Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt
gemäß § 52 (2) NKomVG fest, dass Herr Ralf Küpker ordnungsgemäß sein
Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erklärt hat und
somit seinen Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Herr
Ralf Küpker hat in einer persönlichen schriftlichen Erklärung gegenüber dem
Bürgermeister mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde
Wiefelstede verzichtet. Damit sind die Voraussetzungen für den Sitzverlust gem.
§ 52 (1) Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt.
Diese Erklärungen können gem. § 52 (1) Satz 2 NKomVG nicht widerrufen werden.
Gem.
§ 52 (2) NKomVG stellt der Rat der Gemeinde zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest,
ob die Voraussetzungen gem. § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erfüllt sind. Dem Betroffenen
ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Stellungnahme ist jedoch nicht
erforderlich.
Scheidet
eine Person aus dem Rat aus, regelt § 44 (1) des Nds. Kommunalwahlgesetzes
(NKWG), dass der Ratssitz auf die nächste Ersatzperson übergeht, die im
vorliegenden Fall nach Maßgabe des § 38 (2) NKWG (Ersatzperson Personenwahl)
gewählt worden ist. Herr Ralf Küpker wurde direkt gewählt. Der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses kann entnommen werden, dass der frei werdende Sitz im Rat der
Gemeinde Wiefelstede gemäß § 44 (1) i. V. m. § 38 (2) NKWG auf Herrn Joachim
Thiel, als Ersatzperson der Personenwahl der CDU, übergeht.
Anlagen:
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