Betreff
Erschließung Bebauungsplan Grote Placken
hier: Überplanmäßige Ausgaben
Vorlage
B/2079/2022
Aktenzeichen
pi-zd
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Ersterschließung des Bebauungsplangebietes Grote Placken  i. H. v. 603.900,00 € gem. § 117 NKomVG.

 

Ferner stellt der Rat fest, dass eine Nachtragspflicht gem. § 115 II NKomVG nicht besteht.

 

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In seiner Sitzung vom 19.07.2021 hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossen, die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das Wohn- u. Mischgebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 147 – Grote Placken in Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. rd. 6.400.000,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und Planungskosten) durchzuführen.

 

Im März dieses Jahres wurden daraufhin die Arbeiten zur Ersterschließung des ersten Bauabschnittes öffentlich ausgeschrieben.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der STRABAG AG, 26349 Jaderberg mit einem Angebotspreis i. H. v. rd. 2.147.000,00 € unter Berücksichtigung von 0,5 % Nachlass unterbreitet.

 

Anders als befürchtet, hat das Ausschreibungsergebnis nur eine geringfügige Abweichung (- 20.400,00 €) zwischen den Haushaltsansätzen und dem Ergebnis der Ausschreibung hervorgebracht.

Nicht in der Ausschreibung enthalten waren die Anpflanzungsarbeiten der umliegenden neu zu errichtenden Wallhecke. Da Anpflanzungsarbeiten nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten eines Straßen- u. Tiefbauunternehmens gehören, sollen diese zum Herbst 2022 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 42.500,00 € an ein Garten- u. Landschaftsbauunternehmen vergeben werden.

 

Gemäß dem Ausschreibungsergebnis hat sich wie o. g. folgende  Abweichung zu den Haushaltsansätzen ergeben.

 

 

Maßnahme        Ausschreibung                                Haushalt                             Differenz ohne Sicherheit

 

Straßenbau        462.300 €                                          409.000 €                           - 52.400 €

Beleuchtung      195.100 €                                           151.700 €                          - 43.400 €

RWK                    862.500 €                                        785.000 €                         - 77.500 €

RRB                       496.400 €                                        628.000 €                         131.600 €

(ohne Zaun u.

Bewuchs)   

Maßnahmen     543.900 €                                        565.200 €                          21.300 €

L824     

_______________________________________________________________________________                   

Gesamt               2.560.200 €                                    2.539.800 €                      - 20.400 €

 

 

Bei diesen Haushaltsansätzen handelt es sich um Haushaltsreste aus dem Jahr 2021. Die Haushaltsreste müssen im Jahr 2021 anhand der obigen Tabelle bereinigt und erneut in das Jahr 2022 übertragen werden. Der restliche Fehlbetrag für die Bepflanzungsarbeiten i. H. v. 62.900,00 € ist mit Haushaltsmitteln des laufenden Haushaltes 2022 bereit zu stellen.

 

Neben dem o. g. Fehlbetrag entstehen gemäß des ersten Nachtragsangebotes der STRABAG AG aufgrund der notwendigen Entsorgung von rd. 40.000 m³ Lehmboden Mehrkosten i. H. v. rd. 541.000,00 €. Die notwendige Entsorgung in einer solchen Dimension war nicht vorauszusehen. In der Planungsphase wurden durch ein externes Ingenieurbüro für Bodenmechanik, Erd- u. Grundbau über das gesamte Bebauungsplangebiet zehn Bohrungen hinsichtlich einer Baugrunderkundung genommen.

Das Ergebnis der Baugrunderkundung war, dass Lehmboden aber überwiegend Feinsande unter dem Oberboden anstehen würden, die zur Auffüllung der tiefer liegenden Teilbereiche geeignet wären und herangezogen werden sollten. In der Örtlichkeit musste jedoch im Zuge der Bautätigkeit festgestellt werden, dass der Feinsand und der Lehmboden bandförmig verwunden sind und nur eine geringförmige Trennung der beiden Böden möglich ist. Der vorgefundene Lehmboden kann nicht auf die vorhandene Oberbodenschicht aufgebracht werden, da dies zu Entwässerungsproblemen bei den späteren Grundstückseigentümern kommen würde. Der Lehmboden würde eine Sperrschicht bilden, sodass kein Oberflächenwasser versickern könnte. Aus diesem Grund muss der Lehmboden entsprechend abgefahren werden.

Gem. § 115 II NKomVG besteht eine gesetzliche Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung, wenn zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen in erheblichen Umfang im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen entstehen. Aufgrund des Haushaltsvolumens im Finanzhaushalt für Auszahlungen in Höhe von insgesamt über 39 Mio Euro, wird es verwaltungsseitig für vertretbar gehalten, die zusätzliche Auszahlung von knapp 604.000 € als nicht erheblich im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen festzustellen.

 

Die Refinanzierung die hier anfallenden Mehrauszahlung wird in der Folgezeit über die Vermarktung der Grundstücke sowie über die Kostenbeteiligung der Investoren für deren Grundstücksflächen erfolgen.

 

    


Finanzierung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die anfallenden Mehrkosten i. H. v. 603.900,00 € durch Einsparungen beim Grunderwerb für Wohnbau- und Gewerbeflächen zu finanzieren, die in 2022 nicht mehr realisiert werden.

 

     


Anlagen: