Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der
Beratungsvorlage B/2162/2022
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung hat zuletzt im Oktober 2022 den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage vorgestellt. Der anliegenden Tabelle sind nunmehr die aktuellen Stände sowie die gegenwärtigen Erwartungen zu entnehmen. Zusätzlich sind zum Vergleich nochmals die Erwartungen aufgeführt, die im Oktober vorgestellt wurden.
Nachstehend aufgelistet sind lediglich die wesentlichen Positionen.
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Die Grundsteuer A verläuft auch 2022 gewohnt konstant. Sowohl die
bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in
etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mehrerträge in Höhe
von 5.000 € zu erwarten.
Grundsteuer B (bebaute und
unbebaute Grundstücke)
Die Grundsteuer B wurde in der Haushaltsplanung 2022 mit dem
voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 2.533.300 € geplant. Berücksichtigt wurde außerdem ein Anstieg gem.
Orientierungsdaten in Höhe von 0,9 %. Dieser ist aufgrund diverser
Nachveranlagungen größer ausgefallen, als angenommen, so dass die Verwaltung
zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 14.700 € ausgeht.
Gewerbesteuer
In der Haushaltsplanung 2022 ist die
Verwaltung von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender
Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 7.100.000 € ausgegangen. Trotz der
vermuteten negativen finanziellen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie und
der Energiekrise sorgten diverse Nachveranlagungen in unterschiedlicher
Größenordnung im Verlaufe des Jahres 2022 dafür, dass Mehrerträge in Höhe von
ca. 2.050.000 € generiert werden konnten. Die
Verwaltung geht aufgrund vorsichtiger Planung zum Jahresende von
Gewerbesteuer-Erträgen in Höhe von 9.000.000 € aus. Entsprechend wären
Mehrerträge in Höhe von rund 1.900.000 € zu verzeichnen.
Gewerbesteuerumlage
Für die Gewerbesteuerumlage würden sich
aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem
Planansatz in Höhe von 190.000 € ergeben.
Vergnügungs- und
Spielgerätesteuer
Die Vergnügungssteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem
Ansatz in Höhe von 200.000 € geplant. Die Erträge sind jedoch insgesamt
deutlich geringer ausgefallen als erwartet, da im Jahr 2022 inzwischen drei
Spielhallen ihren Betrieb eingestellt haben. Derzeit wird von Erträgen in Höhe
von 150.000 € ausgegangen, welches Mindererträge von 50.000 € darstellt.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2022 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung
aus 11/2021 mit 8.320.500 € eingeplant. Inzwischen liegen die Abrechnungen bis
November 2022 vor. Viele Abschlagszahlungen lagen teils deutlich über den
Vorjahreswerten. Die Abschläge für Oktober und November lagen jedoch 5 % bzw.
32 % unter den Vorjahreswerten. Für die Hochrechnung des Jahresergebnisses 2022
wurde hinsichtlich der Dezember-Zahlung ein Abschlag in Höhe von 10 % gegenüber
dem Vorjahreswert zugrunde gelegt. Folglich würden sich zum Jahresende Erträge
aus dem Aufkommen der Einkommensteuer in Höhe von 8.435.000 € ergeben, was
Mehrerträge in Höhe von 114.500 € bedeuten würde. Ein Abrechnungsbetrag zum
01.02.2023 wurde nicht berücksichtigt.
Zu erwarten ist außerdem eine Sonderzahlung vom Land als Ausgleich für
die Ausfälle bei der Einkommensteuer aufgrund des im Juli ausgezahlten
Kinderbonus. Vom Land werden insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt. Für
die Verteilung werden die üblichen Schlüsselzahlen zugrunde gelegt, wonach sich
für die Gemeinde Wiefelstede eine Zahlung in Höhe von 43.506 € ergibt.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer 2022 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der
Daten der Steuerschätzung aus 11/2021 mit 1.060.800 € eingeplant. Auch bei der
Umsatzsteuer liegen die Abschlagsbeträge bis November 2022 vor. Lange Zeit gab es nur geringe Abweichungen zu
den Vorjahreswerten. Zuletzt lagen die Abschläge jedoch mit 20 bis 24 % unter
den Vorjahresbeträgen. Für die Hochrechnung 2022 wurde daher bei der
Dezember-Zahlungen ein Abschlag in Höhe von 25 % gegenüber dem Wert aus 2021
zugrunde gelegt. Derzeit geht die Verwaltung von Erträgen aus der Umsatzsteuer
in Höhe von 1.116.000 € aus, was einem Mehrertrag in Höhe von rund 55.200 €
entspricht.
Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage
Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag
2022, welcher im April 2022 mitgeteilt wurde. Seit Oktober haben sich folglich
keine Änderungen bei der Prognose ergeben.
Gleichwohl soll mit dem Nachtragshaushaltsgesetz des Landes Niedersachsen
die Steuerverbundabrechnung 2022 vorgezogen werden. Entsprechend sollen noch in
diesem Jahr weitere 330.000.000 € an Schlüsselzuweisungen ausgezahlt werden.
Welche Erträge für die Gemeinde Wiefelstede konkret zu erwarten sind, kann
derzeit nicht abgesehen werden. Die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen würden
folglich auch zu Mehraufwendungen bei der Kreisumlage führen. Insgesamt wird
das Ergebnis in 2022 verbessert und die Liquidität der Gemeindekasse gestärkt.
Besser wäre es nach Auffassung der Verwaltung gewesen, die
Steuerverbundabrechnung systemgerecht in den Finanzausgleich 2023 einzubringen.
Die zusätzlichen Erträge hätten die Ergebnisplanung verbessert und die
Liquidität gestärkt.
Fazit
Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber
der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 1.820.100 €. Hinzu
kommen die o.g. Ausgleichzahlung vom Land bzgl. der Einkommensteuer sowie die
zusätzlich zu erwartenden Schlüsselzuweisungen aufgrund der vorgezogenen
Steuerverbundabrechnung 2022.
Aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes verfestigen sich diese
Prognosen, so dass davon auszugehen ist, dass das Haushaltsjahr 2022 nicht mit
dem planerischen Defizit in Höhe von 1.151.600 € abschließen wird, sondern mit
einem deutlichen Überschuss.
Anlagen