Betreff
Aufhebung der Satzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Westerholtsfelde, Firma Hoppmann
hier: a) Aufstellungsbeschluss/Aufhebungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
B/2027/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

a)         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Entwurf zu und beschließt die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Westerholtsfelde, Firma Hoppmann“.

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gem. § 12 Abs. 6 BauGB hat die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Baubauungsplan aufzuheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt wird. Seitens der Firma Hoppmann hätte bis zum 31.12.2004 eine Baugenehmigung beantragt werden müssen, gem. Erschließungsvertrag vom 18.03.2003. Zu dieser Antragstellung ist es bis heut nicht gekommen.

 

Aufgrund der bereits verstrichenen Zeit und dem bereits erfolgtem Verkauf des Grundstücks ist es unstrittig, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr zu Umsetzung kommen wird.

 

Eine Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland ist erfolgt.   

 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes hat sich gem. § 1 Abs. 8 BauGB materiell und verfahrenstechnisch nach denselben Kriterien zu richten, die auch für die Aufstellung von Bebauungsplänen gelten.

 

Der Vorentwurf der Aufhebung ist in der Anlage beigefügt.

  


Finanzierung:

     


Anlagen: