Betreff
17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
B/2166/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2166/2022 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2023.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,89 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,39 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2166/2022 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Straßenreinigung der Gemeinde zählt zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich kostendeckend über die Gebühren. Die Straßenreinigungsgebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert. Zu berücksichtigen sind dabei Überschüsse oder Defizite der Vorjahre.

 

Aus dem vorläufigen Jahresergebnis 2021 ergibt sich ein kumulierter Überschuss in Höhe von 952,10 €. Offen sind für das Jahr 2021 noch die internen Leistungsverrechnungen für die Erhebung und Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren. Diese sind im Jahresergebnis mit den voraussichtlichen Berechnungsgrundlagen eingeflossen, aber noch nicht final gebucht.

 

Unter Berechnung des vorläufigen Wirtschaftsergebnisses 2022 weist der Bereich der Straßenreinigung insgesamt einen Überschuss zum 31.12.2022 von rund 1.050 Euro aus. Gem. der Regelungen der Gebührenbedarfsberechnung ist der Überschuss zu je 1/3 auf die folgenden drei Jahre anzurechnen und verringert dort den Gebührenbedarf.

 

Der Auftrag für die Straßenreinigung wurde im Jahr 2022 für das Jahr 2023 neu vergeben. Die daraus resultierenden erhöhten Kosten (insbesondere erhöhte Dieselkosten) fließen ab 2023 in die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ein. Neben diesen Aufwendungen sind die Kosten der Gebührenveranlagung in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

Ausgehend von den o. g. Faktoren erhöht sich im Ergebnis die Gebühr für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) um 0,13 Euro von bisher 0,76 Euro auf 0,89 Euro je lfd. Meter Straßenfront. Die Gebühr für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) verringert sich von bisher 1,47 Euro um 0,08 Euro auf neu 1,39 Euro je lfd. Meter Straßenfront.

     


Anlagen: