Betreff
Verzicht auf Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/2170/2022
Aktenzeichen
11001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt gemäß § 52 (2) NKomVG fest, dass Herr Ralf Küpker ordnungsgemäß sein Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erklärt hat und somit seinen Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Herr Ralf Küpker hat in einer persönlichen schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verzichtet. Damit sind die Voraussetzungen für den Sitzverlust gem. § 52 (1) Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt. Diese Erklärungen können gem. § 52 (1) Satz 2 NKomVG nicht widerrufen werden.

 

Gem. § 52 (2) NKomVG stellt der Rat der Gemeinde zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen gem. § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erfüllt sind. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Stellungnahme ist jedoch nicht erforderlich.

 

Scheidet eine Person aus dem Rat aus, regelt § 44 (1) des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG), dass der Ratssitz auf die nächste Ersatzperson übergeht, die im vorliegenden Fall nach Maßgabe des § 38 (2) NKWG (Ersatzperson Personenwahl) gewählt worden ist. Herr Ralf Küpker wurde direkt gewählt. Der Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses kann entnommen werden, dass der frei werdende Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede gemäß § 44 (1) i. V. m. § 38 (2) NKWG auf Herrn Joachim Thiel, als Ersatzperson der Personenwahl der CDU, übergeht.

     


     


Anlagen:

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