Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
den Abschluss der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2110/2022
beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Ammerland.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Landkreis Ammerland unterhält auf Basis des Niedersächsischen
Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die (Feuerwehr-)Technische Zentrale (TZ)
Elmendorf. Die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Stadt Westerstede nehmen im
Rahmen der feuerwehrtechnischen Zusammenarbeit gegen Kostenerstattung bereits
seit vielen Jahren entsprechende Dienstleistungen der TZ in Anspruch.
Eine
schriftliche Zweckvereinbarung war bislang nicht existent. Es soll nunmehr eine
solche Zweckvereinbarung nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 des Niedersächsischen
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zwischen dem Landkreis
Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Westerstede
geschlossen werden, um die seit vielen Jahren vollzogene und bewährte Praxis
der Zusammenarbeit vor allem im Hinblick auf die Einführung des § 2b
Umsatzsteuergesetz (UStG) zu verschriftlichen.
Eine
Neuregelung oder Anpassung der bisherigen kommunalen Zusammenarbeit und der
gemeinsamen Nutzung der TZ ist damit nicht verbunden.
Gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 17 Alt. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) ist der Rat für den Abschluss von Zweckvereinbarungen zuständig, wenn
diese Aufgabenübertragungen zum Inhalt haben.
Finanzierung:
./.
Anlagen: