Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung der (Feuerwehr-)Technischen Zentale (TZ) Elmendorf
Vorlage
B/2110/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den Abschluss der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2110/2022 beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Ammerland.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Landkreis Ammerland unterhält auf Basis des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die (Feuerwehr-)Technische Zentrale (TZ) Elmendorf. Die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Stadt Westerstede nehmen im Rahmen der feuerwehrtechnischen Zusammenarbeit gegen Kostenerstattung bereits seit vielen Jahren entsprechende Dienstleistungen der TZ in Anspruch.

 

Eine schriftliche Zweckvereinbarung war bislang nicht existent. Es soll nunmehr eine solche Zweckvereinbarung nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zwischen dem Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Westerstede geschlossen werden, um die seit vielen Jahren vollzogene und bewährte Praxis der Zusammenarbeit vor allem im Hinblick auf die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zu verschriftlichen.

 

Eine Neuregelung oder Anpassung der bisherigen kommunalen Zusammenarbeit und der gemeinsamen Nutzung der TZ ist damit nicht verbunden.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 17 Alt. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Rat für den Abschluss von Zweckvereinbarungen zuständig, wenn diese Aufgabenübertragungen zum Inhalt haben.

     


Finanzierung:

 

./.  

 

 

 

  


Anlagen: