hier: a) Aufstellungsbeschluss/Aufhebungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Entwurf
zu und beschließt die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6
„Westerholtsfelde, Firma Hoppmann“.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gem.
§ 12 Abs. 6 BauGB hat die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Baubauungsplan
aufzuheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der
vereinbarten Frist durchgeführt wird. Seitens der Firma Hoppmann hätte bis zum
31.12.2004 eine Baugenehmigung beantragt werden müssen, gem.
Erschließungsvertrag vom 18.03.2003. Zu dieser Antragstellung ist es bis heut
nicht gekommen.
Aufgrund
der bereits verstrichenen Zeit und dem bereits erfolgtem Verkauf des
Grundstücks ist es unstrittig, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht
mehr zu Umsetzung kommen wird.
Eine
Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland ist erfolgt.
Die
Aufhebung des Bebauungsplanes hat sich gem. § 1 Abs. 8 BauGB materiell und
verfahrenstechnisch nach denselben Kriterien zu richten, die auch für die
Aufstellung von Bebauungsplänen gelten.
Der
Vorentwurf der Aufhebung ist in der Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Anlagen: