Betreff
Schenkung des Denkmals „Wegmarke" vom Kunstpfad Ammerland e.V. an die Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/2046/2022
Aktenzeichen
12003 SZ
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Schenkung des Denkmals „Wegmarke“ vom Kunstpfad Ammerland e. V. an die Gemeinde Wiefelstede anzunehmen. Die Schenkung soll gemäß des vorliegenden Entwurfes des Schenkungsvertrages vollzogen werden.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Jahr 2011 errichtete der Kunstpfad Ammerland e.V. in Wemkendorf,  Ecke Wemkendorfer Weg/Wemkenstraße das Denkmal „Wegmarke“. Im Rahmen des Projektes „Vergessene Orte“ sind derzeit in allen Kommunen künstlerische Denkmale installiert worden und sie sollten kleine Wegweiser durch die Geschichten der Gemeinde sein.

 

Die noch verbliebenen Mitglieder des Vereins erwägen nun die Möglichkeit, den Verein aus Altersgründen aufzulösen.

 

Aus diesem Grund stellte der Verein im Sommer 2021 zunächst einen Antrag an den Landkreis Ammerland auf Übernahme der Denkmale. Diesen hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2021 abgelehnt. Mit den Gemeinden und der Stadt Westerstede sollte ein Weg gefunden werden, dass die Kommunen jeweils die Schenkung übernehmen, um so auch die Verkehrssicherungspflicht etc. bei den Kommunen zu belassen.

 

Zu dieser Sachlage fand Ende Juli 2021 ein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten im Kreishaus statt, in dem Konsens war, dass der Verein Schenkungen oder dauerhafte Leihgaben an die jeweilige Kommune vornimmt. Da bei einer dauerhaften Leihgabe bei Auflösung des Vereins wieder die Übernahmeproblematik aufkäme, wurde für Wiefelstede die Schenkung durch den Verein und die Verwaltung vorgezogen.

 

Inzwischen gibt es einen zwischen der Gemeinde und dem Verein abgestimmten Schenkungsvertrag. Der Vertrag sieht vor, dass es keine Nutzungsentschädigung gibt, jedoch wie bisher schon üblich die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht (Unterhaltungs- und Pflegearbeiten) übernimmt.

 

Da ohne eine neu zu beauftragende Vermessung bisher nicht abschließend geklärt werden konnte, ob das Denkmal auf gemeindlichem oder auf privatem Grundstück errichtet wurde, wurde durch den Verein die Einverständniserklärung des Eigentümers des Flurstückes 183/3 der Flur 15 eingeholt, dass das Denkmal in das Eigentum der Gemeinde Wiefelstede übertragen wird und auf dem Grundstück verbleiben darf.

 


Anlagen: