Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022
Vorlage
B/2162/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2162/2022

über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung hat zuletzt im Oktober 2022 den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage vorgestellt. Der anliegenden Tabelle sind nunmehr die aktuellen Stände sowie die gegenwärtigen Erwartungen zu entnehmen. Zusätzlich sind zum Vergleich nochmals die Erwartungen aufgeführt, die im Oktober vorgestellt wurden.

Nachstehend aufgelistet sind lediglich die wesentlichen Positionen.


Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)

Die Grundsteuer A verläuft auch 2022 gewohnt konstant. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mehrerträge in Höhe von 5.000 € zu erwarten.

 

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Die Grundsteuer B wurde in der Haushaltsplanung 2022 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 2.533.300 € geplant. Berücksichtigt wurde außerdem ein Anstieg gem. Orientierungsdaten in Höhe von 0,9 %. Dieser ist aufgrund diverser Nachveranlagungen größer ausgefallen, als angenommen, so dass die Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 14.700 € ausgeht.

 

Gewerbesteuer

In der Haushaltsplanung 2022 ist die Verwaltung von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 7.100.000 € ausgegangen. Trotz der vermuteten negativen finanziellen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie und der Energiekrise sorgten diverse Nachveranlagungen in unterschiedlicher Größenordnung im Verlaufe des Jahres 2022 dafür, dass Mehrerträge in Höhe von ca. 2.050.000 € generiert werden konnten. Die Verwaltung geht aufgrund vorsichtiger Planung zum Jahresende von Gewerbesteuer-Erträgen in Höhe von 9.000.000 € aus. Entsprechend wären Mehrerträge in Höhe von rund 1.900.000 € zu verzeichnen.

 

Gewerbesteuerumlage

Für die Gewerbesteuerumlage würden sich aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von 190.000 € ergeben.

 

Vergnügungs- und Spielgerätesteuer

Die Vergnügungssteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem Ansatz in Höhe von 200.000 € geplant. Die Erträge sind jedoch insgesamt deutlich geringer ausgefallen als erwartet, da im Jahr 2022 inzwischen drei Spielhallen ihren Betrieb eingestellt haben. Derzeit wird von Erträgen in Höhe von 150.000 € ausgegangen, welches Mindererträge von 50.000 € darstellt.

 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2022 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 11/2021 mit 8.320.500 € eingeplant. Inzwischen liegen die Abrechnungen bis November 2022 vor. Viele Abschlagszahlungen lagen teils deutlich über den Vorjahreswerten. Die Abschläge für Oktober und November lagen jedoch 5 % bzw. 32 % unter den Vorjahreswerten. Für die Hochrechnung des Jahresergebnisses 2022 wurde hinsichtlich der Dezember-Zahlung ein Abschlag in Höhe von 10 % gegenüber dem Vorjahreswert zugrunde gelegt. Folglich würden sich zum Jahresende Erträge aus dem Aufkommen der Einkommensteuer in Höhe von 8.435.000 € ergeben, was Mehrerträge in Höhe von 114.500 € bedeuten würde. Ein Abrechnungsbetrag zum 01.02.2023 wurde nicht berücksichtigt.

Zu erwarten ist außerdem eine Sonderzahlung vom Land als Ausgleich für die Ausfälle bei der Einkommensteuer aufgrund des im Juli ausgezahlten Kinderbonus. Vom Land werden insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Verteilung werden die üblichen Schlüsselzahlen zugrunde gelegt, wonach sich für die Gemeinde Wiefelstede eine Zahlung in Höhe von 43.506 € ergibt.

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer 2022 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 11/2021 mit 1.060.800 € eingeplant. Auch bei der Umsatzsteuer liegen die Abschlagsbeträge bis November 2022 vor.  Lange Zeit gab es nur geringe Abweichungen zu den Vorjahreswerten. Zuletzt lagen die Abschläge jedoch mit 20 bis 24 % unter den Vorjahresbeträgen. Für die Hochrechnung 2022 wurde daher bei der Dezember-Zahlungen ein Abschlag in Höhe von 25 % gegenüber dem Wert aus 2021 zugrunde gelegt. Derzeit geht die Verwaltung von Erträgen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.116.000 € aus, was einem Mehrertrag in Höhe von rund 55.200 € entspricht.

 

Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage

Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag 2022, welcher im April 2022 mitgeteilt wurde. Seit Oktober haben sich folglich keine Änderungen bei der Prognose ergeben.

Gleichwohl soll mit dem Nachtragshaushaltsgesetz des Landes Niedersachsen die Steuerverbundabrechnung 2022 vorgezogen werden. Entsprechend sollen noch in diesem Jahr weitere 330.000.000 € an Schlüsselzuweisungen ausgezahlt werden. Welche Erträge für die Gemeinde Wiefelstede konkret zu erwarten sind, kann derzeit nicht abgesehen werden. Die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen würden folglich auch zu Mehraufwendungen bei der Kreisumlage führen. Insgesamt wird das Ergebnis in 2022 verbessert und die Liquidität der Gemeindekasse gestärkt. Besser wäre es nach Auffassung der Verwaltung gewesen, die Steuerverbundabrechnung systemgerecht in den Finanzausgleich 2023 einzubringen. Die zusätzlichen Erträge hätten die Ergebnisplanung verbessert und die Liquidität gestärkt.

 

 

 

Fazit

Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 1.820.100 €. Hinzu kommen die o.g. Ausgleichzahlung vom Land bzgl. der Einkommensteuer sowie die zusätzlich zu erwartenden Schlüsselzuweisungen aufgrund der vorgezogenen Steuerverbundabrechnung 2022.

Aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes verfestigen sich diese Prognosen, so dass davon auszugehen ist, dass das Haushaltsjahr 2022 nicht mit dem planerischen Defizit in Höhe von 1.151.600 € abschließen wird, sondern mit einem deutlichen Überschuss.

 


 

Anlagen