Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die der Beratungsvorlage B/2093/2022 als Anlage 1 beigefügte Neufassung
der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 12 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erlässt jede Kommune
eine Hauptsatzung.
Aufgrund der Änderung der Rechtslage in
verschiedenen Bereichen (u. a. NKomVG und Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst – TVöD –) ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Der Entwurf
einer Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede ist der
Beratungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Ein vergleichender Überblick zwischen der
bisherigen Fassung und der neuen Entwurfsfassung kann der Synopse, welche als Anlage
2 beigefügt ist, entnommen werden.
Finanzierung:
./.
Anlagen: