Betreff
BPL 147 Grote Placken - Einfriedung Regenrückhaltebecken;
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/2129/2022
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Einfriedung des Regenrückhaltebeckens im Bebauungsplangebiet Nr. 147 – Grote Placken mittels eines Doppelstab-Gittermattenzaunes und einem Kostenvolumen i. H. v. 315.000,00 € im Frühjahr 2023 vorzunehmen.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Im Zuge der Erschließungsarbeiten des Bebauungsplangebietes Nr. 147 - Grote Placken wurde zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung mit als Erstes das Regenrückhaltebecken um das Erschließungsgebiet hergestellt.

 

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht an offenen Gewässerflächen stellen Regenrückhaltebecken in Neubaugebieten einen Schwerpunkt dar, da hier ein reger Zuzug von Familien mit Kindern zu erwarten ist.

 

Unter Berücksichtigung des neben dem Regenrückhaltebecken verlaufenden Rad- u. Wanderweges, des angrenzend geplanten Kinderspielplatzes und einer fast durchgängigen steilen Böschungsneigung im Verhältnis von 1:1,5 wird seitens der Verwaltung empfohlen, das Regenrückhaltebecken im Frühjahr 2023 einzuzäunen, sodass der Wanderweg, nach Beendigung der Bauarbeiten, für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

 

Aufgrund dessen, dass der Bereich um das Regenrückhaltebecken als Naherholungsbereich dienen soll, soll die Einzäunung des Regenrückhaltebeckens rundherum erfolgen – sprich auch zu den späteren Grundstücksgrenzen. So soll eine einheitliche Einfriedung des Regenrückhaltebeckens gewährleistet werden. Die Zaunanlage hätte dann eine Gesamtlänge von 1.900,00 m. Damit die innerhalb der Einfriedung liegenden Flächen regelmäßig mit Maschinen unterhalten werden können, werden darüber hinaus neun Toranlagen benötigt.

 

Gemäß der ZTV-ING – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten – muss die Geländerhöhe bei Ingenieurbauwerken mit Radverkehrsnutzung mindestens 1,30 m betragen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen einen 1,23 m hohen Doppelstab-Gittermattenzaun in der RAL-Farbe 6005 (Moosgrün) mit 7 cm Abstand zwischen Unterkante Zaun und Unterbau zu setzen. Unter der Zaunanlage sollen, wie am Regenrückhaltebecken „Zaunkönigweg“ in Metjendorf 50 cm x 50 cm Betongehwegplatten verlegt werden. So wäre die Zaunanlage Richtlinienkonform hergestellt und kann ordnungsgemäß von allen Seiten unterhalten werden.

 

Die Bruttogesamtkosten der Zaunanlage lassen sich auf rd. 315.000,00 € betiteln. Diese Kosten sind bereits in der Verkaufspreiskalkulation für das Erschließungsgebiet Grote Placken berücksichtigt worden und werden auf den späteren Grundstückkaufpreis umgelegt.

  


Finanzierung:

  

Im Zuge der Mittelanmeldung für das HH-Jahr 2023 sind die Gesamtkosten i. H. v. 315.000,00 € im Finanzhaushalt eingeplant worden unter:

 

Kostenstelle:                           30400              Fachdienst Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:                          552101            Regenrückhaltebecken

Investitionsnummer:               23.0004           RRB Grote Placken – Zaunanlage

bilanz. Zugangskonto:            0342012          Zugänge RRB - bauliche Anlagen

Finanzrechnungskonto:          7872000          Tiefbaumaßnahmen

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten     315.000,00 €              25 Jahre (4 %)            jährlich            12.600,00 €

 

Belastung Ergebnishaushalt (bei Fertigstellung 07/2023)

2023:                                                                                                 jährlich              6.300,00 €

2024 – 2047:                                                                                     jährlich            12.600,00 €

2048:                                                                                                 jährlich              6.300,00 €

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

  


Anlagen: