäre im Zuge weiterer Planungen zu prüfen.
Eine
mögliche Erweiterung könnte im Rahmen der Förderung des barrierefreien Ausbaus
des ÖPNV mit einer Förderquote von 87,5 % gefördert werden. Förderanträge
hierfür sind jedoch bis zum 31.05. d. Vorjahres bei der Förderstelle
einzureichen. Bestandteil eines möglichen Förderantrages sind dabei u.a. auch
Detailplanungen der neuen Haltestelle.
Mögliche
Planungsleistungen für Vermessung, Sicherheitsaudit und Gestaltungsplanung sind
daher kurzfristig zu vergeben, um Fristen für das Einreichen von Förderanträgen
einhalten zu können.
Hinsichtlich
der Kosten wurde seitens der Gemeinde Wiefelstede im Zuge des Ortstermins
erklärt, dass die Gemeinde Wiefelstede nicht alleiniger Kostenträger sein kann
und sich die weiteren Teilnehmer (VWG und Landkreis Ammerland) an den Kosten zu
beteiligen haben.
Seitens
der VWG und des Landkreises wurde vorgeschlagen die entsprechenden Angebote für
die Vorplanungen einzuholen und im Anschluss eine Kostenaufteilung zu
vereinbaren.
Um
den Gefahrenschwerpunkt im Kreuzungsbereich Ofenerfelder Straße / Akazienstraße
bis zur potentiellen Erweiterung des Buswendeplatzes zu entschärfen, wurde
zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und der VWG vereinbart,
dass eine temporäre Ersatzhaltestelle vor der Grünfläche gegenüber der
Grundstücke Ofenerfelder Straße 52 D-G angelegt wird. der VWG wurde zudem
zugesagt die Busfahrer:innen nochmals darauf hinzuweisen, nicht auf dem Geh- u.
Fahrradweg zu halten.
Finanzierung:
Die
Kosten der Planungsleitungen sind als außerplanmäßige Ausgabe bereit zu
stellen. Bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03.2022 werden die
entsprechenden Angebote verwaltungsseitig eingeholt und die außerplanmäßige
Ausgabe förmlich für den Beschluss vorbereitet.
Anlagen: