Betreff
Straßensanierung im Rahmen des Mehrjahresprogramm der NLStBV;
hier: Maßnahmebeschluss Grunderneuerung Zwischenahner Damm
Vorlage
B/2098/2022
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Grunderneuerung der Gemeindestraße „Zwischenahner Damm“ mit einem Gesamtkostenvolumen i. H. v. rd. 1.710.000,00 € in zwei gleich großen Bauabschnitten in den Jahren 2023 und 2024 unter Berücksichtigung einer Zuwendung des Landes i. H. v. 60 % zu durchzuführen.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden stellt das Land finanzielle Unterstützungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) bereit.

 

Diese Finanzhilfen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu verbessern. Hierzu gewährt das Land nach Prüfung kommunalen Baulastträgern (Gemeinden und Landkreisen) Finanzhilfen von bis zu 75 Prozent. Ermittelt wird die Höhe des Fördersatzes anhand der zurzeit aktuellen Finanzstatistik des Landesbetriebes für Statistik und Kommunaltechnologie Niedersachsen. Für die Gemeinde Wiefelstede ergibt sich gemäß Schreiben vom 20.06.2022 eine maximaler Fördersatz von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist zuständig für die Förderung des kommunalen Straßenbaus.

Durch die Landesbehörde können u. a. verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz gefördert werden.

 

Eine solche Förderung wurde seitens der Verwaltung für die Gemeindestraße „Zwischenahner Damm“ vom Kreuzungsbereich Alter Postweg bis zur Gemeindegrenze zur Gemeinde Bad Zwischenahn hinter der Autobahnbrücke auf einer Länge von rd. 1.940,00 m und für den Bahnweg in Ofenerfeld beantragt. Mit Schreiben vom 20.06.2022 wurde seitens der NLStBV mitgeteilt, dass der Ausbau des Zwischenahner Dammes in das Mehrjahresprogramm aufgenommen wurde.

 

Hintergrund ist, dass im Jahr 2014 aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 60 km/h befristet herabgesetzt wurde. Mit der letzten Verlängerung der befristeten verkehrsbehördlichen Anordnung aus Oktober 2021 wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen, dass der Zwischenahner Damm kurzfristig verkehrssicher herzurichten ist.

Zwingende Bedingung zum Erhalt der Zuwendung i. H. v. 60 % ist der Regelkonforme Straßenaufbau nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen – Ausgabe 2012 (RStO 12). Das heißt, die ursprüngliche Fahrbahnbreite muss dabei von 3,10 m / 3,60 m auf durchgängig 5,50 m verbreitert werden. Eine tatsächliche Verbreiterung des Zwischenahner Dammes wird es dabei aber nur in Teilbereichen geben. Durch die laufend notwendige und durchgeführte Straßenunterhaltung in den vergangenen Jahren sind die Bermenbereiche bereit derart befestigt, dass der Zwischenahner Damm optisch bereits eine Breite von 5,50 m aufweist und dieser Gesamtbereich auch tatsächlich von den Verkehrsteilnehmern genutzt wird.

 

Bewusst sein muss dabei, dass die aktuell verfügte Geschwindigkeitsreduzierung nach erfolgter Sanierung wieder aufgehoben wird. Aus der Mitte der Jägerschaft kam bereits der Hinweis, dass es bei einer reduzierten Geschwindigkeit bleiben sollte, da aufgrund der Lage davon auszugehen sei, dass es hier zu vermehrten Wildunfällen kommen würde, wenn die Geschwindigkeitsreduzierung aufgehoben werden würde. Dieser Wunsch besteht auch bei der Bevölkerung von Neuenkruge und umzu.

Ein entsprechender Antrag wird verwaltungsseitig vor Abschluss der Sanierung gestellt. Entscheidungsträger ist hier die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland.

 

Der Gesamte Straßenkörper ist dabei entsprechend der nach RStO 12 ermittelten Belastungsklasse neu aufzubauen. Die seitens der Gemeinde Wiefelstede im April 2022 verdeckt durchgeführte Verkehrserhebung hat eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von 958 / Kfz / 24h mit einem prozentualen Schwerlastverkehr von 8 % ergeben.

Dies ergibt die Belastungsklasse 1,0 nach RStO 12. Demnach würde der spätere Straßenaufbau wie folgt, von unten nach oben hergestellt werden: 50 cm Frostschutzschicht, 15 cm Schottertragschicht, 10 cm Asphalttragschicht, 4 cm Asphaltdeckschicht. Die Entwässerung des Straßenkörpers erfolgt über ein sogenanntes Dachgefälle beidseitig in die Entwässerungsgräben.

 

Aufgrund einer Ausbaulänge von rd. 1.940,00 m und einer Ausbaubreite von 5,50 m ergeben sich gemäß einer Kostenschätzung des Wiefelsteder Ingenieurbüros Heinzelmann Gesamtkosten inkl. Planungskosten von rd. 1.710.000,00 €. Da diese Investition seitens der Gemeinde Wiefelstede finanziell nicht innerhalb eines Jahres durchgeführt werden kann, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Grunderneuerung des Zwischenahner Dammes in zwei gleich großen Bauabschnitten über zwei Haushaltsjahre (2023 /2024) durchzuführen.

 

Von den voraussichtlich ermittelten Gesamtkosten des Bauvorhabens (1.710.000,00 €) sind nur die Bruttobaukosten (1.513.061,20 €) zuwendungsfähig. Bei einem Fördersatz von 60 % würde das Land Niedersachsen einen Kostenanteil i. H. v. 907.836,72 € tragen. Der bare Eigenanteil der Gemeinde Wiefelstede würde 802.163,28 € betragen.

Aufgrund der Planung die Baumaßnahme in zwei gleichen Bauabschnitten in den Jahren 2023 und 2024 durchzuführen, würden sich sowohl die Ausgaben der Gemeinde als auch der Zuwendungsbetrag auf die jeweiligen Jahre aufteilen.

 

 

Haushaltsjahr            Investitionsmittel                 darauf erwarteter Zuwendungsbetrag

 

2023                            401.081,64 €                          453.918,36 €

2024                            401.081,64 €                          453.918,36 €

                                    802.163,28 €                          907.836,72 €

 

 

Eine weitere Grunderneuerung nach dem Beispiel des Zwischenahner Dammes könnte darüber hinaus ab dem Jahr 2025 an der Gemeindestraße „Bahnweg“ im Ortsteil Ofenerfeld vorgenommen werden. Der Bahnweg ist eine außerörtliche Gemeindestraße welche zusammen mit einzelnen Oldenburger Stadtstraßen die Verbindung zum überörtlichen Verkehrsnetz zwischen der K 136 (Ofenerfelder Straße), der K 131 (Wilhelmshavener Heerstraße) sowie dem Autobahnkreuz Oldenburg Nord und der Autobahnanschlussstelle „Oldenburg-Etzhorn“ herstellt.

Die seitens der Gemeinde Wiefelstede im März 2022 verdeckt durchgeführte Verkehrserhebung hat eine durchschnittliche Verkehrsbelastung von 1.386 / Kfz / 24h mit einem prozentualen Schwerlastverkehr von 4,7 % ergeben. Da der Bahnweg zu einem großen Teil von Oldenburger Verkehrsteilnehmern genutzt wird, würden zu gegebener Zeit Gespräche mit der Oldenburger Stadtverwaltung hinsichtlich einer Kostenbeteiligung aufgenommen werden. Auch für diese Straße wurde der Verwaltung auf Antrag mitgeteilt, dass diese in das Mehrjahresprogramm aufgenommen wurde.

 

   


Finanzierung:

 

Die Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 1.710.000,00 € erfolgt zu gleichen Teilen im Finanzhaushalt 2023 und 2024 unter:

 

Gesamtbaukosten: (1.710.000,00 €)

 

Kostenstelle:               30400              FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:              541101            Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen

Invest.-Nr.:                 99.0037           Auszahlungen für Straßensanierungen

Bil. Zugangskonto:     0350002          Zugänge Straßen, Wege, Plätze

FR-Konto:                  7872000          Tiefbaumaßnahmen

 

 

Gesamtzuwendung: (907.836,72 €)

 

Kostenstelle:               30400              FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:              541101            Bau- u. Unterhaltung von befestigten Straßen

Invest.-Nr.:                 99.0037           Auszahlungen für Straßensanierungen

Bil. Zugangskonto:     2111102          Zuwendungen vom Land

FR-Konto:                  6811000          Zugänge Sonderposten vom Land

 

Darstellung der Abschreibung:

 

Herstellungskosten:    1.710.000,00 €           25 Jahre (4%)             jährlich  68.400,00 €

 

Auflösung Sonderposten (Zuwendung vom Land Niedersachsen)

Zuwendungsbetrag:    907.836,72 €              25 Jahre (4%)             jährlich  36.313,47 €

 

 

 

 

 

 

   


Anlagen: