Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 "Wiefelstede, An der Bäke" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 II BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB
Vorlage
B/2114/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 II BauGB, sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB. 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ ist seit dem 04.11.2016 rechtskräftig. Aufgestellt wurde er seinerzeit auf Bestreben der Fa. Athing & Eilers OHG aus Westerstede. Aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf einen Teilbereich der Flächen, ist es bis heute noch nicht zur Umsetzung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen gekommen. In zahlreichen Gesprächen mit der betroffenen Anliegerin/Eigentümerin konnte keine Einigung für einen Ankauf der Flächen durch die Athing & Eilers OHG erzielt werden.

 

Über den Sachstand in dieser Angelegenheit wurde zuletzt im Verwaltungsausschuss im Januar berichtet (vgl. Beratungsvorlage B/1961/2021).

 

Mit Datum vom 31.05.2022 hat die Fa. Athing & Eilers OHG einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt und die Kostenübernahme verpflichtend erklärt. Mit der Vorbereitung und Erstellung der Planunterlagen ist die NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg beauftragt.

 

Das Planungsbüro NWP wird zur Sitzung hinzugeladen, um die Planungen vorzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

   


Finanzierung:

 

Die Athing & Eilers OHG hat die Kostenübernahme verpflichtend erklärt.

 

     


Anlagen: