Betreff
18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/2164/2022
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2164/2022 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2023,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr ab dem 01.01.2023 von bisher 36,42 Euro auf 49,39 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2023 von bisher 21,36 Euro auf 21,72 € festzusetzen und

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2164/2022 beigefügte 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 

Anlagen:


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fäkalschlammbeseitigung zählt ebenso wie die zentrale Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich folglich kostendeckend über die Gebühreneinnahmen. Die Gebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert.

 

Zu den wesentlichen Kosten gehören insbesondere die Abfuhrkosten. Die Abfuhr wurde im Jahr 2022 neu ausgeschrieben und für den Zeitraum von 2023 bis 2026 vergeben. Weitere Kosten fallen für die Fäkalschlammbehandlung in der Abwasserreinigungsanlage der EWE sowie für die Bearbeitung der Vorgänge in der Verwaltung an.

 

Im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung beträgt der Überschuss zum 31.12.2021 voraussichtlich insgesamt 6.341,41 €. Das Jahr 2022 wird voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von 3.928,73 € abschließen. Hintergrund sind diverse Nachzahlungen an die EWE für Anlieferungen aus Hauskläranlagen für das Jahr 2021. Durch das vorgenannte Defizit verringert sich der kumulierte Überschuss zum 31.12.22 auf 2.412,68 €. Aufgrund der Regelungen der Gebührenbedarfsberechnung sind Überschüsse je 1/3 auf die folgenden Jahre anzurechnen und verringern dort den Gebührenbedarf. Zuzuordnen sind die Überschüsse dabei der Grundgebühr.

 

Insbesondere aufgrund der erhöhten bedarfsgerechten Entsorgungskosten (Preissteigerung ab 2023 für die Entsorgung von Fäkalschlamm von 14,75 € auf 28,00 € netto) erhöht sich die Grundgebühr von 36,42 € um 12,97 € auf nunmehr 49,39 €. Die Zusatzgebühr je 0,5 cbm eingesammeltem Klärschlamm erhöht sich von 21,36 € um 0,36 € auf 21,72 € (Preissteigerung ab 2023 für die Abfuhr von Fäkalschlamm von 17,23 € auf 17,85 €).

 

 

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

  2,45 €

2003

43,30 €

  4,43 €

2004

41,12 €

  4,48 €

2005

41,37 €

  7,30 €

2006

49,78 €

  7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

2017

21,36 €

18,92 €

2018

26,44 €

19,02 €

2019

40,35 €

21,35 €

2020

28,13 €

21,35 €

2021

12,67 €

21,36 €

2022

36,42 €

21,36 €

Ab 2023

49,39 €

21,72 €