Betreff
Annahme einer Sachspende für die Feuerwehr Wiefelstede
Vorlage
B/2172/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Sachspende in Höhe von 713,99 Euro für die Feuerwehr in Wiefelstede anzunehmen.


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.

 

Nach § 26 Abs. 1 S. 1 KomHKVO i.V.m. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

Der Förderverein der Feuerwehr Wiefelstede hat der Feuerwehreinheit Wiefelstede am 01.10.2022 einen Umluft-Glastürkühlschrank für die allgemeinen Zwecke der Feuerwehr gespendet. Der Wert des Kühlschranks beträgt laut Rechnung der Firma Selgros Cash & Carry 713,99 Euro.

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.