Betreff
Annahme einer Geldspende für geflüchtete urkrainische Familien
Vorlage
B/2036/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Geldspende in Höhe von 2.305,00 Euro für die geflüchteten ukrainischen Familien in der Gemeinde Wiefelstede anzunehmen.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

Der Schützenverein Wiefelstede e.V. hat am 04.05.2022 eine Geldspende in Höhe von 2.305,00 Euro für geflüchtete ukrainische Familien und deren Kinder in Wiefelstede gespendet. Die Geldspende soll für Ausflüge etc. verwendet werden.

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.