Betreff
22. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
B/2163/2022
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)            die Erhöhung des Gebührensatzes für die zentrale Abwasserbeseitigung von bisher 2,65 Euro um 0,19 Euro auf 2,84 Euro je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2023 und

 

b)           die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2163/2022 beigefügte 22. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).

 

 

 

 

 

Anlagen:


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und im Falle einer Änderung  per Satzungsbeschluss neu festgesetzt. Hintergrund der jährlichen Kalkulation ist insbesondere die Berücksichtigung folgender Faktoren:

 

Wesentlicher Kostenfaktor ist das zu zahlende Betreiberentgelt an die EWE. Dieses setzt sich aus den Kapitalkosten, Betriebskosten und dem Arbeitspreis zusammen. Die Verwaltung erhält hierfür jährlich Prognosen für die kommenden Jahre, die dann in die Gebührenkalkulation einfließen. Das Betreiberentgelt an die EWE soll für 2023 deutlich ansteigen, da die EWE erhöhte Stromkosten aufgrund der allgemeinen Energiepreisentwicklung geltend macht. Es laufen noch die Gespräche mit der EWE bzgl. der endgültigen Höhe der zusätzlichen Stromkosten. Verwaltungsseitig werden derzeit 50% der geforderten Summe, mithin 285.000,00 € brutto, in die Gebührenkalkulation berücksichtigt.  Dieser Betrag erhöht somit die Gebühr.

 

Neben dem Betreiberentgelt sind außerdem Personalkosten, die Kosten der Abwasserabgabe sowie die Entschädigung an die Gemeinde Bad Zwischenahn für die dorthin eingeleiteten Abwässer zu berücksichtigen.

 

Für die Gebührenveranlagung werden die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde berücksichtigt. Diese werden sich von 10,21 € in 2022 auf 10,99 € in 2023 je Grundfall erhöhen. Je Änderungsfall erhöhen sich die Sätze von 18,12 € in 2022 auf 19,24 € in 2023.

 

 

Im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung betrug das kumulierte Defizit zum 31.12.2021 insgesamt 114.594,46 €.

 

Für das Jahr 2022 ist abzusehen, dass die kalkulierten Erträge deutlich übertroffen werden. Dieses hängt mit der erhöhten Abwassermenge auf Basis des Frischwasserverbrauches zusammen. Eine erhöhte Abwassermenge ist flächendeckend in fast jedem Haushalt zu beobachten und wird auf die Corona-Regelungen (mehr Homeoffice; Schul- und Kitausfälle sowie erhöhtes Hygieneverhalten) zurückgeführt, wodurch sich die Aufenthaltszeiten „zu Hause“ deutlich erhöht haben. Das voraussichtliche Jahresergebnis 2022 wird daher aufgrund erheblicher Mehrerträge mit 238.803,58 € positiv ausfallen. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2022 weist somit einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 124.209,12 € aus. Aufgrund der Regelungen zur Gebührenbedarfsberechnung fließt der Überschuss mit einem Drittel in die Gebührenkalkulation 2023 ein und wirkt sich gebührensenkend aus. Eine erhöhte Abwassermenge wird auch für das Jahr 2023 angenommen.

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,84 €. Dies bedeutet eine Erhöhung von bisher 2,65 € um 0,19 €.

 

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

Jahr

Veränderung

Gebührensatz je m³

2002-2003

 

2,15 €

2004

+ 0,10 €

2,25 €

2005

+ 0,04 €

2,29 €

2006

+ 0,04 €

2,33 €

2007

+ 0,03 €

2,36 €

2008-2011

+ 0,05 €

2,41 €

2012

+ 0,14 €

2,55 €

2013-2014

+ 0,03 €

2,58 €

2015

+ 0,06 €

2,64 €

2016

 - 0,05 €

2,59 €

2017

 - 0,09 €

2,50 €

2018 – 2019

                  - 0,14 €

2,36 €

2020

+ 0,03 €

2,39 €

2021

+ 0,08 €

2,47 €

2022

+ 0,18 €

2,65 €

Ab 2023

+ 0,19 €

2,84 €